Die Berufsgenossenschaft Verkehr nimmt die vierte Corona-Welle als Anlass, um für die COVID-19-Impfung zu werben. Nicht nur mindern Impfungen das Risiko einer Infektion deutlich, sondern langfristig gesehen kann die Durchseuchung eines Betriebs auch den Arbeitsplatz nachhaltig gefährden.
Bislang sind nur rund 68,5 Prozent (Quelle: Corona-Warn App, 30.11.2021) der Deutschen vollständig geimpft. Damit die Impfquote sich noch deutlich steigert, hat die Berufsgenossenschaft einen Flyer veröffentlicht, der in den Betrieben nicht nur für die Impfung werben soll, sondern auch mit den gängigsten Impfmythen aufräumt.
Übersichtlich gestaltet beantwortet der Flyer zunächst die grundsätzlichen Fragen zur COVID-19 Impfung, bevor auf die Vorteile für den Betrieb und die Mitarbeiter eingegangen wird. Auf der letzten Seite widmet sich die BG Verkehr dann den gängigsten Mythen und Vorurteilen, die im Zusammenhang mit der Impfung immer wieder kursieren, aber dem Faktencheck nicht standhalten können.
Impf-Mythos 1: „Die Nebenwirkungen sind schlecht erforscht, manche werden sich erst nach Jahren zeigen“
Die Corona-Impfstoffe werden und wurden exakt nach den gleichen Maßstäben wie auch andere Impfstoffe oder Arzneimittel geprüft und getestet, schreibt die BG Verkehr. Dass der Impfstoff vergleichsweise schnell verfügbar war, stehe nicht im Zusammenhang mit einer mangelnden Qualitätssicherung. Vielmehr habe der Ernst der Lage weltweit die Kräfte gebündelt und die Entwicklung eines Impfstoffes auf die oberste Prioritätsstufe gesetzt. Seit dem Start der Impfaktionen laufen zudem Studien, welche neben der Wirksamkeit auch etwaige Nebenwirkungen überwachen und bewerten.
Impf-Mythos 2: „mRNA-Impfstoffe verändern das menschliche Erbgut“
mRNA-Impfstoffe und die menschliche DNA sind unterschiedlich aufgebaut und dienen auch unterschiedlichen Zwecken. Geimpfte mRNA kann nicht in die menschliche DNA eingebaut werden.
Impf-Mythos 3: „Die Impfstoffe verursachen Unfruchtbarkeit“
Die im Körper gebildeten Antikörper, die durch eine Impfung gebildet werden, lösen keine Unfruchtbarkeit aus. Das haben Studien und die Geburtenrate in Deutschland gezeigt. Vor und während der Pandemie gäbe es bei der Anzahl der geborenen Kinder kaum Abweichungen, so die BG Verkehr.
Impf-Mythos 4: „Der Anteil Geimpfter an den Erkrankten auf Intensivstationen ist mindestens genauso hoch wie der Anteil Ungeimpfter“
Fakt sei, klärt die BG-Verkehr auf, dass der Anteil ungeimpfter COVID-19 Patienten viel höher sei als der Anteil geimpfter Patienten. Das betrifft auch die Erkrankten, die auf der Intensivstation behandelt werden müssen. Die Zahlen werden zwar erst seit August erhoben, sagen aber ganz klar, dass die „vierte Welle“ insbesondere die Ungeimpften treffen wird.
Impf-Mythos 5: „Ich bin gesund und habe keine Vorerkrankungen. Ich überstehe eine Corona-Infektion auch ohne Impfung.“
Fakt seit, so die BG, dass bei Menschen, die zu Risikogruppen zählen oder auch über 60 Jahre alt sind, die COVID-19 Erkrankung häufig schwer verläuft. Diese schweren Verläufe kommen aber auch bei jungen und gesunden Menschen vor. In der Folge könne es zu langen Arbeitsausfällen und Langzeitfolgen (Long-COVID) kommen. red
Anmerkung der Redaktion: Die vergangenen drei Wellen haben gezeigt, dass das Taxigewerbe seine ganze Kraft benötigt, um weiter bestehen zu können. Wenn das Überleben ohne Kunden schon schwer genug ist, dann kann eine COVID-19 Erkrankung sehr schnell einen Betrieb zum Stillstand bringen.
Ich habe im Zusammenhang mit dem o.g. Artikel eine Frage: Kommt es nach der Impfung zu einer unerwünschten Reaktion wie z.B. Embolien, Thrombosen, Herzmuskelentzündungen usw. (diese werden durch die offiziellen Stellen auch benannt) und Gesetz dem Fall, dass der Arbeitgeber auf Grundlage der Empfehlung der Berufsgenossenschaft die Arbeitnehmer zu der Impfung gedrängt hat damit der Arbeitsplatz erhalten bleibt, werden diese Nebenwirkungen/Schäden dann als Arbeitsunfall behandelt? Unter Umständen kann es ja bleibende Schäden geben. Es wäre interessant, dies einmal mit der BG zu klären und auch das Ergebnis zu veröffentlichen.
Hallo Frau Fischer, danke für Ihr Feedback. Wir werden diese Frage an die BG Verkehr weiterleiten und um eine Einschätzung bitten.