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Brüsseler Berufungsgericht: UberX fuhr sechs Jahre lang illegal in Brüssel

von Wim Faber
29. Februar 2024
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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In einem Urteil vom vergangenen Freitag entschied das Brüsseler Berufungsgericht, dass UberX mehr als sechs Jahren illegal tätig war. Die Taxiunternehmen können nun Schadensersatz verlangen.

Durch den Betrieb seiner UberX-App in der Region Brüssel zwischen 2015 und 2022 habe Uber gegen die geltenden Regeln der Marktpraktiken verstoßen, erklärte das Brüsseler Berufungsgericht laut der belgischen Zeitung l’Echo vom 26. Februar und dem Taxiverband GTL. Laut dem Gericht ist UberX also mehr als sechs Jahre illegal in Brüssel tätig gewesen.

Dieses Urteil sollte einen Rechtsstreit beenden, der 2018 vom belgischen Taxiverband Febet mit Unterstützung von rund zwanzig Fahrern begonnen wurde. Diese Fahrer, vertreten von den Anwälten Nicholas Ouchinsky und Antoine Chomé, hatten die Klage mit dem Ziel eingereicht, UberX von den Straßen der Region Brüssel zu verbannen.

Bereits vor zehn Jahren entschied das Gericht, dass Uber (damals noch als UberPop) Taxidienste anbot, ohne sich an die einschlägigen Gesetze zu halten. Das Gericht wies Uber an, diese Dienste nicht mehr über die Uber-App in Brüssel anzubieten. Uber reagierte daraufhin mit dem Angebot von UberX, einem neuen Service für Limousinendienste mittels einer Limousinen (VVB)-Lizenz.

Nachdem sie in erster Instanz den Rechtsstreit verloren hatten, legten der Taxiverband und die Taxifahrer Berufung ein. Anfang 2021 entschied das Brüsseler Berufungsgericht dann in ihrem Sinne. UberX verstoße gegen die Brüsseler Vorschriften für Taxidienste. Diese Vorschriften verbot es VVB-Fahrzeugen einen Funksender oder -empfänger zu verwenden, was auch Smartphone-Apps beinhaltete.

Das Berufungsgericht erklärte, dies sei ein Verstoß gegen die Taxiverordnung und daher „eine strafbare Handlung“. Bevor das Berufungsgericht jedoch Stellung beziehen konnte, hatte es beschlossen, sich an das Verfassungsgericht zu wenden, um festzustellen, ob die Brüsseler Gesetzgebung unter anderem mit der unternehmerischen Freiheit vereinbar ist.

Anfang Juni 2022 entschied das Verfassungsgericht, dass die Brüsseler Taxiverordnung von 1995  verfassungskonform sei und dass UberX dagegen verstoße (Taxi Times berichtete). Zu diesem Zeitpunkt wurden die Gespräche vor dem Berufungsgericht wieder aufgenommen, welches jetzt zu einer Entscheidung kam.

In diesem Urteil kommt das Berufungsgericht zu dem Schluss, dass UberX zwischen dem 3. September 2015 und dem 10. Dezember 2021 tatsächlich gegen die Taxivorschriften verstoßen hatte. Die Gerichte stellten fest, dass UberX im Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten dieser vorübergehenden „Pflasterverordnung“ und dem Inkrafttreten der neuen Brüsseler Taxireformverordnung vom 9. Juni 2022 Handlungen begangen hatte, die gegen faire Marktpraktiken verstießen. Danach wurden endlich die Regeln für einen Rahmen festgelegt, in dem UberX und Taxis koexistieren können. Diese Regelungen waren damals als „roter Teppich für Uber“ interpretiert worden.

Mittlerweile ist klar, dass die Gerichte seit der Reform der Brüsseler Taxigesetzgebung dem Beschuldigten nicht mehr die Betriebseinstellung auferlegen können. Dennoch öffnet dieses Urteil die Tür für eine Schadensersatzklage von Taxiunternehmen, wie der Anwalt Antoine Chomé, der Febet und die Taxiunternehmen verteidigt, bestätigte.

„Das Verschulden ist endgültig geklärt, es müssen nur noch die Höhe des Schadens und der Kausalzusammenhang nachgewiesen werden“, erklärte der Anwalt. Nach Angaben des Anwalts könnte sich die Entschädigung auf zweistellige Millionenbeträge belaufen.

„Die neue Gesetzgebung hat allen Akteuren im Taxisektor lang ersehnte Klarheit gebracht. Die Uber-App verbindet Fahrgäste nun mit „Straßentaxis“, aber auch mit „Taxistandtaxis“. Die Brüsseler Regierung hat der Uber-Plattform eine Lizenz erteilt und das Unternehmen entspricht völlig den Vorschriften“, sagte ein Uber-Vertreter. Das Unternehmen analysiert derzeit auch das entsprechende Urteil. wf

Beitragsfoto: Uber Kleinbus in Antwerpen Foto Wim Faber

Tags: BrüsselFEBETUber
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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Kommentare 3

  1. Igor Isaev says:
    2 Jahren her

    Das darfst du keinem erzählen das in EU so was abgeht 😂

    Antworten
    • Geert Aufderhaydn says:
      2 Jahren her

      Doch, darfst Du. Ist in der EU Business as Usual. Durch und durch korrupt. Warum sollte es dort anders sein als in der UNO, der WHO undundund? . . .

      Antworten
  2. Geert Aufderhaydn says:
    2 Jahren her

    . . . und sie machen immer noch weiter. Alles nur eine Frage des Geldes.

    Antworten

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