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Start Mindestbeförderungsentgelt

Keine Mindestpreise in Köln: Verfrühte Freude der Plattformen

von Jürgen Hartmann
28. Juli 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Keine Mindestpreise in Köln: Verfrühte Freude der Plattformen
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Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom vergangenen Freitag sorgte für Jubel bei den Plattformen Uber und Bolt. Doch deren Freude ist verfrüht, warnt der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM).

Ende vergangener Woche hat das Kölner Verwaltungsgericht einem Eilantrag eines klagenden Mietwagenunternehmens sowie des Plattformvermittlers Bolt stattgegeben und die Allgemeinverfügung der Stadt zum so genannten MBE für ungültig erklärt. MBE steht für Mindestbeförderungsentgelt. Genau jenes ist laut der hier beklagten Allgemeinverfügung seit 1. Juni 2026 für alle Anbieter von Mietwagenfahrten verpflichtend. Der Mindestpreis einer Fahrt darf nur maximal 20 Prozent unter dem Taxipreis liegen.

Das Gericht hatte drei Punkte an dieser Allgemeinverfügung kritisiert und deshalb dem Eilantrag stattgegeben (Taxi Times berichtete). Dadurch dürfen das klagende Unternehmen sowie die Plattform Bolt ab sofort wieder Fahrten zu Dumpingpreisen weit unterhalb des Taxitarifs anbieten. Entsprechend euphorisch wurde das von Bolt und Uber kommentiert und in diversen Medien wiedergegeben. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist aus unserer Sicht ein wichtiges Signal“, verkündetet ein Bolt-Sprecher. „Unabhängig von konkreten Verfahren bleiben wir der Auffassung, dass Mindestpreise nicht der richtige Weg sind, um die Mobilität der Zukunft zu gestalten.“ Ähnlich äußerte sich ein Uber-Vertreter: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt unsere rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Mindestpreise für Mietwagen. Die Entscheidung unterstreicht, dass die aktuelle Regulierung nicht im Sinne eines fairen und verbraucherfreundlichen Wettbewerbs steht.“

Diesen Darstellungen widerspricht nun der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM). „Der Beschluss im Eilverfahren ist ein Rückschlag für den fairen Wettbewerb, die Freude der Plattformen aber dennoch verfrüht“, warnt der BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann. In der Hauptsache sei noch nichts entschieden. Oppermann weiter: „Spannend ist, dass wie schon in Essen reine Formalitäten zur gerichtlichen Beanstandung führen. Auch dieses Gericht äußert keine grundsätzlichen Zweifel an der Zulässigkeit von Mindestpreisen, erneut wurde auch die Höhe der Mindestbeförderungsentgelte nicht beanstandet.“

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen macht seinen Mitgliedorganisationen in einem am Freitag versendeten Rundschreiben Hoffnung: Man rechne nun mit einer raschen Reaktion der Stadt: „Die Stadt Essen hat gezeigt, dass man in wenigen Wochen auf Hinweise vom Gericht reagieren und die Allgemeinverfügung rechtssicher reparieren kann. Wir erwarten, dass die Stadt Köln die schriftliche Begründung gründlich studieren wird und dann schnell reagiert: entweder mit Nachbesserungen oder mit weiteren Rechtsmitteln. Die große politische Unterstützung lässt uns trotz dieses Rückschlags zuversichtlich in die Zukunft blicken.“

Beitragsfoto: KI-generiert

Tags: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)KölnVerwaltungsgericht
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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