Das letzten Mittwoch von der Bundesregierung beschlossene Autopilot-Gesetz sorgt derzeit für jede Menge Wirbel.
Der wesentliche Hauptgehalt des Gesetzes ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und dem Computer. Für Kritik sorgt allerdings der Passus, wann der menschliche Fahrer die Kontrolle übernehmen muss. Der Gesetzentwurf zum autonomen Fahren nimmt nämlich bei einem Unfall den Menschen am Steuer in die Haftung, nicht jedoch den Autohersteller.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ist mit dem Beschluss mehr als zufrieden. „Das automatisierte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils. Dafür schaffen wir jetzt das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt.“ Genau das hat aber so seine Schwachstellen. Vor allem in der Interpretation. Laut Dobrindts Gesetzestextauslegung darf der Fahrer künftig bei der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen und seine volle Aufmerksamkeit muss dann eben nicht mehr dem Verkehrsfluss gelten. Es ist dann erlaubt, im Internet zu surfen, E-Mails zu checken oder Handygames zu zocken. Die Hände müssen nur dann wieder ans Steuer gelegt werden, wenn das System dazu auffordert. Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, liest das Gesetz anders: „Dass sie als Fahrer E-Mails checken dürfen oder im Internet surfen, steht eben nicht im Entwurf. Es gibt keine Definition der erlaubten Tätigkeiten. Stattdessen gibt es eine Definition der Pflichten für Fahrer, die alles andere als kundenfreundlich ist“, wird Kühn in der Zeitschrift „Computer Bild“ zitiert. Im Paragraph 1 b wird der Fahrzeugführer dazu verpflichtet, die Fahrzeugsteuerung unverzüglich wieder zu übernehmen, wenn er erkennt, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen. Somit sei vollkommen offensichtlich, dass der Fahrer eben doch das Verkehrsgeschehen beobachten und im Ernstfall das Steuer übernehmen muss, wie solle denn sonst eine Gefahrensituation erkannt werden. Eine Blackbox soll im Ernstfall Aufschluss geben, wann das System und wann der Fahrer fuhr und zu welchem Zeitpunkt aufgefordert wurde, wieder zu übernehmen. Im Falle eines Unfalls sieht es der Gesetzentwurf vor, den Menschen am Steuer in die Haftung zu nehmen, nicht etwa den Autohersteller. Damit werden alle Haftungsrisiken auf den Verbraucher abgewälzt, inklusive dem Risiko einer Fehlfunktion des Autopiloten. Dass es durchaus zu einer Fehlfunktion des Autopiloten kommen kann, belegen die Unfälle von Tesla. Der Gesetzesentwurf muss dringend überarbeitet, zumindest aber konkretisiert werden. Ein kleiner Trost: Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zwar passieren lassen, der Entwurf wird angesichts der zu Ende gehenden Legislaturperiode in diesem Jahr aber kaum Gesetz werden. Es bleibt also Zeit für Nachbesserungen. nu
Foto: Archiv
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