Aufgrund der Unmöglichkeit, in Pkw einen Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten, nehmen die Bundesländer den ÖPNV und besonders den Taxiverkehr bisher von der Abstandsregelung aus. Ein Landkreis am Oberrhein geht nun einen Sonderweg.
Das Amt für Strukturförderung/Personenbeförderung des Landratsamts Rastatt hat gestern mit einem Schreiben alle Taxiunternehmen des Landkreises über neue Regeln für die „Personenbeförderung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ informiert.
Demnach dürfen „im Hinblick auf die infektionsschützenden Maßnahmen der Landesregierung“ Personenbeförderungen in Standardtaxis nur noch mit einem Fahrgast und in Großraumtaxis mit maximal zwei Fahrgästen durchgeführt werden. Ausnahmen gelten dann, wenn es sich bei den Beförderten um Personen der gleichen Hausgemeinschaft handelt.
Doch damit nicht genug. Das Landratsamt schreibt den Taxiunternehmern vor, dass der Beifahrersitz bei Beförderungen unbesetzt bleiben müsse. Last but not least müsse „der Fahrer vom Fahrgastraum mit transparenter Folie oder auch qualitativ gleichwertiger bzw. höherwertiger Umbauten – z. B. Plexiglas-abgeschirmt“ sein und müsse während der Fahrt die Lüftung ausgestellt bleiben. Ob es sich bei diesen behördlichen Vorgaben um einen strafbewehrten Erlass, eine Allgemeinverfügung oder nur um eine Empfehlung handelt, lässt sich dem Schreiben nicht entnehmen. Es ist an „alle Taxiunternehmer/innen des Landkreises Rastatt adressiert“, wurde allerdings auch an Mietwagenbetreiber verschickt. Der Landkreis Rastatt liegt in Grenznähe zu jener Region in Frankreich, die bereits vor zwei Wochen zum „Corona-Hochrisikogebiet“ erklärt worden war. jh