Das Brüsseler Handelsgericht verbietet Uber. Eine professionelle Personenbeförderung bleibt somit den Inhabern einer Taxilizenz vorbehalten. Uber erklärt weiterzumachen.
Wie unter anderem die Brussels Times meldete, hat das Brüsseler Handelsgericht den Fahrdienst Uber für die Stadt Brüssel als illegal eingestuft. Dies beträfe tatsächlich aber nur Fahrten, deren Startpunkt innerhalb der Brüsseler Stadtgrenzen liegt. Die Fahrten, die beispielsweise von den außerhalb liegenden Flughäfen Charleroi und Zaventem ins Stadtzentrum führten, seien nicht betroffen. Dort hatte das Handelsgericht im Februar 2017 ein Urteil pro Uber gefällt.
Uber startete in Brüssel im Jahr 2014 mit „UberPop“. Diese Dienstleistung wurde bereits im Dezember 2015 für illegal erklärt. Wie in vielen anderen Städten der Welt schwenkte Uber daraufhin auf sein „Produkt“ UberX um, bei dem mit lizensierten Mietwagen gearbeitet wird – und endete erneut vor Gericht. Nach Ausschöpfung aller legalen Verzögerungstaktikten seitens der Anwälte von Uber und einer zwischenzeitlichen Taxi-Demo kam es nun im Dezember 2018 zu dem Urteil, dass in der Stadt Brüssel ausschließlich Inhaber einer Taxilizenz mit entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen berechtigt sind, gegen Bezahlung Personen zu befördern. Jede Zuwiderhandlung könnte für Uber zu einer Geldstrafe in Höhe 10.000 Euro führen.
Rtfb.be, öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Belgien, zitiert den Generalsekretär des belgischen Taxiverbandes (FEBET), Sam Bouchal : Für einen Konzern der Größe Ubers seien Geldbußen in der Höhe zu gering, deshalb hätte er eine weitere Klage beim belgischen Handelsgericht eingereicht, nämlich ein Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Verstoß zu verhängen.
Ubers belgischer Anwalt Etienne Kairise erklärte, es sei nicht eindeutig, dass dieses Urteil auch für UberX gelte. Es hieß, man wolle die Aktivitäten in Brüssel nicht einstellen und das Urteil des Berufungsgerichts abwarten.
Das belgische Magazin ‚moustique‘ fragt sinngemäß, ob Brüssels Taxifahrer jetzt aufatmen können und bemerkt dazu, die Verzögerungstaktik von Uber hätte noch kein Ende gefunden. Zum Einen kann Uber Berufung einlegen, zum Anderen liegt der Firmensitz von Uber-Belgien in den Niederlanden, so müssen die Bußgeldbescheide erst von einem belgischen Richter festgesetzt, an einen Richter in den Niederlanden weitergeleitet und von diesem dann auf niederländischem Gebiet vollstreckt werden.
‚moustique‘ berichtet weiter, selbst wenn Uber vom Tisch wäre, würde noch ein französischer Anbieter namens ‚Heetch‘ Probleme bereiten, der Fahrdienste nach dem gleichen Muster wie Uber anbietet und in Brüssel bereits mit 500 Fahrern und 30.000 Benutzerkonten aktiv sei. Yvonne Schleicher
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Super endlich mal eine Stadt die Eier hat. Raus mit uber und co mit Dumpingpreise braucht kein normaler Mensch gehört in der ganzen Eu verboten
Rückwirkend! Wir leben in digitaler Zeit man muss nicht immer an denn Taxi verbunden Uber macht ein super Job und Multi Kultur in ganzen Welt .
Es wird schon Zeit kommen wo Belgien zivilisiert.