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Start Unfälle

Dooring-Unfälle – der kleine Unterschied beim Taxi

von Remmer Witte
2. Mai 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Dooring-Unfälle – der kleine Unterschied beim Taxi
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So schnell kann man gar nicht „halt“ schreien: Das Taxi steht noch gar nicht, schon reißen die Fahrgäste rechts und links die Türen auf, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten. Kommt es dann zum Unfall mit einem Radfahrer, kann die Beachtung einiger Punkte den Ärger reduzieren.

Dooring-Unfälle häufen sich, auch mit dem Taxi – schmerzhaft, vor allem für Radfahrer, aber auch für’s eigene Portemonnaie. Es gibt allerdings einen wichtigen Unterschied bei der Haftung, der im Gewerbe vielfach noch relativ unbekannt ist. Denn nur bei der Fahrertür sind Taxler und andere Autofahrer gleich.

Ungeachtet des Leids, welches – insbesondere in Berlin – schon durch Dooring-Unfälle verursacht wurde, bei denen das Öffnen einer Fahrzeugtür den rückwärtigen Verkehr aus der Bahn warf, gibt es gerade im Taxialltag immer wieder solche Unfälle, in der Regel glücklicherweise mit weit weniger gravierenden Folgen. Die Branche engagiert sich hier trotz alledem und versucht, solche Schäden durch Aufklärungshinweise möglichst schon im Voraus zu verhindern (Taxi Times berichtete von Aktionen aus Hamburg, Karlsruhe und München).

In der allgemeinen medialen Berichterstattung geht es beim Thema Dooring meist um Unfälle, bei denen es durch das Öffnen von Fahrzeugtüren auf der Fahrerseite zu Kollisionen mit passierenden Radfahrern oder anderen Fahrzeugen kommt. Diesbezüglich darf man hoffentlich davon ausgehen, dass Taxifahrende gerade bei solchen Unfällen eher unterdurchschnittlich häufig in Erscheinung treten, immerhin halten sie ja überdurchschnittlich häufig am Rande des fließenden Verkehrs und sollten diesbezüglich daher sowohl als Haltende als auch als Passanten besonders vorsichtig unterwegs sein. Bestenfalls haben sie schon den „holländischen Griff“ verinnerlicht, bei dem aus Sicherheitsgründen stets die rechte Hand die linke Tür öffnet.

Auch die hintere linke Taxitür dürfte wahrscheinlich eher selten als Unfallverursacherin in Erscheinung treten, zum einen, weil der Platz hinter den Fahrenden bei Taxilenkern wie Kunden gleichermaßen unbeliebt ist und somit meist frei bleibt, und zum anderen, weil professionelle Taxler diese „Risikoseite“ ihres Taxis oftmals zusätzlich durch das Aktivieren der Kindersicherung auf dieser Seite sichern.

Ganz anders sieht es allerdings auf der rechten Fahrzeugseite aus, denn hier werden Dooring-Unfällen im wahrsten Sinne durch fahrgastseitige Unaufmerksamkeit Tür und Tor geöffnet. Wohl jeder Taxilenker hat das Problem auf dem Schirm und versucht, seine Fahrgäste vor dem Aussteigen nötigenfalls vor dem rückwärtigen Verkehr zu warnen. Trotzdem springen viele Fahrgäste schneller, als man reagieren kann, aus dem Auto. Entsprechend häufig kommt es da leider auch zu Dooring-Unfällen. Verschärft hat sich das Problem zum einen durch sehr zügig passierende E-Bikes und zum anderen durch ebenfalls recht schnelle Scooter (Roller).

Kommt es dabei zu Schäden, gilt es nach der ersten Aufregung natürlich, die Haftungsfrage zu klären. Sowohl die malträtierten Passanten als auch mögliche Zeugen und die Fahrgäste selbst gehen dabei zunächst selbstverständlich davon aus, dass „das Taxi“ schuld ist. Alle Anwesenden – oftmals inklusive der hinzugezogenen Polizisten – wenden sich somit erstmal an den vermeintlich „verantwortlichen Fahrzeugführer“, während die Fahrgäste sich schuldbewusst im Hintergrund halten oder sogar mit einem ausdrücklich herzlichen „Sorry“ verschwinden.

Das genau aber gilt es zu verhindern, denn überraschenderweise gilt bei Dooring-Unfällen mit dem Taxi für von deren Fahrgästen verursachten Unfällen eine andere Haftungsregelung als ansonsten bei solchen Schäden mit Pkw. Eigentlich wäre zu erwarten, dass hier die kleine und die große Benzinklausel ihr Herrschaftsgebiet reklamieren (Taxi Times berichtete), aber tatsächlich hat vor einigen Jahren das Oberlandesgericht Köln (OLG) eine andere Verfahrensweise etabliert, denen andere Gerichte inzwischen auch folgen. Das OLG hatte damals festgestellt, dass Taxifahrer gegenüber Ihren Fahrgästen keine besondere Hinweispflicht haben und dass diese auch selbst in die Verantwortung für Dooring-Schäden zu nehmen sind (Urt. v. 7. 11. 2019, Az. 15 U 113/19).

Diese Verantwortung wird dann jedoch in der Regel über einen Umweg realisiert, indem erst der Haftpflichtversicherer des Taxis den Fahrgast in Regress nehmen kann, wie beispielsweise das Amtsgericht Hamburg-Harburg entschied (Urt. v. 30.08.2022, Az. 640 C 122/21). Im Ergebnis kann es aber auch so laufen, dass die private Haftpflichtversicherung (PHV) des Fahrgastes direkt mit dem Geschädigten abrechnet, wenn dieser seine Ansprüche direkt dort geltend macht.

Alternativ springt also die Fahrzeughaftpflicht des Taxis zunächst ein und es ist an deren Halter, seine Versicherung dazu zu treiben, den Schaden dann über die PHV des Fahrgastes wieder einzutreiben – der deutlich aufwändigere Weg. Das besondere Risiko für das Taxiunternehmen sind hier die besonders bei Personenschäden im Zweifel sehr hohen Rückstellungen, die seine Prämie zunächst belasten. Hier tun sich viele Versicherer immer sehr schwer, diese Rückstellungen irgendwann auch wieder zu entfernen.

Ein Bonbon – wenn man denn bei Unfallschäden von Bonbons sprechen darf – der geschilderten Rechtsprechung ist im Übrigen die hier bestehende Option für das Unternehmen, auch seinen eigenen, oftmals nicht unerheblichen Schaden an der Fahrzeugtür ebenfalls gegenüber der PHV des Fahrgastes geltend zu machen.

Wohl und Wehe der Schadenabwicklung besteht bei dieser Art von Dooring-Unfällen mit dem Taxi somit vielfach darin, ob man möglichst schon bei der Schadenaufnahme den Fahrgast als Unfallbeteiligten eintragen lassen kann, während der Taxilenker lediglich als Zeuge notiert wird. Gibt der Geschädigte dies dann von sich aus auch gleich so an seine Ansprechpartner weiter und stellt seine Ansprüche direkt an die PHV, dann lässt sich sowohl das Risiko zwischenzeitlicher Rückstellungen als auch das Risiko möglicherweise nicht vorhandener Privathaftpflichtversicherungen und das Risiko eines Zeitverzuges bei der Regulierung des Türschadens erheblich minimieren. rw

Beitragsbild: Remmer Witte

Tags: Dooring-UnfälleHaftung
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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