Wie umgehen mit den neuen Paragraphen des Personenbeförderungsrechts, die den Kommunen mehr Regulierung im Sinne eines fairen Wettbewerbs ermöglichen? Vertreter von Genehmigungsbehörden aus ganz Deutschland tauschen sich dazu nächste Woche aus. Zu der vom Taxi-Bundesverband und dem deutschen Städtetag organiserten Veranstaltung haben sich doppelt so viele Teilnehmer angemeldet wie erwartet.
Die immense Symposium-Nachfrage zeigt: Bei der Umsetzung des PBefG haben viele Behörden noch Informationsbedarf. Die Regelungen sind schlicht und einfach Neuland und die Anwälte von Uber & Co. liegen auf der Lauer. Umso erfreulicher, dass der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) und der Deutsche Städtetag (DST) zu ihrem Symposium zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nächste Woche in Hamburg 85 Teilnehmer erwartet. Sie stammen überwiegend aus Genehmigungsbehörden. Der Titel der zweitägigen Veranstaltung lautet „Symposium Taxi und Mietwagen – Städte lernen von Städten: PBefG-Instrumente sicher in der Praxis anwenden“. Die zunächst vorgesehenen 40 Plätze genügten bei Weitem nicht der Nachfrage: Auch mit 85 Teilnehmern ist die Veranstaltung inzwischen ausgebucht.
Als besonderes Highlight des Symposiums schätzt der BVTM den Vortrag des Jenaer Jura-Professors Prof. Dr. Matthias Knauff ein. Bekannt ist er mit seinem Lehrstuhl unter anderem durch die von ihm geführte Forschungsstelle Verkehrsmarktrecht, die die Jenaer Gespräche zum ÖPNV sowie die Leipziger Gespräche zum Verkehrsmarktrecht organisiert. Knauff ist seit 2013 Lehrstuhlinhaber in Jena, seit 2016 Richter am Thüringer Oberlandesgericht und seit diesem Jahr als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Digitales und Verkehr berufen. Beim Symposium wird er exklusiv das bislang noch unveröffentlichte Gutachten zum Thema Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen vorstellen. Zu dem Thema haben in den letzten Monaten bereits verschiedene Kanzleien Gutachten erstellt, unter anderem eine Kanzlei Zuck aus Stuttgart und eine Kanzlei Kleiner aus Düsseldorf. Nun kommt das erste Gutachten aus der Wissenschaft.
Auch zum Themenbereich Festpreise und Tarifkorridor hat der Bundesverband Experten aufgefahren: Rechtsanwalt Dr. Hubertus Baumeister von der Kanzlei BBG und Partner berät seit 1996 im Schwerpunkt die Aufgabenträger im ÖPNV sowie ihre kommunalen Verkehrsunternehmen, unter anderem zum Thema Tarifstrukturen. Schon mit praktischer Erfahrung werden Dipl.-lng. Angelika Xaver von der Stadt Wien sowie Mag. Christian Holzhauser, Spartenobmann der Wirtschaftskammer Wien, Einblicke geben, wie ein Tarifkorridor, der in Österreich „Preisband“ heißt, in der Praxis funktioniert.
Auch aus einer Problematik, mit der bereits mehrere Genehmigungsbehörden in Deutschland konfrontiert sind oder waren, hat der Bundesverband ein Thema für das Symposium gemacht: Wie vertragen sich Festpreise mit dem Eichrecht? „Ein White-Paper des Bundesverbands ‚Taxi-Festpreise und Eichrecht’ liegt vor“, teilt der BVTM dazu mit. In dem Papier werden die rechtlichen Fragestellungen untersucht und es wird ein konkretes Beispiel formuliert, wie eine eichrechtskonforme und überprüfbare Festpreis-Regelung in der Taxitarifordnung aussehen kann. ar
Beitragsfoto: Michael Oppermann; Foto: BVTM
Jetzt kennen wir die Dozenten.
Liegt eine Teilnehmerliste der Kommunen vor, bzw. aus welchen sie kommen?
Es haben sich wohl aus all den Städten, in denen Uber aktiv ist, auch Vertreter der Genehmigungsbehörden angemeldet.