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Start Mindestbeförderungsentgelt

München: Mindestpreise für Uber & Co. zum 1. Juli

von Jürgen Hartmann
28. April 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten.
3
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Die Entscheidung ist gefallen: In München werden zum 1.7.2026 so genannte Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen eingeführt. Was für die Verbraucher wie eine Teuerung aussieht, war politisch alternativlos.

Der Beschluss für den Erlass einer Allgemeinverfügung über die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten (MBE) für Mietwagen wurde heute im Kreisverwaltungsausschuss mehrheitlich verabschiedet. Zuvor hatte bereits die Münchner Taxikommission grünes Licht gegeben. Morgen wird noch die Vollversammlung des Münchner Stadtrats darüber abstimmen, was aber als Formalie gilt. Das bedeutet: Individuelle Personenbeförderungen in einem Mietwagen – vermittelt von Plattformen wie Uber oder Bolt – müssen zu einem Mindestpreis angeboten werden, der nur knapp unterhalb des Taxitarifs liegen darf.

Konkret müssen Mietwagenfahrten mindestens 5,13 Euro und für jeden gefahrenen Kilometer 2,43 Euro kosten (ab dem achten Kilometer dann 2,25 Euro). Eine Fahrt über fünf Kilometer kostet in einem Mietwagen demnach künftig mindestens 17,28 Euro. Wer aus der Innenstadt zum Flughafen will (35 Kilometer), muss dafür jetzt mindestens 85,68 Euro bezahlen. Und weil man die Tricks nur allzu gut kennt, mit denen Uber und Bolt geltende Vorschriften gerne umgehen, hat das zuständige Kreisverwaltungsreferat in der Allgemeinverfügung auch gleich eindeutig festgelegt, dass Rabattaktionen etc. nicht erlaubt sind.

Mehr als dieser Mindestpreis dürfen Fahrten mit einem Mietwagen immer kosten, nur eben nicht mehr weniger – weil weniger bedeutet, dass die Mietwagenbetriebe, die solche Fahrten für Plattformen wie Uber und Bolt ausführen und die dort vorgegeben Preise akzeptieren müssen, dann bei jeder Fahrt weiter draufzahlen würden.

Genau das ist auch der Grund, warum die Politik jetzt endlich eingreift. Es geht vordergründig gar nicht darum, dem Taxigewerbe zu helfen. Es geht darum, einem Geschäftsmodell der Plattformen den Nährboden zu entziehen, das auf Marktverdrängung des Taxigewerbes und Ausbeutung der eigenen Teilnehmer ausgelegt ist. Wenn die individuelle Personenbeförderung dazu führt, dass diejenigen, die sie durchführen, die aufgezwungenen Dumpingpreise nur dadurch kompensieren können, indem sie gegen Arbeitszeit-, Sozialversicherungsgesetze und andere Rechtvorschriften verstoßen, dann muss der Staat bzw. die untergeordnete Kommune eingreifen.

Genau diese Rechtsbrüche passieren innerhalb der Mietwagenbranche seit Jahren und die Verwaltungsbehörde und der Zoll haben mittlerweile genügend Beweise gesammelt, um das belegen zu können und damit nun auch den staatlichen Eingriff in Form eines Mindestbeförderungsentgelts (MBE) auf rechtlich sicheren Boden zu stellen.

Aus Verbrauchersicht ist das sicherlich bedauerlich, denn die billige Einzelfahrt ist nun nicht mehr möglich. Aber sie war aus rationellen Gründen auch vorher schon nicht möglich, nur hat kein Uber- und Bolt-Kunde bisher wahrgenommen, dass jede Fahrt zum Dumpingtarif auf Kosten prekärer Arbeitsverhältnisse der ausführenden Uber- und Boltfahrer stattgefunden hat. Den Beweis lieferten die Uber- und Boltfahrer selbst in der vergangenen Woche, als sie für 24 Stunden in einen Streik traten, weil sie von vom Erlös der vermittelten Fahrten trotz guter Auslastung nicht mehr leben können.

Ab 1. Juli wird es diese Ausbeutung nun nicht mehr geben. Eine Allgemeinverfügung wird die oben angesprochenen Mindestpreise regeln. Sie liegen rund zehn Prozent unter dem Preis einer Taxifahrt, der im Übrigen anders als bei Mietwagen schon immer kommunal festgelegt ist – und der im Vergleich zum aktuellen Taxitarif von der Stadt ein wenig nach unten korrigiert wird: Neu im Münchner Taxitarif wird seit 1. Juli sein, dass längere Fahrten ab dem 8. Kilometer günstiger werden. Das macht sich bei Fahrten zum Flughafen bemerkbar: Anstatt wie bisher 106 Euro kosten sie jetzt mit einem Fahrzeug in Hellelfenbein nur noch 96 Euro (Fixpreis).

Reich werden die Taxler mit solchen Fahrten nicht, aber sie sind immerhin so auskömmlich kalkuliert, dass niemand Rechtsbruch begehen muss, um damit wirtschaftlich über die Runden zu kommen. Etwas, was dank der Mindestpreise nun endlich auch für Mietwagen gilt. Die individuelle Personenbeförderung ist in München mit dieser Entscheidung für ein MBE wieder eine Spur gerechter geworden. jh

Beitragsfoto: Taxi Times

Tags: AllgemeinverfügungKreisverwaltungsausschussMindestbeförderungsentgelteMindesttarif für MietwagenTaxitarif
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 3

  1. J. Chronor says:
    2 Monaten her

    Erfreulich.

    Mehrere Fragen bleiben:

    )wie wird in Zukunft sichergestellt, dass auch die Mietwagen eine ‚Technische Sicherungs Einrichtung‘ (TSE) zur Dokumentation ihrer Umsätze wie die Taxis haben? Bisher gängige Praxis von Mietwagenfahrern ist, Stammkunden zur Barzahlung zu überreden, sich für einige Zeit im Portal abzumelden und Schwarz zu fahren.

    )wie wird die Kontrolle der Rückkehrpflicht organisiert? Sie ist eines der unverzichtbaren Merkmale des Unterschieds von Taxi und MW.

    )wie weit ist München damit, die von Rechts wegen verfügbaren Auftrags-und Fahrtdaten der Plattformen tatsächlich auszuwerten? Schließlich liegt hierin ein sehr effizientes kostengünstiges Instrument, um schon im Vorfeld durch Abschreckungseffekt die kriminellen Machenschaften zu verhindern. Unter anderem kann damit auch die Auftragsannahme am Betriebssitz und die Rückkehrpflicht überprüft werden.

    )warum wird nicht wie zB in Barcelona eine Karenzzeit bei Mietwagenbestellung eingeführt? Wurde auch hier in der BRD schon mal ins Spiel gebracht, ist in der Praxis sehr wirksam.

    Mal sehen, ob die Flut an tagtäglich zu beobachtenden Pseudo/Fake-Taxis nach dem Inkrafttreten des MBE tatsächlich abnimmt.

    Mietwagen ist einfach kein Taxi.
    Spielregeln gelten auf dem Spielfeld für alle, die mitspielen wollen. Dieses Spielfeld (‚Level-Playing-Field ‚) hat Regeln. Die stehen in unserem PbefG.

    Antworten
  2. jayjaytzambesi says:
    2 Monaten her

    der Chronor hat recht, und so ist es auch in der Praxis, fakt ist einfach dass die alle Tse brauchen und am nötigsten wäre

    Antworten
  3. Gruber Johann says:
    1 Monat her

    Alles gut, jetzt fehlt nur noch der Antrag, dass Mietwägen auch Taxi- und Busspuren zur Verkehrsentschleuigung benutzen dürfen. Den Antrag bei den Taxigenossenschaften auch Taxistände mitzunutzen zum Ein- und Aussteigen sparen wir uns. Die sind ohne hin überfüllt von Wartenden und versperren manchmal sogar öffentlichen Park- und Verkehrsraum. Das ganze führt allmählich zu einem fairen Wettbewerb und flüssigeren Abläufen.

    Antworten

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