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PBefG hat Potenzial für eine gewisse Flexibilisierung

von Jürgen Hartmann
10. November 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Prof. Dr. Matthias Knauff, Jurist und Dozent an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena Foto:Taxi Times

Prof. Dr. Matthias Knauff, Jurist und Dozent an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena Foto:Taxi Times

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Vor den Delegierten des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands hat ein Universitätsprofessor einen Ausblick über die Perspektiven des Personenbeförderungsrechts im Angesicht neuer Wettbewerber gegeben. Sein Fazit: man sollte ganz grundlegend über das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nachdenken.

Diesen Ansatz vertritt Prof. Dr. Matthias Knauff, Jurist und Dozent an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Er war zwischen zwei Vorlesungen zur Herbsttagung des BZP erschienen und sprach von einer notwendigen Anpassung des Rechtrahmens an die technische Entwicklung. Selbst im Verwaltungsrecht gäbe es mittlerweile Regelungen, die sich mit elektronischen Verwaltungsverfahren beschäftigen würden.

Prof. Dr. Matthias Knauff, Jurist und Dozent an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena Foto:Taxi Times
Prof. Dr. Matthias Knauff, Jurist und Dozent an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena Foto:Taxi Times

Auch im PBefG müsse die Frage gestellt werden, ob manche Vorschriften noch sinnvoll seien. Das sei dann keine juristische Kategorie mehr, sondern eine politische.

Soll heißen: Auch der Politik ist klar, dass man das PBefG anpassen muss. Knauff zählt dazu zwei Möglichkeiten auf. Entweder man packt eine grundlegende Reform an, bei der dann die einzelnen Inhalte intensiv mit allen Akteuren diskutiert werden müssen, oder man bessert immer nur ein wenig nach. „Dies birgt allerdings die Gefahr, dass sich einzelne Interessen dann besonders deutlich durchsetzen“, warnt der Professor im Hinblick auf Konkurrenten wie Uber und deren Nachahmer.

Der Verband ist gefordert, Ideen zu entwickeln, was man gegenüber den Mitgliedern für zumutbar hält und was nicht. „Jede Beschäftigung mit Reformen des PBefG wird ein endloses Tauziehen. Deshalb  muss auch jeder eine gewisse Verhandlungsmasse mitbringen“, sagt Knauff. „Etwas, das man loslassen kann, wenn man dafür etwas bekommt oder behält, was einem wichtig ist.“

Der Verband müsse klar formulieren, was an der jetzigen Rechtstruktur wichtig ist. Er müsse aber auch mögliche Chancen erkennen, die durch die aktuelle Gesetzeslage verhindert werden. „Der jetzige Rechtsrahmen gibt eine gewisse Sicherheit, aber er verhindert auch Weiterentwicklungen; Es ist doch aber besser, wenn Sie das Taxigewerbe weiterentwickeln, als wenn das Uber macht. Dafür müssen Sie Konzepte entwickeln“, lautete Knauffs Appell an die Taxibranche.

Der Professor sieht durchaus Potenziel für eine „gewisse Flexibilisierung“. Daran werde weder das Taxi noch der Linienverkehr als ÖPNV zugrunde gehen. Diese beiden Verkehrsarten sind im PBefG streng voneinander getrennt. Eine flexiblere Handhabung wäre vor allem im ländlichen Bereich notwendig. „Es funktioniert kein leerer Linienbus, es geht aber auch nicht, dass die Oma hinterm Wald zum Brötchen holen 15 Euro für das Taxi bezahlen muss.“ Knauff rät deshalb dem Taxi- und Mietwagengewerbe, sich auf die ÖPNV-Unterstützungsfunktion zu konzentrieren. Das könne kein Uber und das sei deshalb genau die notwendige Abgrenzung zum Wettbewerber. jh

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: BZPPBefGProfessor
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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