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ARD berichtet ausführlich über die Uber-Verstöße und die PBefG-Novelle

von Jürgen Hartmann
27. Oktober 2020
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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ARD berichtet ausführlich über die Uber-Verstöße und die PBefG-Novelle
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Dass Uber-Partner täglich gegen geltendes Recht verstoßen, ist hinlänglich bekannt und wurde nun im ARD-Mittagsmagazin eindrucksvoll belegt. In dem zehnminütigem Beitrag wird darüber hinaus der Zusammenhang zur geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hergestellt.

Der Themenkomplex ist zweigeteilt. Zunächst berichtet ein Uber-Fahrer anonym von seinem Berufsalltag mit all seinen Rechtsbrüchen, später wird hinterfragt, warum mit einer geplante Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) genau solchen Unternehmen der Boden bereitet werden soll, nur weil deren Geschäftsmodell nicht der aktuellen Gesetzeslage entspricht.

Ein Berliner Uber-Fahrer erzählt, er fahre im Durchschnitt etwa von 13 Uhr bis Mitternacht, sieben Tage die Woche. Er rechnet vor, was von einer Zehn-Euro-Tour für ihn bleibt: Uber ziehe „ungefähr 30 bis 35 Prozent“ ab, seine Mietwagenfirma nochmals 45. Für ihn bleiben „drei bis vier Euro.“ Es lohne sich aber dennoch: Er beziehe 700 Euro vom Amt und sei auf 450-Euro-Basis angemeldet – bei einer rechnerischen 84-Stunden-Woche wohlgemerkt –, aber er verdiene mit Uber viel mehr, „etwa 1.500 Euro. Es läuft also nicht korrekt ab“, wie er selbst vor laufender Kamera zugibt. Laut dem Fahrer beziehen viele vom Staat Geld und verdienen als Uber-Fahrer schwarz hinzu. Rückkehrpflicht und Pausen sind für ihn kein Thema. „Wird auch nicht kontrolliert.“

Für Frau und Kinder habe er kaum Zeit, könne mit ihnen nichts unternehmen. „Ich gehe zu Hause nur kurz schlafen, was essen, und dann gehe ich wieder arbeiten.“ An Freizeitaktivitäten wie Tischtennis oder Schwimmen sei ebenso nicht zu denken.

Die ARD hat Uber mit diesen Vorwürfen konfrontiert, doch in einer schriftlichen Stellungnahme wäscht deren Pressesprecher seine Hände in Unschuld: „Wir legen größten Wert darauf, dass sich unsere Mietwagen-Partner an alle geltenden Regeln und Gesetze halten. Dazu verpflichten wir sie zudem auch vertraglich. Die dargestellten Arbeitsbedingungen wären, wenn sie stimmen, ein klarer Verstoß gegen unsere Standards. Sollten wir von solch einem Verhalten Kenntnis erlangen, würden wir entsprechende Konsequenzen ziehen und uns gegebenenfalls auch von solch einem Partner trennen.“

Für die Studio-Moderatorin sind solche Rechtfertigungen ein klarer Beleg dafür, dass „nicht genau genug hingeschaut“ wird, weshalb es auch dem Bundesverkehrsministerium offenbar klar sei, „dass da was passieren muss.[Das Ministerium] will Anbieter wie Uber, Moia, Free Now & Co. aus der rechtlichen Grauzone rausholen. Deswegen arbeiten sie im Ministerium an einem Gesetzentwurf.“

Ein daran anschließender Beitrag erläutert daraufhin, dass künftig die so genannten Pooling-Verkehre erlaubt werden sollen. Bisher waren sie nur in Form einer Erprobungsklausel möglich. Ein Sprecher von Moia begrüßt dies vor der ARD-Kamera, die FDP-Verkehrsexpertin Daniela Kluckert, die aufgrund ihrer Nähe zu Uber und Co massiv in der Kritik steht, sieht im Entwurf die Basis für einen Stillstand. „Das ist einerseits schlecht für die Unternehmen, die Innovation auf die Straße bringen wollen, aber vor allem ist es schlecht für die Nutzer.“

Für die Taxiseite kommt Herwig Kollar vom Bundesverband BVTM zu Wort. Er fordert, dass auch für Plattformbetreiber und deren Subunternehmer soziale Mindeststandards vorgeschrieben werden. Dies ist auch eine Forderung der SPD, doch man habe sich damit beim Koalitionspartner CDU / CSU nicht durchsetzen können, wie SPD-Verkehrsexperte Detlef Müller im Mittagsmagazin bemängelt.

Warum man dies denn verweigere, erklärt anschließend Steffen Bilger von der CDU im Live-Interview. Bilger ist Staatssekretär im Verkehrsministerium und spricht im Hinblick auf die geplante PBefG-Novelle von einer schwierigen Aufgabe. Man sei deshalb immer noch in Verhandlungen und habe dafür eine Findungskommission gegründet. Diese müsse nun einen tragfähigen Kompromiss finden.

Für Bilger ist wichtig, dass die neuen Mobilitätsangebote eine rechtliche Grundlage bekommen, wohingegen die sozialen Standards und deren aktuellen Verstöße bereits mit jetziger Gesetzgebung sanktionierbar seien. Dafür wolle man künftig die Kommunen mehr in die Pflicht nehmen. Die aktuellen großen Missstände gäbe es vor allem dort, wo die Kontrollpflichten nicht eingehalten werden.

Angesprochen auf das Problem der Schwarzarbeit betont Bilger, dass dies nicht nur ein Problem der neuen Anbieter sei, sondern auch der Taxibranche. Man wolle dies mit Hilfe der neuen digitalen Möglichkeiten besser in den Griff bekommen.

Der Beitrag lief am vergangenen Freitag im ARD-Mittagsmagazin und ist unter diesem Link abrufbar.

Tags: ARDPersonenbeförderungsgesetzSchwarzarbeitUber
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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