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Erneute Niederlage für Uber in Österreich

von Axel Rühle
6. Mai 2019
Lesedauer ca. 2 Minuten.
3
Erneute Niederlage für Uber in Österreich
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Das Taxigewerbe in Wien wehrt sich gegen Uber, denn auch dort sieht man die eigene Existenz bedroht. Der Versuch des amerikanischen Fahrtenvermittlers, eine Wiener Taxifunkzentrale mundtot zu machen, ist jetzt vor Gericht gescheitert.

Mietwagen in Wien, erkennbar am „MW“ am Ende des Kennzeichens (Foto: Axel Rühle)

Die Funkzentrale „Taxi 40100“ hatte vor einem Jahr wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Uber geklagt und gewonnen: Das öserreichische Handelsgericht, ein Bundesgericht mit Sitz in der Hauptstadt, hatte Uber in einer einstweiligen Verfügung die Vermittlung per App untersagt, da auch in Wien Verstöße gegen die Rückkehrpflicht für Mietwagen an der Tagesordnung waren – und sind. Uber schaltete seine App nämlich nur für ganze zwei Tage ab, um sein Geschäft anschließend leicht modifiziert und unter Verpflichtung der Fahrer zur Einhaltung der Rückkehrpflicht fortzusetzen.

Als die Wiener Taxikollegen keine Veränderung sahen und sich diese Mogelpackung abermals nicht gefallen ließen, indem sie erneut gegen Uber klagten, versuchten die Amerikaner nun ihrerseits, den Spieß umzudrehen, und klagten gegen „Taxi 40100“ wegen „unlauterer Exekutionsführung“. Uber versuchte das Handelsgericht davon zu überzeugen, man habe sein Vermittlungssystem entsprechend umgestellt, alles sei nun regelkonform – und die Klagerei der Taxizentrale daher unberechtigt. Der Taxizentrale sollte es nicht mehr erlaubt sein, Straf- und Exekutionsanträge einzubringen.

Taxen mit Reklame der Zentrale „Taxi 40100″ an der Wiener Ringstraße (Foto: Axel Rühle)

Das sieht das Gericht anders und geht davon aus, „dass auch durch das Anbieten des adaptierten Vermittlungssystems gegen die einstweilige Verfügung verstoßen wird. Die Services beziehungsweise Apps von Uber sind weiterhin technisch derart konzipiert, dass Verstöße gegen die Landesbetriebsordnung systemimmanent sind.“ Somit übe die Taxizentrale lediglich ein ihr zustehendes Recht aus, wenn sie sich gegen Uber wehre. Gegen das Urteil kann Uber innerhalb von zwei Wochen Rekurs erheben, wie das deutsche Einlegen einer Revision in Österreich bezeichnet wird.
Die bislang von dem Gericht verhängten Strafen in Höhe von 1,24 Millionen Euro hat Uber laut kurier.at bislang nicht bezahlt. ar

Tags: GerichtsurteilHandelsgerichtÖsterreichTaxi 40100 WienUberUber-VerbotWien
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 3

  1. Tom says:
    6 Jahren her

    Das sollte sich ein kleiner Unternehmer erlauben – einfach die vom Gericht bestätigte Strafe NICHT zu zahlen!?Blitzartig ist man sein sozialen Kontakte, Besitz und Firma los. Warum hier die Gerichte nicht tätig werden istfraglich – es schaut so ein bisserl aus, wie wenn sie sich nicht ….. trauen. Es hat auf jedenfall einen bitteren Bei-geschmack!

    Antworten
  2. e-snap says:
    6 Jahren her

    …. die Luft wird für Uber dünner , aber bei dem Kapital haben die wohl noch lange Luft

    Antworten
  3. M. Lange says:
    6 Jahren her

    Die Klarheit des Tenors bei dem Wiener Gerichtsurteil finde ich wunderbar.
    Es wäre schön, wenn auch unsere deutschen Institutionen der Rechtspflege so eindeutig kriminelles Verhalten würdigen.

    Statt dessen wird unsere Rechtsbasis dem kriminellen Verhalten angepasst.
    Zumindest ist der Versuch da und wird durch unseren Bundesverkehrsminister umgesetzt.
    Lassen wir es nicht soweit kommen!

    Wir gehen an die Öffentlichkeit, informieren unsere Kunden im persönlichen Einzelgespräche und bauen auf Rechtsstaat und Aufklärung!

    Antworten

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