Wegen eines Verkehrsverstoßes musste der Schweizer Taxiunternehmer Serif Isbilier seine Fahrerlaubnis für 18 Monate abgeben. Jetzt wollte er seinen Verdienstausfall einklagen.
Eine recht skurrile Geschichte ist es, welche die Schweizer Presse seinen Lesern präsentiert. Bereits im November 2021 soll es zu dem Vorfall gekommen sein, der für Serif Isbilier umfassende Folgen hatte. Wie Blick.ch berichtete, wurde ihm vorgeworfen, dass er sein Taxi im Mutschellentunnel ohne Grund auf der rechten Spur zum Stillstand gebracht habe. Nachfolgende Autos seien gezwungen gewesen, ebenfalls anzuhalten und um seine S-Klasse herumzufahren.
Das hatte für den Taxifahrer natürlich ein Nachspiel, neben einem Bußgeld in Höhe von 300 Franken wurde ihm auch für mindestens 18 Monate der Führerschein entzogen, was für einen Taxifahrer einem Berufsverbot gleichkommt.
Isbilier ging deshalb gerichtlich dagegen vor, scheiterte aber bereits vor dem Bezirksgericht Dietikon im November 2022. Zu der auferlegten Geldbuße von 300 Franken kamen zu diesem Zeitpunkt noch 1.300 Franken Gerichtskosten hinzu.
Der Taxifahrer ging in Revision und sein Fall wurde an das Obergericht als nächste Instanz weitergeleitet. Vom Obergericht forderte Isbilier neben einem Freispruch auch eine Entschädigung in Höhe von neun Millionen Franken. Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtete, verzichtete das Obergericht auf eine Verhandlung und fällte das Urteil schriftlich, blieb aber in der Kernaussage beim Bezirksgericht.
Nachdem das Urteil der Vorinstanz zu einem großen Anteil auf den Aussagen der anderen Verkehrsteilnehmer basiert hatte, wurde der Vorgang dahingehend rekonstruiert, dass Isbilier durchaus nicht grundlos stehen geblieben sein muss, sondern auf den vorausfahrenden Verkehr reagiert haben könnte. Was bleibt, ist aber der Vorwurf, dass er nicht losgefahren sei, als es der Verkehr es wieder zugelassen habe.
Das Obergericht bestätigte deshalb die Geldbuße in Höhe von 300 Franken und stellte fest, dass es keinen Anspruch auf die geforderten 9 Millionen Franken gibt. Auch die Kosten des zweiten Verfahrens in Höhe von 1.500 Franken muss Isbilier begleichen.
Lehrreich für den Kläger war sicherlich auch die Erkenntnis, dass das Obergericht auf den Führerscheinentzug keinen Einfluss gehabt hätte. Dies hätte nur in einem verwaltungsrechtlichem Verfahren gegenüber dem Straßenverkehrsamt angefochten werden können.
Für den 38-jährigen Serif Isbilier, der laut eigenen Angaben derzeit wieder bei seinen Eltern wohnt und gerne wieder Taxi fahren würde, ändert sich also so schnell nichts an seiner Situation. sg
Beitragsfoto: Symbolbild Tunnel Quelle pixabay
Öha, was für Zwergverdiener sind wir hier in MINGA. 9 Mio in 18 Monaten, mei das wären Moneten !!!