Auf dem Deutschen Taxi- und Mietwagentag durfte auch ein Vortrag über das TaBeA-Projekt nicht fehlen. In den nächsten Wochen soll es von den Städten auch in die Fläche ausgeweitet werden.
Über TaBeA (Taxi Bestell- und Abrechnungssystem) wird inzwischen ein großer Teil der Rechnungsfahrten im Auftrag der Deutschen Bahn AG (DB) für die ca. 32.000 Taxiunternehmen in Deutschland abgerechnet. Jetzt zum November 2023 soll das Projekt nicht mehr nur in den Städten die Fahrtabrechnungen digitalisieren, sondern auch in die Fläche ausgerollt werden.
Sebastian Wacker als verantwortlicher Koordinator bei der DB präsentierte den Besuchern eines Panels im Rahmen des Deutschen Taxi- und Mietwagentags das TaBeA-Projekt zunächst in einem kurzen Impulsvortrag. Wacker berichtete, dass der letzte Motivationsschub zur Digitalisierung dabei von der Aufdeckung eines großangelegten Missbrauchs der vorherigen Gutscheinpraxis in Dortmund ausgegangen sei, wo Bahnmitarbeiter in großen Stil Bahngutscheine erstellt und an Teile des dortigen Taxigewerbes verkauft hätten. Der Hinweis auf diese Straftat sei dann jedoch vom lokalen Gewerbe selbst ausgegangen und habe bei der DB zu Mitarbeiter-Kündigungen und Strafanzeigen gegen alle Beteiligten geführt.
Mit den neuen QR-Code-Gutscheinen sei ein solcher Missbrauch nun ausgeschlossen. Gleichzeitig würde allen Beteiligten die Abrechnung erheblich erleichtert. Die Bahn erstellt bei Verspätungen nun auftragsbezogen Gutscheine zum Ersatztransport mittels Taxis für die berechtigten Bahnkunden aus. Diese Gutscheine können den Kunden teilweise schon im Zug, spätestens aber am Servicepoint ausgehändigt werden und lassen sich direkt im Taxi einlösen. Das TaBeA-System ermittelt dann, ob die Fahrt über das Pflichtfahrgebiet hinausgeht, oder ob sie tarifgerecht abgerechnet werden muss.
Der Kunde händigt den Gutschein dann in einem abrechnungsberechtigten Taxi an den Fahrer aus. Dieser kann mittels eines QR-Codes, der auf den Auftrag ausgedruckt ist, den Fahrauftrag für sich aktivieren. Durch eine Schnittstelle erscheinen die Gutscheininformationen in der Regel direkt im Vermittlungssystem des Taxis, auch inklusive der Fahrpreisdetails. Zu Fahrtende schließt der Chauffeur die Fahrt über sein Vermittlungssystem ab, und die GPS-Positionen von Fahrtantritt und Fahrtende werden mit dem Auftrag im TaBeA-System gespeichert. Dabei unterscheidet das System wie erwähnt, ob es sich um eine tarifpflichtige Fahrt (innerhalb des Pflichtfahrgebiets des einlösenden Taxis) handelte – in diesem Fall übernimmt das System den vom Fahrer eingegebenen Fahrpreis –, oder ob es eine Fernfahrt war, für welche die zwischen DB und deren Rahmenvertragspartner BVTM vereinbarten pauschalen Kilometersätze zur Geltung kommen.
Wird der komplette Auftrag zeitnah und auftragsgerecht erledigt und entsprechend im System registriert, erfolgt die Abrechnung an das ausführende Partnerunternehmen vollautomatisch. Ergeben sich aber, beispielsweise auf Basis der registrierten GPS-Daten, noch Nachfragen, wird der Auftrag in ein Nachprüfungsportal gestellt, über das dann nur die berechtigten Abrechnungspartner die Aufträge zur Auszahlung freigeben können. Auf Basis dieser neuen Praxis kann die DB ihre Aufträge also mit minimalem Aufwand an das Taxigewerbe weiterleiten und darf sich gleichzeitig sicher sein, dass diese auch ordentlich abgewickelt werden.
Im letzten Schritt wird das TaBeA-Projekt jetzt auch in die Fläche ausgerollt. Mehr oder weniger alle Systempartner des Taxigewerbes können nun auf Abfrage der Unternehmen über entsprechende Schnittstellen ihren Kunden den Zugang zum TaBeA-System ermöglichen (siehe Grafik). Und auch die wenigen Unternehmen, die bisher noch nicht digitalisiert durch die Lande rollen oder keine Anbindung beauftragt haben, können zumindest in einer Übergangszeit nun auch TaBeA-Fahraufträge für die DB übernehmen und über regionale Abrechnungspartner abrechnen (Taxi Times berichtete). Generell bleiben allerdings maximal 60 Tage Zeit, bis die Gutscheine zur Abrechnung im TaBeA-System gemeldet sein müssen. Danach verfallen sie.
Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM), stellte in seinem Vortrag die exakten Abrechnungsmodalitäten für die Fahrten im Auftrag der DB vor. Zunächst verwies er darauf, dass das Taxi-Gewerbe im TaBeA-Projekt endlich mal seine großen Stärken überzeugend auf die Straße bringen könne. Mit 32.000 beteiligten Unternehmen und 50.000 Fahrzeugen könne ihm hier kein Mitbewerber Konkurrenz machen. Außerdem werde mit einer Pooling-Quote von 2,0 Fahrgästen pro Fahrt ein Wert realisiert, von dem andere Sammler wie Moia definitiv nur träumen könnten.
Für die Abrechnung liegen den DB-Gutscheinen stets die zu fahrenden Kilometer gemäß aktueller Verkehrslage zugrunde, in der Regel auf Basis der kürzesten Strecke (Feldwege u. ä. ausgenommen). Ergibt eine Überprüfung bei der vorangehenden Fahrpreisermittlung jedoch, dass sich durch die Wahl der kürzesten Strecke die Fahrzeit für den Kunden um mehr als 30 Minuten oder 30 Prozent verlängert, wird der Fahrpreisermittlung stattdessen die schnellste Route zugrunde gelegt. Diese Ausnahme gilt jedoch nur für die Besetztfahrt, also die Hinfahrt. Auf dem Rückweg ist immer der kürzeste Weg zu wählen. Ob das Taxi bei einer Fahrt außerhalb des Pflichtfahrgebietes dann tatsächlich die fahrpreisbildende Fahrstrecke nutze oder eine andere Strecke wähle, bleibe dem Chauffeur selbst überlassen, denn der Fahrpreis sei so ja schon im Voraus ermittelt. Eine Überprüfung der Fahrpreisberechnung durch den Taxler ist gemäß dieser Vorgaben also zwar möglich, aber nicht immer einfach.
Ein anderer Knackpunkt dieser Abwicklung ist, dass die Fahraufträge schon seit jeher im Regelfall auf Fahrten von Bahnhof zu Bahnhof ausgerichtet waren, wenngleich die DB-Mitarbeiter auch andere Fahrziele eingeben dürfen. Setzt ein Taxifahrer in jenem Fall seine Fahrgäste dann nicht am Zielbahnhof, sondern irgendwo anders ab (etwa an der Wohnadresse), führt dies innerhalb des TaBeA-Systems nun automatisch zu Fahrstreckendifferenzen – und somit zu einer Nachprüfung, da die GPS-Daten zwangsläufig nicht dem angeforderten Geofencing-Profil entsprechen.
Roman Marx vom BVTM erklärte in seinem Impulsvortrag dann noch die kleinen Tücken, die sich bei der Abrechnung ergeben können, allen voran die Fahrpreisangabe als Nettopreis auf dem Gutschein, die regelmäßig zu Irritation führe. Gleichzeitig betonte er, dass sich das von Taxi Deutschland zur Abrechnung etablierte System für die Zukunft auch für weitere große Fahrauftragspartner eigne, die den Vorteil der bundesweiten Großflotte in Anspruch nehmen wollten. Wie lange man allerdings die aktuelle Teilnahmeoption auch für nicht digitalisierte Partner noch aufrecht erhalten könne, konnten in der anschließenden Fragerunde alle drei Vortragenden noch nicht beantworten, denn mit dieser zeitweiligen Öffnung falle ja gleichzeitig die erwünschte Kontrolloption der ordentlichen Fahrtabwicklung weg – und genau dieses Schlupfloch wollte man doch eigentlich endgültig schließen. Digitalisierung bleibt also wohl das Gebot der Stunde für alle bundesdeutschen Taxler, ob sie wollen oder nicht. rw
Beitragsbild: Michael Oppermann (BVTM), Sebastian Wacker (DB), Roland Marx (BVTM / Taxi Deutschland); Foto: Remmer Witte