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Start Mindestbeförderungsentgelt

Klagen gegen Münchner Mindestpreise für Uber und Bolt

von Jürgen Hartmann
10. August 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Klagen gegen Münchner Mindestpreise für Uber und Bolt

Seit Juli gelten für Münchner Mietwagen Mindestpreise, die von Uber und Bolt diktierten Dumpingpreise sind seitdem nicht mehr möglich. Doch längst nicht alle Betriebe halten sich daran. Und drei von Ihnen haben Klage eingereicht.

Die Stadt München hatte die Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen per Allgemeinverfügung festgelegt und ausführlich begründet (Taxi Times berichtete). Das bedeutet, dass Unternehmen mit Mietwagenkonzessionen ihre Fahrten seit Juli 2026 nur noch zu einem Mindestpreis anbieten dürfen, dessen Höhe sich am Münchner Taxitarif orientiert. Da die meisten Mietwagenbetriebe ihre Fahrten von den Plattformen Uber und Bolt vermittelt bekommen, machen sie sich seitdem strafbar, wenn sie von dort Fahrten annehmen, deren Preis unterhalb des MBE liegt.

Ausschlaggebend für die Allgemeinverfügung waren eine Reihe von Faktoren, unter anderem, dass die von Uber und Bolt bislang angeboten Dumpingpreise für die ausführenden – selbständig agierenden – Mietwagenunternehmen nicht kostendeckend waren. Die Folge waren permanente Rechtsverstöße, unter anderem Umgehung der Rückkehrpflicht, Sozialversicherungsbetrug und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Die Verstöße waren im Vorfeld der Mindestpreisfestlegung seitens des Münchner KVR wie auch des Zolls bei regelmäßigen Kontrollen festgestellt worden. Dadurch schufen sich die Mietwagenbetriebe mit Unterstützung von Uber und Bolt illegale Wettbewerbsvorteile gegenüber den Münchnern Taxibetrieben, die sich ihrerseits an die von der Kommune festgelegten Taxitarife halten müssen – und deshalb immer teurer waren.

Rund einem Monat nach Inkrafttreten der neuen Regelung berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa) nun von den Auswirkungen. Demnach habe eine Gerichtssprecherin des Münchner Verwaltungsgerichts bestätigt, dass aktuell drei Eilverfahren gegen die entsprechende Allgemeinverfügung anhängig seien. Wann darüber entschieden wird, wird im dpa-Bericht nicht erwähnt.

Auch eine Sprecherin des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR), der für die gewerbliche Personenbeförderung zuständigen Aufsichtsbehörde, wird im dpa-Bericht zitiert: Die Stadt kontrolliere mit Stichproben die Einhaltung des MBE. Man könne aber die Ergebnisse aufgrund laufender Gerichtsverfahren aktuell nicht veröffentlichen.

Deutlicher wird bei diesem Thema der Vermittler Free Now by Lyft, der früher selbst Fahrten an Mietwagen vermittelt hat, mittlerweile aber wieder auf die Taxivermittlung umgestiegen ist. Auf Basis einer eigenen Marktbeobachtung orientieren sich rund 50 Prozent der angebotenen Fahrten nicht am gesetzlichen Mindestpreis und unterbieten diesen illegal.

Aus dem Taxigewerbe selbst kommen laut dpa nur ungefähre und auch unterschiedliche Mitteilungen über die Auswirkungen des MBE auf das eigene Geschäft. Während das KVR beobachtet, dass die Maßnahme für die Taxibetriebe „leicht spürbar“ seien, spricht Free Now by Lyft von einem „klaren, positiven Effekt auf das klassische Taxigewerbe“. Die echten Vertreter des klassischen Taxigewerbes, die Münchner Taxizentralen IsarFunk und Taxi München eG, sowie die Verbände Taxi Bayern und Taxiverband München wurden seitens der dpa nicht befragt.

Dafür darf der Vermittler Bolt sein persönliches Fazit ziehen: Dort sei die Nachfrage seit der Neuregelung vor einem Monat um 44 Prozent eingebrochen. „Innerhalb weniger Wochen wurde damit nahezu ein ganzes Jahr Marktwachstum ausgelöscht“, teilte das Unternehmen gegenüber der dpa mit. «Gleichzeitig fanden rund 40.000 Fahrten überhaupt nicht mehr statt – ein Hinweis darauf, dass viele Menschen angesichts der höheren Preise ganz auf diese Mobilitätsoption verzichtet haben.“

Woher Bolt diese Zahl nimmt, wird dabei nicht genannt. jh

Das Beitragsfoto zeigt das Gebäude des Münchner Verwaltungsgerichts Foto: VGM

Tags: AllgemeinverfügungKlageKVRMindestbeförderungsentgeltVerwaltungsgericht
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Sonja Von Rein says:
    2 Stunden her

    Dass die Nachfrage bei Bolt eingebrochen ist, zeigt ja nur, dass das Konzept Mietwagen tatsächlich nur mit Preisen funktioniert, die auf kriminellen Methoden basieren. Und komischerweise hat es Bolt gar nicht interessiert, dass das Taxigeschäft um mindestens 44% eingebrochen ist. Und auch das nur aufgrund der kriminellen Methoden der Mietwagenfirmen.

    Antworten

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