Mittwoch, 29. Juli 2026
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Umfrage

Minijob-Befragung: BVTM bittet Taxiunternehmen um Teilnahme

von Axel Rühle
29. Juli 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten.
0
Minijob-Befragung: BVTM bittet Taxiunternehmen um Teilnahme
Werbung
 

Die Bundesregierung will die sozialen Sicherungssysteme reformieren und dazu unter anderem die Vergünstigungen bei Minijobs, die im Taxigewerbe eine nicht unerhebliche Rolle spielen, faktisch abschaffen. Wird so Altersarmut vorgebeugt?

Die schwarz-rote Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz möchte zur Reform der sozialen Sicherungssysteme Pläne umsetzen, wonach der sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Sonderstatus für Minijobs entfallen würde. Demnach wäre es zwar auch weiterhin möglich, Menschen in geringem Umfang anzustellen, diese Anstellung wäre aber dann ganz regulär steuer- und abgabenpflichtig.

Der westfälische Mobilitätsverband VSPV hatte Teile des Vorhabens heftig kritisiert und der Regierung ein Positionspapier übermittelt,  in dem er unter anderem den Erhalt des Sonderstatus für Minijobs fordert (Taxi Times berichtete).

Grundlage der Reformpläne ist die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission, die in ihrer „Empfehlung 26“ vorschlägt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ohne Opt-out-Möglichkeit vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Wer bislang als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, müsste diese Möglichkeit also verlieren und künftig eigene Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entrichten.

Ende Juni kündigte die Bundesregierung an, sämtliche 33 Reformvorschläge der Rentenkommission umsetzen zu wollen; ein entsprechendes Gesetzespaket solle noch bis Ende 2026 verabschiedet werden. Auch bei der Pflegeversicherung, für die Minijobs bislang beitragsfrei sind, zeichnet sich eine Ausweitung ab: Der Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung vom Juni 2026 sieht vor, dass Arbeitgeber künftig auch für geringfügig Beschäftigte Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung leisten müssen. Zudem könnte sich der von Arbeitgebern zu zahlende Pauschalbetrag zur Besteuerung von Minijobs von derzeit zwei auf fünf Prozent erhöhen, wie es das Reformpaket „für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung vorsieht. Betroffen wären bundesweit rund 6,7 Millionen Minijobber. Die Verdienstgrenze liegt derzeit bei 603 Euro im Monat.

Die Reaktionen auf die Pläne fallen gespalten aus: Während der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Abschaffung des Sonderstatus begrüßt, weil dadurch eine Lücke in der sozialen Absicherung geschlossen würde, spricht der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA von einem „Frontalangriff auf die Flexibilität am Arbeitsmarkt“.

Das Gesetzgebungsverfahren zu den geplanten Reformen wurde noch nicht eingeleitet. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) befragt jetzt Taxi- und Mietwagenunternehmer zur Bedeutung von Minijobs in den Unternehmen und zur Bewertung der möglichen Abschaffung des Sonderstatus für die geringfügigen Arbeitsverhältnisse.

„Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Unternehmern, die sich die Zeit nehmen Informationen und Einschätzungen mit uns zu teilen“, heißt es im Aufruf des Verbandes zur Teilnahme an der Befragung. „Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur politischen Arbeit des Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V.“.

Im Frühjahr 2003 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) mit der Regierungserklärung vom 14. März 2003 die sogenannte Agenda 2010 vorgestellt, ein weitreichendes Reformprogramm für Arbeitsmarkt und Sozialstaat, das auf die hohe Arbeitslosigkeit und stagnierende Wirtschaft der Zeit um die Jahrtausendwende reagierte. Teil davon waren die als Hartz I und Hartz II bekannten Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, die zum 1.4.2003 den Minijob in seiner heutigen Form schufen: Die Verdienstgrenze wurde auf 400 Euro angehoben, zuvor bestehende Beschränkungen der Arbeitszeit fielen weg, und es wurde unerheblich, ob die Beschäftigung haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.

Gleichzeitig entstanden die Minijob-Zentrale als zentrale Einzugsstelle für die Pauschalabgaben sowie die sogenannte Gleitzone für Einkommen oberhalb der Minijob-Grenze. Ziel der Reform war es, den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren, Kleinstbeschäftigung von Bürokratie zu entlasten und dadurch mehr reguläre Beschäftigung zu schaffen.

Die Agenda 2010 umfasste daneben auch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum späteren Arbeitslosengeld II sowie Lockerungen beim Kündigungsschutz, und löste bundesweite Proteste gegen den befürchteten Sozialabbau aus.

Die nun von der Regierung Merz diskutierten Pläne zielen darauf ab, diesen 2003 von der rot-grünen Regierung unter Schröder geschaffenen Sonderstatus wieder rückgängig zu machen. Befürworter der Reform argumentieren, dass gerade die geringe Absicherung von Minijobs zur Altersarmut beiträgt: Wer über Jahre oder Jahrzehnte ausschließlich oder überwiegend geringfügig beschäftigt ist (oder auch Selbständig mit geringfügigem Nebenjob) und sich zudem von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, erwirbt kaum eigenständige Rentenansprüche – ein Risiko, von dem laut Alterssicherungskommission besonders Frauen betroffen sind, die Minijobs häufig über längere Phasen etwa nach der Familienphase ausüben. Die verpflichtende Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung soll diese Lücke schließen.

Kritiker halten dagegen, dass der Effekt begrenzt bleibt, solange die Beschäftigung geringfügig bleibt: Die zusätzlichen Rentenansprüche aus einem Minijob fielen selbst nach jahrzehntelanger Einzahlung vergleichsweise niedrig aus, während Beschäftigte durch die neuen Abgaben zugleich weniger Netto vom Brutto hätten. Ob die Reform Altersarmut tatsächlich spürbar vorbeugt oder vor allem kurzfristig Kaufkraft kostet, ohne die Rentenhöhe wesentlich zu verbessern, ist entsprechend umstritten.

Zur direkten Teilnahme an der Befragung des Bundesverbandes geht es über diesen Link. ar

Beitragsbild: KI-generiert

Tags: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)Minijob
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

Ähnliche Artikel

Keine Mindestpreise in Köln: Verfrühte Freude der Plattformen
Mindestbeförderungsentgelt

Keine Mindestpreise in Köln: Verfrühte Freude der Plattformen

28. Juli 2026
Verbände zu TF: Staatsversagen – Landesregierung muss einschreiten
Beförderungsrecht

Verbände zu TF: Staatsversagen – Landesregierung muss einschreiten

25. Juli 2026

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Verbände zu TF: Staatsversagen – Landesregierung muss einschreiten

Hamburg

Hamburger Gericht legt Mietwagen an die Kette

München

Auch wenn’s gut gemeint ist … Ehrenamtliche Fahrdienste verdrängen das Taxigewerbe

Werbung
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.