Der erneute Lockdown führt in der Taxibranche abermals zu massiven Umsatzeinbußen. Versprochene Hilfsgelder sind mit Bedingungen verknüpft, die vor allem selbstfahrende Taxiunternehmer mit einem Fahrzeug durch das Raster fallen lassen. Die Bundesregierung prüft daher die Option eines „Unternehmerlohns“. Das Taxigewerbe hat klare Vorstellungen, wie der aussehen könnte.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte bereits Ende Oktober in einer Pressekonferenz angedeutet, dass man innerhalb der Bundessregierung über die Auszahlung eines fiktiven Unternehmerlohns diskutieren werde. Altmaiers CDU kann sich das gut vorstellen, die SPD-Minister Scholz und Heil müssen davon erst noch überzeugt werden.
Ein fiktiver Unternehmerlohn würde bedeuten, dass Soloselbständige, die nur geringe Fixkosten haben, eine monatliche Unterstützungspauschale zugesprochen bekommen. Vereinzelt gibt es das bereits in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Thüringen, Baden-Württemberg oder auch Nordrhein-Westfalen. Andere Bundesländer konnten oder wollten sich solche Ausgaben nicht leisten. Jetzt könnte es eine bundeseinheitliche Regelung dazu geben.
Die Dringlichkeit eines solchen Unternehmerlohns hatten die Vertreter von 35 Verbänden in einer Videokonferenz mit dem Wirtschaftsminister Ende Oktober diskutiert. Ein Vertreter des Taxigewerbes taucht auf der Rednerliste dieser Konferenz allerdings nicht auf, obwohl auch die Taxibranche den fiktiven Unternehmerlohn fordert.
Der Landesverband des Thüringer Verkehrsgewerbes beispielsweise hat genaue Vorstellungen davon, wie ein solcher Unternehmerlohn aussehen soll, damit er den Taxiunternehmern auch hilft. Er solle bis mindestens zwei Monate nach dem Ende des Lockdowns bezahlt werden. Die Höhe solle sich nach dem Gewinn inklusive Unternehmerlohn richten, den der betroffene Taxi- und Mietwagenunternehmer im Jahr 2019 erwirtschaftet hat.
Wichtig sei auch, dass die Förderung nicht zurückbezahlt werden müsse, denn das würde der Branche genauso wenig nützen wie die aktuell erhältlichen KfW-Kredite, da die Gewinnmargen selbst in einer wirtschaftlich prosperierenden Zeit so niedrig seien, dass eine Rückzahlung nicht möglich ist.
All dies hat Martin Kammer, Geschäftsführer des Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V., gegenüber den Verkehrsministern von Thüringen und von Sachsen-Anhalt in einem Schreiben formuliert. Er regte auch an, dass der Staat die Ratenzahlungen für die Anschaffung von Fahrzeugen sowie für die Ausstattung von Rollstuhltaxis übernimmt – sowohl für die Tilgungsraten als auch für die Zinsen. Dazu sollen auch noch die betrieblichen Fixkosten übernommen werden.
Ob das auf Landesebene noch nötig sein wird, wird sich zeigen, wenn die Bundesregierung ihre bisherigen Pläne konkretisiert. Es bleibt zu hoffen, dass dann kein Taxiunternehmer mehr durch irgendein Raster fällt. jh
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Ich sehe das genauso , wen man die Unternehmer mit einem Taxi hilft ,ist eine gute idee
Bitte realisieren Sie ,Bevor es zu spät ist.
Danke