Seit 19. Mai 2020 können Taxi- und Mietwagenunternehmer einen Antrag auf Kostenerstattung für das Material und den Einbau so genannter Trennschutzvorrichtungen für Fahrzeuge zur Personenbeförderung stellen. Wir zeigen, wo man den Antrag stellen kann, welche Voraussetzungen vorliegen und welche Nachweise erbracht werden müssen.
Erste Vorabinformationen hatte das Verkehrsministerium bereits am 15. Mai veröffentlicht. Darunter beispielsweise, dass Material- und Einbaukosten in Höhe von maximal 400 Euro erstattet werden, Betriebe die Erstattung bis maximal 30 Fahrzeuge beantragen können und insgesamt ein Fördertopf über vier Millionen Euro bereitgestellt wird. Die Antragsstellungmuss bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) erfolgen.
Dort wurden am 19. Mai die Details veröffentlicht. Demnach gelten alle Taxi- und Mietwagenunternehmen als förderberechtigt, die über eine Genehmigungsurkunde verfügen (geregelt im § 17 Personenbeförderungsgesetz PBefG). Die Förderung von Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen ist nicht möglich. Zudem weist die BAV ausdrücklich darauf hin, dass ein „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ nicht möglich sei. „Das heißt, der Kauf der Trennschutzvorrichtung darf nicht vor Erhalt des Förderbescheides erfolgen.“ Somit bekommen alle jene Taxi- und Mietwagenunternehmer, die bisher bereits in rund 3.300 Fahrzeuge entsprechende Trennschutzvorrichtungen eingebaut haben, keine Kosten erstattet.
Förderanträge können bis einschließlich 31.8.2020 über das elektronische Antragsverfahren easyOnline gestellt werden. Zusätzlich zur elektronischen Fassung muss ein Antrag mit den erforderlichen Anlagen rechtsverbindlich unterschrieben per Post bei der BAV, Schloßplatz 9, 26603 Aurich eingereicht werden. Dem Antrag müssen insgesamt sechs Nachweise bzw. Erklärungen beigefügt werden. Die Kopie der Genehmigungsurkunden, eine Angabe der Fahrzeug-Ident.-Nummern in Bezug zum Kennzeichen sowie je eine Erklärung bzw. Belehrung „über die ordnungsgemäße Verwendung von Trennscheiben, zu De-Minimis-Beihilfen, zu Unternehmen in Schwierigkeiten sowie über die Subventionserheblichen Tatsachen.
Als zuwendungsfähig definiert die BAV Abtrennungen in Personenkraftwagen zum Schutz der Fahrzeuginsassen vor einer Infektion, wobei jene Abtrennungen nach zwei Einbauarten unterscheiden werden: „temporär (ohne Hilfe von Werkzeug) in Fahrzeugen angebrachte Abtrennungen“ und „fest in Personenkraftwagen mit Hilfe von Werkzeugen eingebaute Abtrennungen“. Letztere können aus einer Trennscheibe aus Glas oder glasähnlichem Material (z.B. Kunststoff) oder aus sonstigen Abtrennungen (z.B. Folien) bestehen.
Sämtliche Informationen zur Förderung und Antragstellung sind über die Homepage der BAV nachzulesen. jh
Ich empfehle allen Kollegen vorerst die erforderlichen Nachweise/Erklärungen zu lesen… Insbesondere die sog. Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Diese Empfehlung gilt ausdrücklich auch für den GVN!!!
Denn man muss wirtschaftlich beinah „tot“ sein um die Förderung beantragen zu können.
Bernd Röhlig
Auch das vorgenannte reicht nocht nicht, es darf erst nach der Zustimmung der Förderung der Auftrag erteilt werden. Wir waren zu schnell und haben vor 7 Wochen eingebaut , Also gibt es 2 Haken an der Förderung
Das ganze kommt viel zu spät.. Die große Ungerechtigkeit ist vor allem dass einige Unternehmen – wie auch ich – bereits am Anfang der Corona Pademie Schutzwände einbauen ließen, sich finanziell große Mühe gaben
um die Gäste und Fahrer zu schützen und diejenigen bekommen diese Einbauten jetzt nicht erstattet.
Nach dem Motto – warum gebt ihr Euch Mühe – selber Schuld! Natürlich haben wir Probleme weil die
Einnahmen weggebrochen sind, – einen Nachtfahrer musste ich bereits entlassen – desweiteren habe ich jetzt Kurzarbeit beantragen müssen. Ich hatte 11 Angestellte – nun noch 10 – und wie es weiter geht weiß niemand genau. — Deshalb bin ich über diese Ungerechtigkeit, dass man wenn man sich alle Mühe gibt -dafür dann auch och bestraft wird wirklich wütend.
Was für ein schlechter Witz! In Erlangen haben wir, „…gemeinsam mit vielen anderen Taxizentralen in ganz Bayern..,“ (Zitat Email Vorstand Taxi Erlangen eG) in unserem digitalen Datenfunk die Option „Safe-Taxi“ bereits seit Wochen eingeführt (noch vor Maskenpflicht im ÖPNV): Taxi verfügt über Trennvorrichtung zwischen Vorder- und Rücksitzen, Fahrer trägt Schutzmaske, Fahrgastbereich wird nach jedem Fahrgast desinfiziert (Desinfektionsmittel ausreichend vorhanden!), Kontaktlose Zahlung wird angeboten, Fahrgäste werden nur hinten befördert. Start dafür war in Erlangen der 20.04.2020. Ziel war der Schutz des Fahrpersonals zum Einen, Wichtiger! der Schutz unserer Fahrgäste, speziell Dialyse- und Strahlenpatienten zum Anderen. Auch und insbesondere auf Anfragen unserer Dialysezentren und Strahlenambulanzen. Dieses Angebot wurde seitens dieser Klientel sehr begrüßt und auch gerne und freudig angenommen. War der Spruch nicht: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“ Michael Sergejewitsch Gorbatschow. Heisst also jetzt: Wer zu früh kommt, der guckt in die Röhre. (?) Schiebt Euch Eure Förderung in den… na halt dahin, wo die Sonne nicht scheint! Wir kümmern uns selbst um das Wohlergehen unserer Fahrgäste und lassen uns das auch was kosten! Aber wir erlauben uns auch, Euer „Versagen“ durch die ein oder andere Bemerkung publik zu machen, auf subtile Art und Weise natürlich, wir sind ja nicht BeSCHEUERt. 😉
Das ist mal wieder typisch.
Zuerst wird man von verschiedenen Seiten (z.T. Halbstaatlich) bvedrängt Trennwände umgehend einzubauen, um dann zu erfahren, daß man hinterher dafür bestraft wird, indem man rückwirkend einen Förderantrag hätte stellen müssen, damit dieser dann irgendwann vielleicht genehmigt wird!
Wie sollte das gehen?
Was erwartet ihr vom Herrn Minister……, Für sein Mautdesaster müsste er vor Gericht oder wenigstens gut bezahlt zu Hause sitzen.
irgendwelche Ilusionen zum PbefG……