Bei einer Wiener Schwerpunktkontrolle von Partnern der Plattformdienste haben die Behörden zahlreiche Verstöße festgestellt. Unter anderem steht ein Taxifahrer im Verdacht, einen gefälschten Taxilenkerausweis verwendet zu haben.
Die Gruppe Sofortmaßnahmen der Stadt Wien kontrollierte am vergangenen Dienstag gemeinsam mit der Wiener Polizei, dem Arbeitsmarktservice (AMS), der Taxi-Innung der Wirtschaftskammer Wien und dem Marktamt insgesamt 50 Taxis, Kleintransporter und Fahrzeuge von Essenslieferanten. Die Kontrollen fanden in den Wiener Bezirken Neubau und Alsergrund statt.
Nach Angaben der Stadt Wien stellte die Polizei einen Fall von Urkundenfälschung im Zusammenhang mit einem Taxilenkerausweis fest. Hinzu kamen eine Anzeige wegen eines vollständig fehlenden Taxilenkerausweises sowie vier Anzeigen, weil die erforderlichen Ortskenntnisse für Wien nicht nachgewiesen werden konnten.
Insgesamt registrierte die Polizei weitere 76 Verstöße. Diese betrafen unter anderem fehlende oder ungültige Taxilenkerausweise, eine fehlende Lenkberechtigung, mangelhafte Fahrzeugzustände sowie einen nicht geeichten Taxameter. Drei Organmandate wurden nach der Landesbetriebsordnung ausgestellt. Beanstandet wurden dabei unter anderem ein fehlender Fahrpreisanzeiger und ein nicht vorhandenes Terminal für bargeldloses Bezahlen.
Außerdem wurde eine Person aufgrund eines Festnahmeauftrags nach dem Fremdenpolizeigesetz festgenommen. Der Magistrat erstattete eine Anzeige wegen unbefugter Gewerbeausübung und beanstandete in vier Fällen Sachverhalte im Zusammenhang mit gewerberechtlichen Geschäftsführern.
Aufgefallen war bei der Kontrolle auch eine Person, die trotz Krankschreibung gearbeitet haben soll. Sie muss nach Darstellung der Stadt Wien mit der Rückzahlung von mehreren Tausend Euro Krankengeld rechnen. Das AMS erstattete zudem fünf Anzeigen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, sechs nach dem Sozialversicherungsgesetz und zwei nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.
Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, formulierte in einer Presseaussendung der Stadt Wien das Ziel solcher Maßnahmen: „Die Voraussetzung für ein faires Wirtschaftsleben ist, dass sich Gewerbetreibende an die geltenden Regeln halten. Unsere Kontrollen schützen jene, die sich an die Spielregeln halten und gehen gegen jene vor, die sie missachten. Eine enge Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden ist dabei essentiell“.

Anmerkung der Redaktion: Anders als sonst hat man in Wien diesmal nicht nur die Plattformfahrer aus dem Personenbeförderungsgewerbe kontrolliert, sondern mit Transport- und Lieferdiensten auch diejenigen, die ebenfalls für Plattformen unterwegs sind. Das Ergebnis zeigt, dass auch hier Verstöße an der Tagesordnung sind. Das verwundert nicht, denn das Geschäftskonzept der Plattformen ist auf Rechtsbruch ausgelegt – ganz gleich, ob es sich dabei um Personenbeförderung oder (Essens-)Lieferdienste handelt. Die selbständig agierenden Partner bekommen so wenig Geld für Ihre Fahr- und Lieferdienste, dass sie betrügen müssen, um wirtschaftlich über die Runden zu kommen.
Mit den Kontrollen sticht die Wiener Exekutive damit regelmäßig in ein Wespennest – mehr aber auch nicht. Wenn man die Zustände allerdings generell verändern möchte, müssen Politik und Behörden den Mut aufbringen und gegen die Plattformen selbst vorgehen und nicht immer nur gegen deren Vasallen. Denn der Betrug kommt auch dadurch zustande, dass die Plattformen bewusst wegschauen.
Beitragsfoto: Stadt Wien






