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„Die Änderung des PBefG ist eine gesellschaftspolitische Grundsatzentscheidung.“

von Philipp Rohde
3. November 2017
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Foto: Axel Rühle, Taxi Times

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Sowohl aus Niedersachsen wie auch aus Schleswig Holstein kommt pointierte Kritik zu der von den Verkehrsministerien der Länder diskutierten Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Die Berufsverbände sprechen von einer gesellschaftspolitischen Entscheidung, die den bisherigen Aufgaben des Personenbeförderungsgesetzes widerspricht.

Nach Vorschlägen einer Arbeitsgruppe ÖPV soll die Tarifbindung im Taxiverkehr durch eine Preisobergrenze abgelöst werden. Die Rückkehrpflicht für Mietwagen soll ebenso entfallen wie die Kontingentierung der Konzessionen. Die Vorschläge wurden von der GKVS, der „Gemeinsamen Kommission der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter“ im Oktober mehrheitlich abgelehnt. Ganz vom Tisch dürften sie noch nicht sein.
Wohl auch deshalb äußern sich Taxiverbände nach wie vor in Stellungnahmen zu den Plänen. Dem Landesverband des Taxi- und Mietwagengewerbes Schleswig Holstein zu Folge ist allein schon die „selbst gewählte Aufgabenstellung“ fragwürdig. So werden diese Änderungen unter der Zielsetzung vorgeschlagen, die Geschäftsmodelle von Anbietern wie Uber und Klone zu legalisieren.

Der Verband appelliert in einer Stellungnahme, die Steuerungs- und Gestaltungshoheit des Staates über die Märkte nicht aus der Hand zu geben. Der Vorsitzende des Landesverbandes, Thomas Krotz: Der Öffentliche Personenverkehr könne und dürfe „nicht nur unter kommerziellen Aspekten betrachtet werden, sondern immer auch mit sozialer Verantwortung.“ Die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sei eine gesellschaftspolitische Grundsatzentscheidung.

Gesellschaftliche Ziele unvereinbar mit Uber

„Die ‚Verkehrsangebote im Rahmen der Daseinsvorsorge‘ – also das Taxi, aber auch der Großraum-ÖPNV – deren Erhalt dem Bericht zufolge ausdrücklich gewollt ist, sind auf einem solchen ‚uberiserten‘ Verkehrsmarkt nicht wettbewerbsfähig und somit existenziell gefährdet,“ so Thomas Krotz. Er fordert: „Statt kaum kontrollierbare multinationale Konzerne zu fördern, sollten daher die bestehenden – aus gutem Grund staatlich reglementierten – Verkehrsträger gestärkt werden.“ Dabei seien die Unternehmen der „Sharing Economy“ mit ihren ausländischen Betriebssitzen noch nicht mal fiskalisch greifbar.

Die selbst gestellte Aufgabe, die „Sharing Economy“ in das Personenbeförderungsgesetz einzupflegen, ohne die Daseinsvorsorge sowie arbeits-, sozial und steuerrechtliche Anforderungen zu gefährden, sei deswegen ein Paradoxon. Diese Ziele der sozialen Marktwirtschaft seien für diese „multinationalen, neokapitalistischen Großkonzerne nicht von Relevanz.“

Gunter Zimmermann, Geschäftsführer der niedersächsischen Fachvereinigung Taxi- und Mietwagen, kommt zu demselben Schluss. Auf dem Behördentag der GVN sagte er, dass die Transportdienstleister der „Sharing Economy“ „das Steuer- und Sozial- und Gesellschaftssystem völlig aushebeln“ würden. „Bei den Vorstößen der Webplattformen gegen den Ordnungsrahmen müsse endlich viel kritischer hingeschaut werden, statt blind der App-Euphorie hinterherzulaufen,“ so Zimmermann. Den Anbietern von Personenbeförderungen über Webplattformen gehe es nur darum, eine marktbeherrschende Position zu erreichen und anschließend auszunutzen. Und auch für Krotz zeige das Beispiel Uber, dass die „darüber hinaus auch (noch) bestehende gesetzliche, staatliche Regelungen konsequent ignoriert“ würden.

Ohne Tarifpflicht fällt die Beförderungspflicht

Im Einzelnen geht Krotz in seinem Schreiben auf die Punkte der GKVS ein. Er warnt vor der Aufhebung der Tarifpflicht. Wenn der Kunde verhandeln müsse, falle gleichzeitig die wichtige Säule der Beförderungspflicht. Dadurch würden an Taxiplätzen „basar-artige Verhältnisse“ entstehen. Das habe erhebliches Konfliktpotenzial sowohl für den Kunden als auch unter den Fahrern. Nicht jeder Kunde sie dem gewachsen und schwächere Menschen würden so übervorteilt. Eine Telefonzentrale könne auch nicht im Namen eines Taxifahrers den Fahrpreis verhandeln und bestimmen. Dass nur eine Öffnung nach unten, aber nicht nach oben ermöglicht werden solle, sei „marktwirtschaftlich absurd“, so Krotz. Die Vielzahl der Taxiunternehmer in Deutschland würden schon jetzt „an der Grenze der Wirtschaftlichkeit“ arbeiten. Die von der GKVS geäußerte Erwartung, dass sich dadurch der Umsatz steigern ließe, bezeichnete Krotz als „weltfremd“.

Der Beförderungspflicht aber könne nur nachgekommen werden, wenn der Wettbewerb „nach unten“ begrenzt würde. Die flächendeckende 24-Stunden-Versorgung des Bürgers sei insbesondere auf dem Land nur wirtschaftlich, wenn wichtige, stabile Einnahmequellen erhalten blieben. Dazu gehörten zum Beispiel Krankenfahrten, die zu fest vereinbarten und von der Behörde zu genehmigende Tarifen durchgeführt werden. Auch diese Genehmigungspflicht für Tarife der Krankenfahrten soll entfallen. Transportaufträge für schwer kranke oder behinderte Menschen würden dann auf Online-Plattformen versteigert, bei dem der niedrigste Anbieter den Zuschlag bekommt. Wenn dann mit der Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen gleichzeitig auch die Tariffreigabe eingeführt würde, dann könne das Taxigewerbe mit den auferlegten Pflichten nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Die Folge sei, so Krotz, nicht nur ein Niedergang in der Qualität, sondern auch der Zusammenbruch der flächendeckenden Versorgung.

Aufhebung der Kontingentierung nur bei stärkeren Kontrollen

Die vom Arbeitskreis vorgeschlagene Aufhebung der Kontingentierung sehen Zimmermann und Krotz differenzierter. Übereinstimmend halten sie die Aufhebung der Kontingentierung unter gewissen Voraussetzungen für sinnvoll. Sie verweisen auf das Beispiel des „Hamburger Modells“, weisen aber unisono darauf hin, dass dies nur dank konsequentem Durchgreifen der Genehmigungsbehörde funktioniere. In Berlin seien die Konzessionen freigegeben, aber dort hätten sich, so Zimmermann, „mafiöse Strukturen“ entwickelt, die gefährlich und ärgerlich seien. Ein kürzlich vorgelegtes Gutachten der Firma Linne und Krause bestätigt, dass es noch immer einige Missstände im Berliner Gewerbe gibt. prh

Symbolfoto: Axel Rühle / Taxi Times

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Tags: Änderung PBefGGVNSchleswig Holstein
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Philipp Rohde

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Kommentare 2

  1. Jörg says:
    8 Jahren her

    Wenn es künftig Mietwagen gibt, die bis auf wenige Ausnahmen (z.B. die Bereitstellung am Taxihalteplatz) wie ein Taxi agieren können, die gleichen Dienstleistungen anbieten, dank Ausnahmegenehmigung nicht einmal einen geprüften Wegstreckenzähler zur Abrechnung benötigen, deren Leistungen und Einnahmen über kein System erfasst werden, die (bislang) keiner Fiskalpflicht unterliegen (z.B. in Berlin), die Pauschalpreise frei verhandeln dürfen, keinen Einschränkungen bezüglich der Anzahl der Konzessionen unterliegen, ohne Ortskenntnis-Ausbildung auskommen, … wozu bedarf es da noch Taxen?? Nicht nur der Verbraucherschutz würde damit einen gewaltigen Rückschritt machen.

    Antworten
  2. taximuc says:
    8 Jahren her

    Wenn alles so kommt wie von den offiziellen Stellen und Behörden geplant können wir definitiv das Gewerbe begraben. Ich halte zwar Reformen für dringend notwendig aber nicht von außen nach innen sondern von innen nach außen.

    Antworten

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