Der niedersächsische Gesamtverband Verkehrsgewerbe (GVN) hat eine Übersicht veröffentlicht, die zeigt, dass der deutsche Mindestlohn auch vor einer möglichen Erhöhung auf 15 Euro schon einen Spitzenplatz in Europa einnimmt.
„Wo liegen wir in Deutschland im Transportgewerbe mit unserem gesetzlichen Mindestlohn im Vergleich zu unserer europäischen Konkurrenz?“ fragten sich die Niedersachsen und kamen zu folgendem Ergebnis: Auch wenn die gesetzlichen Mindestlöhne in der Europäischen Union zum Jahresanfang teilweise kräftig gestiegen sind, belegt Deutschland schon jetzt Rang 5 im Ranking der Mindestlöhne im europäischen Vergleich.

22 EU-Staaten mit einem allgemeinen Mindestlohn erhöhten ihre Mindestlöhne im Mittel jetzt um 6,2 Prozent. In den restlichen 5 Ländern der EU (Österreich, Dänemark, Italien, Finnland und Schweden) gibt es zwar keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, in diesen Staaten bestehe aber eine sehr hohe Tarifbindung, die auch vom Staat stark unterstützt werde, berichtet der GVN.
Stark geklettert seien die Mindestlöhne zu Jahresbeginn vor allem in den östlichen Ländern der EU. In Rumänien stieg der nominale Lohn um 22,7 Prozent an, in Bulgarien um 16,3 Prozent. Deutschland lag mit einer nominalen Erhöhung um 3,3 Prozent auf 12,82 Euro bis dato auf einem der hinteren Plätze, würde aber bei einer Anpassung auf 15 Euro weitere 17 Prozent oben drauf legen.
In der folgenden Grafik über die aktuellen gesetzlichen Mindestlöhne im Vergleich zu denen Anfang des vergangenen Jahres wird Großbritannien noch mit den EU-Staaten verglichen. Der hellblaue Balken zeigt den Wert Anfang 2024 an, der dunkelblaue den aktuellen Wert. Die Länder sind nach Höhe des allgemeinen Mindestlohns als Rangliste sortiert. Wenn ein Land Anfang 2024 eine andere Position in der Rangliste hatte, steht die Zahl in Klammern hinter dem Land.
Zum Vergleich sind unten auch einige außereuropäische Länder mit aufgenommen.

Fazit des GVN: Deutschland sei beim Mindestlohn im europäischen Vergleich schon jetzt gut aufgestellt, auch da der Mindestlohn ein zentrales Thema im europäischen Wettbewerb sei. Geschäftsführer Benjamin Sokolovic hatte daher jüngst auf dem alljährlichen GVN-Currywurstabend in Hannover auch eindringlich vor einer Entkopplung der Mindestlohnentwicklung in Deutschland von der wirtschaftlichen Entwicklung gewarnt. rw
Beitragsbild: Remmer Witte
Natürlich müssen die durch den höheren Mindestlohn gestiegenen Kosten an die Fahrgäste weitergegeben werden.
Damit Mobilität trotzdem für alle bezahlbar bleibt, sollten gezielt bestimmte Gruppen – wie z. B. Rentner entlastet werden. Denn deren Rentensteigerungen halten mit den notwendigen Tarifanpassungen – die den Mindestlohn abdecken – nicht mit.
Ziel muss sein: Die Belastung für Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, ohne die Taxiunternehmen wirtschaftlich zu gefährden.
Mögliche Ansätze wären zum Beispiel:
kommunal geförderte Seniorentarife, Zuschüsse bei Fahrten mit mehreren Personen oder andere soziale Ausgleichsmodelle, die auch förderfähig sind. Hier sehe ich insbesondere kommunale Behörden in der Verantwortung für ihre Bürger und die Sicherstellung der Mobilität im Sinne einer Verkehrswende, die ja gerne so oft beschworen wird. Handeln müssen allerdings unsere Verbände, um solche Maßnahmen auch auf den Weg zu bringen.