Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) hat das Thema Plattformmodelle im Personenverkehr jetzt auf hoher politischer Ebene angesprochen. Bei einem Gespräch im Deutschen Bundestag trafen Vertreter des Verbandes mit dem Bundestagsabgeordneten Carsten Müller, Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, zusammen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie es um Verbraucherschutz, Transparenz und Wettbewerbsfairness im digitalen Vermittlungsmarkt steht – insbesondere bei Plattformen wie Uber.
An dem Termin nahmen für den VSPV Geschäftsführer Sascha Waltemate sowie Patrick Meinhardt, Generalbevollmächtigter des Verbandes und Leiter des Berliner Hauptstadtbüros, teil. Ziel des Austauschs war es, auf mögliche Unterschiede zwischen den Erwartungen der Fahrgäste und der tatsächlichen Funktionsweise vieler Plattformangebote hinzuweisen.
Aus Sicht des Verbandes besteht vor allem bei der Vorbestellung von Fahrten ein erhebliches Missverständnis. Viele Fahrgäste gehen davon aus, dass mit einer Buchung über eine App bereits ein verbindlicher Beförderungsvertrag zustande kommt. Nach Darstellung des VSPV ist das bei manchen Plattformmodellen jedoch nicht zwingend der Fall. Häufig handele es sich lediglich um die Zusage, später einen Vermittlungsversuch zu starten – ob tatsächlich ein Fahrer zu den angezeigten Konditionen fährt, sei damit nicht garantiert.
Sascha Waltemate schilderte in dem Gespräch ein Beispiel aus seinem persönlichen Umfeld. Bekannte hätten für die Rückfahrt von einem Konzert zunächst eine Fahrt über Uber vorbestellen wollen, weil der angezeigte Preis mit rund 30 Euro deutlich unter dem Taxipreis von knapp 100 Euro lag. Am Abend selbst habe jedoch kein Fahrer die Fahrt zu diesem Preis angenommen. Stattdessen seien wegen hoher Nachfrage Preise von mehr als 200 Euro aufgerufen worden. Die Betroffenen mussten schließlich doch ein Taxi bestellen und darauf warten. Der Fall stammt aus Dortmund – Taxi Times hatte berichtet.
„Genau an solchen Fällen zeigt sich, dass zwischen dem Erwartungshorizont des Verbrauchers und der tatsächlichen Funktionsweise mancher Plattformmodelle eine erhebliche Lücke klafft“, erklärte Waltemate laut Pressemitteilung. Wer eine Fahrt vorbestelle, erwarte Verlässlichkeit und keine bloße Option auf Vermittlung.
Auch Patrick Meinhardt sieht in der Thematik mehr als nur eine brancheninterne Diskussion. Seiner Ansicht nach berührt sie grundlegende Fragen der Marktordnung. Wenn Kunden davon ausgehen, eine verbindliche Leistung zu einem bestimmten Preis gebucht zu haben, tatsächlich aber in einem dynamischen Vermittlungssystem ohne Preis- und Leistungsgarantie landen, müsse genau geprüft werden, ob dies noch den Erwartungen eines verständigen Verbrauchers entspreche. Der VSPV verweist dabei auf einen strukturellen Unterschied zwischen Taxi und plattformvermittelten Mietwagen. Während ein Taxiunternehmen bei einer Vorbestellung die Fahrt zu den geltenden Tarifbedingungen durchführen muss, orientieren sich viele Plattformangebote stärker an der aktuellen Marktsituation im System. Für Fahrgäste sei dieser Unterschied oft weder klar noch in seinen praktischen Folgen absehbar.
Der Verband kündigte an, die Fragen rund um Transparenz, Vertragsabschluss und Preisbindung im digitalen Personenverkehr weiterhin in die politische Debatte einzubringen. Aus Sicht des VSPV brauche es klare Regeln dafür, wann tatsächlich ein Beförderungsvertrag zustande kommt, welche Verbindlichkeit Preisangaben haben und wie Plattformanbieter ihre Angebote gegenüber Verbrauchern verständlich darstellen müssen.
„Wer Digitalisierung sagt, darf nicht Beliebigkeit meinen. Moderne Mobilität braucht Innovation, aber ebenso Verlässlichkeit, Lauterkeit und einen wirksamen Schutz der Verbraucher“, heißt es in der Mitteilung des Verbandes.
Welche Position der Abgeordnete Müller zu diesem Thema eingenommen hat, ist der Pressemeldung leider nicht zu entnehmen. nu
Beitragsfoto: v.l.n.r. Patrick Meinhardt, Bundestagsabgeordneter Carsten Müller und Sascha Waltemate, Foto: VSPV







