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Start Mindestbeförderungsentgelt

Ab Mitte Mai hat Essen wieder Mindestpreise für Mietwagen

von Simon Günnewig
7. Mai 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Essen: Uber-Fahrer ziehen gegen Mindesttarif vor Gericht
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Anfang April hatte die Stadt Essen als Folge einer Klage die Allgemeinverfügung, mit der man das Mindestbeförderungsentgelt eingeführt hatte, außer Kraft gesetzt. Jetzt hat die Stadt nachgebessert, so dass es ab Mitte Mai wieder rechtsverbindlich wird.

Ende nächste Woche gilt in Essen wieder für alle Mietwagen ein Mindestbeförderungsentgelt (MBE) für Mietwagen. Das wurde mit der Veröffentlichung einer überarbeiteten Allgemeinverfügung im Essener Amtsblatt bekanntgegeben. War im April eine ungenaue Formulierung der Allgemeinverfügung dem MBE zum Verhängnis geworden, hat man jetzt genau an dieser Stelle nachgebessert.

Im April wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bemängelt, dass „Nach der Allgemeinverfügung in der im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlichten Fassung […] für jede Beförderungsfahrt mit Mietwagen, „deren Start- und / oder Zielpunkt innerhalb des Stadtgebiets Essen liegt, die Mindestbeförderungsentgelte gelten”.

Konkret lautete die Begründung: „Für die Betroffenen der Regelungen ist die Entgeltberechnung bei den Fahrtkonstellationen unklar, die das Hoheitsgebiet der Stadt verlassen oder außerhalb beginnen. […] Für die außerhalb ihres Gemeindegebietes verlaufenden Fahrtanteile dürfte die Stadt nicht zuständig sein, Regelungen über Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagenfahrten zu treffen.“

Genau hier hat man jetzt nachgebessert, indem man die Formulierung überarbeitet hat. Unter Absatz 1 der Allgemeinverfügung heißt es nun: „Für jede Beförderungsfahrt mit Mietwagen (§ 49 Absatz 4 PBefG), deren Start- und Zielpunkt innerhalb des Stadtgebiets Essen liegt, gelten die unter Nummer 2 festgelegten Mindestbeförderungsentgelte.“

Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V., stimmt die Nachricht positiv: „Wir begrüßen, dass die Stadt Essen die Hinweise des Gerichts schnell umgesetzt hat und mit der neuen Allgemeinverfügung für Klarheit sorgt. Das pragmatische Vorgehen der Stadt Essen kann man vor dem Hintergrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit nur loben. Dumping-Verkehre dürfen nicht länger geduldet werden.“

Spätestens am 15. Mai dürfte dann auch wieder in Essen Klarheit bezüglich des MBE herrschen, oder wie man es im Amtsblatt, welches am 1. Mai veröffentlicht wurde, formuliert hat: „Diese Änderung der Allgemeinverfügung tritt zwei Wochen nach Bekanntgabe in Kraft.“

Beitragsfoto: Symbolbild Essen

Tags: AmtsblattBundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)BVTMMindesbeförderungsentgeltStadt Essen
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 2

  1. sw73 says:
    2 Monaten her

    Berlin gibt seit Jahren enorme Summen für juristische Kanzleien und Gutachten aus und wartet am Ende trotzdem nur auf die gerichtliche Entscheidung eines anderen Bundeslandes. Dabei wäre gerade Berlin am ehesten in der Lage, selbst Verantwortung zu übernehmen und als Vorreiter voranzugehen. Stattdessen wird Geld ausgegeben, Zeit verloren und am Ende fehlt der Mut, eine klare eigene Linie zu vertreten. Das wirkt mittlerweile einfach nur noch armselig.

    Antworten
  2. Elias says:
    2 Monaten her

    Was ist das nur für ein Flickenteppich
    Wann zieht die Stadt Düsseldorf endlich nach.
    Auf was wartet man eigentlich.
    Mutlos ist das.
    Die Stadt Essen macht es vor. Glückwunsch
    an die Verantwortlichen !!!

    Antworten

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