Wie der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) heute in einem Sondernewsletter meldete, müssen die Stundungsanträge für die Sozialabgaben noch HEUTE bei den Krankenkassen eingehen.
Heute, am 24. März 2020 bis 24:00 Uhr müssen die Beitragsnachweise für die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen gemeldet werden. Sollte dem Betrieb allerdings die notwendige Liquidität fehlen, so kann er gemäß § 76 SGB IV die fälligen Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen.
Bis eine bundesweit einheitliche Regelung erarbeitet wurde, gilt folgendes: Die Krankenkassen nehmen die Stundungsanträge an und dokumentieren das Eingangsdatum. Die Anträge selbst können per Mail oder FAX an die Krankenkassen gesendet werden. Eine Antragsstellung bis heute 24 Uhr ist wichtig, da sonst das Sepa-Lastschriftverfahren nicht gestoppt werden kann.
Sind die Angestellten bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert, dann muss der Antrag an jede Krankenkasse gesendet werden. In dem formlosen Schreiben müssen der Name des Unternehmens und die Arbeitgebernummer vermerkt sein. Der GVN hat an seine Mitglieder folgende Vorlage verschickt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Firma __________________, sind bei Ihrer Krankenkasse unter der Arbeitgebernummer__________ erfasst. Aufgrund der durch die Corona – Krise verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen sind wir leider nicht in der Lage, die Sozialversicherungsbeiträge zeitgerecht zu begleichen. Wir beantragen daher die Stundung und Aussetzung der Vollziehung der Beiträge für März, April und Mai 2020 bis auf Weiteres.
Mit freundlichen Grüßen
Firma______________
Ob zudem Säumniszuschläge oder Zinsen erhoben werden können, ist aktuell auch noch nicht abschließend geklärt. Der GVN geht aber zum aktuellen Stand davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird. Allerdings wird betont, dass das Risiko von den Unternehmern mitberücksichtigt werden sollte. sg
Grafik: Taxi Times
Statt „Firma“ sollte es „Unternehmer“ heißen. Grobe Differenzierung:
Unternehmer = Dienstleister wie Frisör, Taxizentrale, Elektriker, allg. Handwerker
Firma = Hersteller und Produzierende wie Fabrik, Raffenerie, Farmaindustrie
Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von lateinisch firmare ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschrift leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). Man spricht auch von einer Firmierung.