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Start Mindestbeförderungsentgelt

Essener Gutachten: Uber-Partner arbeiten mit Schattenfahrern

von redaktion
5. September 2025
Lesedauer ca. 3 Minuten.
11
Essener Gutachten: Uber-Partner arbeiten mit Schattenfahrern
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Wenn eine Stadt Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen (MBE) einführt, muss diese Maßnahme – wie auch die festgelegte Höhe des Mindesttarifs – faktenreich begründet werden. Einige Städte haben dafür Gutachten in Auftrag gegeben. In Essen wurde das Ergebnis eines solchen Gutachten jetzt veröffentlicht. Es belegt zahlreiche Verstöße der für Uber und Bolt tätigen Mietwagenfirmen. Die Stadt Essen zieht daraus eine klare Konsequenz. 

Mit dem Gutachten beauftragt wurde das Hamburger Büro „Linne & Krause“. Das Ergebnis belegt anhand einer ausreichenden Datenbasis den ruinösen Wettbewerb zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr. Das Gutachten spricht hier eine fast erschreckend klare Sprache: Hinweise auf mutmaßliche Verstöße gegen die Sozialversicherung lassen sich beispielsweise regelmäßig beim Abgleich zwischen den Fahrtdaten der Plattform und den Meldungen zur Sozialversicherung finden.

So haben die Gutachter in den ihnen vorliegenden Aufzeichnungen von Uber-Plattformern Manipulationen von Arbeitsbeginn- und -ende entdeckt: Eine Methode bestünde darin, den Beginn der Arbeitszeit auf die Annahme des ersten Fahrauftrags in der Schicht und das Ende der Arbeitszeit auf den Abschluss des letzten Fahrauftrags festzulegen. Das werde leider nur dann offenkundig, wenn die letzte Fahrt beispielsweise von Essen nach Dortmund geführt habe und der Fahrer somit am Schichtende noch zum Betriebssitz nach Essen führe, die dafür erforderliche Zeit aber nicht als Arbeitszeit gewertet werde. Diese Methode wirke vor allem in der Masse.

Erheblich effektiver sei die von den Gutachtern festgestellte nachträgliche Kreation von Pausenzeiten. Pausen sind nicht lohnpflichtig und daher von der Bruttoarbeitszeit abzuziehen. Beispiel: Laut Aufzeichnung arbeitete der Fahrer X am Tag Y zwischen 5:17 Uhr und 16:13 Uhr und war somit rund 11 Stunden im Einsatz — sieht man von der fehlenden Arbeitszeit zu Anfang und Ende der Schicht ab (siehe oben). Um die Arbeitszeit „auf dem Papier“ zu verkürzen, wird nachträglich eine Pause von 5,36 Std. eingefügt, womit lediglich 5,72 Std. bezahlte Arbeitszeit verbleiben. Laut Fahrtdaten der Plattform habe Fahrer X aber lediglich eine Pause von ca. 1,5 Std. genommen. Dasselbe Vorgehen sei an zahlreichen Tagen zu beobachten und ermöglicht eine effektive Manipulation der Arbeitszeit.

Auch gäbe es Manipulationen mit „Schattenfahrern“: Am Tag X, 15:16 Uhr, erhielt der Fahrer Y mit dem Fahrzeug XY auf der Autobahn in Gelsenkirchen einen Auftrag. Nach wenigen Minuten nahm er um 15:19 Uhr den Fahrgast in Gelsenkirchen auf und brachte ihn zu seinem Ziel nach Düsseldorf, wo er nach mehr als einer Stunde um 16:30 Uhr eintraf. Aber schon um 15:22 Uhr übernahm angeblich derselbe Fahrer mit demselben Fahrzeug eine weitere Tour – diesmal in Altenessen, ca. 17 km von Gelsenkirchen entfernt. Diese Tour führte ihn um 15:38 Uhr nach Gladbeck. Auf der B 224 in Gladbeck nahm wiederum derselbe Fahrer mit dem gleichen Fahrzeug einen weiteren Fahrgast in Gelsenkirchen auf, den er um 16:06 Uhr nach Dorsten fuhr. Es werde so deutlich, dass sich unter dem Deckmantel des angemeldeten Fahrers Y mit Fahrzeug XY allem Anschein nach ein weiterer Schattenfahrer versteckt. Da alle drei Touren gleichzeitig stattfinden, hat die Arbeitszeit des Schattenfahrers keine Auswirkung auf die Arbeitszeit des gemeldeten Fahrers.

Auf diese und ähnliche Weise gelänge es den untersuchten Subunternehmen, die Personalkosten und damit zugleich die Sozialabgaben zu mindern, gleichzeitig aber das Bild einer ordnungsgemäßen Betriebsführung zu vermitteln. Es wurden so exzessive Arbeitszeiten von bis zu 300 Std. pro Monat festgestellt, was zudem gravierende Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze bedinge und darüber hinaus eine unmittelbare Gefahr für Fahrgäste und Verkehr bilde.

Ein weiteres Thema des Gutachtens sind Verstöße gegen die Rückkehrpflicht. Die Analyse der vorgelegten Fahrtaufzeichnung zeige im Zeitraum bei einem Essener UBER-Subunternehmer beispielsweise für insgesamt 1.973 Schichten 1.533 Rückkehrpflichtverstöße zu Dienstbeginn. In 1.503 Fällen war das Fahrzeug zu Dienstbeginn nicht einmal in der Nähe des Betriebssitzes – in einigen Fällen sogar im Raum Düsseldorf oder im Kreis Recklinghausen.

Erst mit dieser geballten Vielzahl an Verstößen ergibt sich ein Bild, welches sowohl der Kommunalpoiltik als auch jeder Kommunalverwaltung klarmachen muss, dass die Daseinsvorsorge aufgrund eines ruinösen Wettbewerbs zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr gefährdet ist.

Als Konsequenz daraus rechtfertigt diese Einschätzung dann auch die Einführung von Mindesttarifen für Mietwagen. Dieser Ansicht ist auch die Essener Stadtverwaltung. Sie hat auf Basis des Gutachtens eine Allgemeinverfügung erarbeitet, mit der Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen festgelegt werden. Zur Abstimmung innerhalb des Essener Stadtrats kommt es am 11. und am 26. September 2025. Da diese Allgemeinverfügung alle bisher gerichtlich festgestellten Vorgaben für ein MBE erfüllt, sollte sich innerhalb der Essener Stadtratsmitglieder eine Mehrheit für diese Entscheidung finden. red

Beitragsfoto: Collage Taxi Times, Tabelle: Linne+Krause

Tags: EssenGutachtenLinne + KrauseMBEMindestbeförderungsentgeltUber
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Kommentare 11

  1. J. Chronor says:
    3 Monaten her

    Die Verdreifachung eines Fahrers ist doch ein technologischer Durchbruch! Endlich ist es gelungen, ein intelligentes Säugetier (Homo sapiens) zu klonen. Zumindest als Avatar in der Vermittlungsplattform. Ein Hoch auf die Welt der Zukunft mit technischen Digitallösungen!

    Sorry, da hilft nur Sarkasmus und Galgenhumor, angesichts des bisherigen Versagens unseres Rechtsstaats.

    Antworten
  2. Igor Isaev says:
    3 Monaten her

    Hier handelt es sich nicht um desselben Fahrer sondern um den selben Fahrzeug . Das heißt 1 Konzession auf 3 Autos .

    Antworten
    • J. Chronor says:
      3 Monaten her

      Fahrer/in oder Fahrzeug. Beides beginnt mit F 😉
      Letzten Endes ist es dieselbe kriminelle Schweinerei.

      Antworten
    • Gango teli says:
      3 Monaten her

      ganz genau da haben sie vollkommen recht bei uns in Frankfurt die erste Konzession fährt in Frankfurt und dazu andere zwei drei können sie sehen eine Fahrt nach offenbach eine fährt im Hanau und eine fertig wiesbaden gleiche kannst du sehen

      Antworten
  3. Mario Peter says:
    3 Monaten her

    Wie kann ein Mindestpreis für Uber unter dem Taxi Preis liegen? Die Unkosten des Uber Fahrzeugs sind mindestens so hoch wie beim Taxi. Was beim Taxi nicht Gewinn ist, sind Unkosten. Wenn die Vermittlungsprovision von Uber deutlich höher ist als der Gewinn beim Taxi, muss der MBE auch höher sein als der Taxi Preis; zu diesem über dem Taxi Preis liegenden MBE addiert sich nun noch die um 12 % höhere Steuer für Mietwagen und die unterschiedlichen Kosten für die jeweilige Rückkehrpflicht; selbst die – bei einem MBE von Uber sowieso nicht mehr gezahlten sogenannten „Boni“ – könnten den MBE nicht mehr unter den Taxi Preis drücken. Wie also kann ein MBE für Uber unter dem Taxi Preis liegen? Vermittlungsprovision, (höhere) Steuer und Kosten für die Rückkehrpflicht scheinen in den Kalkulationen irgendwie verschwunden oder „übersehen“ worden zu sein.

    Was ist übrigens mit der Ersatz Pflicht für den von Uber rechtswidrig angerichteten Schaden? Das kostet!

    Winke winke Uber; der Weg zurück wird schwierig; der MBE für Uber muss über dem Taxi Preis liegen und bedeutet (normalerweise) das weitgehende Aus für Uber; wer anderen eine Grube gräbt….. das Konzept von Uber war von Anfang an nicht tragfähig, sondern auf Betrug, Lügen, Schwarzarbeit und unterschlagenen Fakten aufgebaut; es wird Zeit, nachzurechnen und die Konsequenzen zu ziehen. Ein MBE, der unter dem Taxi Preis liegt, verwirklicht meiner Ansicht nach von Seiten der Amtsträger den Tatbestand der Untreue: der Münchner Stadtrat hat festgestellt, dass die Aktivitäten von Uber die Stadt einen zweistelligen Millionenbetrag kostet; es ist nicht Zeit abzuwarten, wie weit der Schaden wohl noch anwachsen könne, sondern Gefahr im Verzug!

    Antworten
  4. Rolf Mang says:
    3 Monaten her

    Warum wollen die bei dem Ergebnis einen Mindestpreis einführen, anstatt Uber und Co einfach zu verbieten?
    Verbieten würde die Straßen frei machen und auch wieder sicherer, Sozialbetrug verhindern.
    Bis dahin würde ich den Zoll mal in Verbindung mit der Polizei in Großstädten einfach mal Aktionswochen machen lassen und alle Uber und Co nach Auflagen, STVO-Einhaltungen und Führerscheinen kontrollieren.

    Antworten
    • Karsten says:
      3 Monaten her

      Warum soll man Wettbewerb einfach verbieten?
      Es ist mir schon so oft passiert, das Taxifahrer auf Barzahlung bestehen, obwohl man sich nur Karte bezahlen könnte. Bei Über unmöglich. Schwarzarbeit und Sozialbetrug gibt es auch in Taxi. Warum werden Uberfahrer durch diese sinnlose Umweltsauerei der Rückkehrpflicht benachteiligt? Dass der Preisunterschied nur durch Sozialbetrug und Steuerhinterziehung entsteht, glaube ich nicht. Vielleicht liegt es auch daran, dass dem Uberfahrer ein Toyota reicht und es keine E-Klasse sein muss. Ich möchte selbst entscheiden mit wem ich fahre. Ich fahre lieber mit Über, auch wenn es das gleiche kostet. Auch weil ich weiß, dass schwarz bezahlen hier nicht möglich ist. Der Umsatz wird hier auf jeden Fall versteuert.

      Antworten
      • Redaktion says:
        3 Monaten her

        Sehr geehrter Uber-Kunde, Wettbewerb sollte natürlich nicht verboten werden. Die Taxibranche betont seit vielen Jahren, dass sie den Wettbewerb nicht fürchtet, solange dieser auf Augenhöhe und fair abläuft.
        Wenn das eingetreten ist, dann kommt es tatsächlich darauf an, ob ein Taxifahrer eine Kreditkarte akzeptiert. Dann ist es auch ihr gutes Recht als Kunde, auf denjenigen Anbieter zu setzen, der eine bargeldlose Zahlung bereits im Vornherein über seine App ermöglicht. Schade ist natürlich, dass die wenigen Bargeldfetischisten innerhalb der Taxibranche so viel Kundenvertrauen zerstören. Ein Tipp: Bestellen Sie so wie möglich ihr Taxi über eine Taxizentrale (das geht telefonisch und per App), und äußern sie explizit ihren Wunsch nach Kartenzahlung, dann werden Sie sehen, dass das auch immer zu 98 Prozent klappt.
        Sie erwähnen viele Punkte und sie liegen leider bei nahezu allen falsch. Alle zu wiederlegen, würde den rahmen sprengen, aber exemplarisch greifen wir einmal einen heraus: Umweltsauerei durch Rückkehrpflicht: Ja, diese Pflicht ist aus umweltpolitischen Gründen anzuprangern. Da sich aber keiner der Uber-Mietwagen an diese Pflicht hält, kann man seit Jahren nachvollziehen, was dieser tägliche Rechtsbruch für umweltpolitisch fatale Folgen hat: Uber-Fahrer kreisen auf der Suche nach dem nächsten Fahrtauftrag ziellos durch die Stadt, sie vermehren damit massiv den Verkehr, weil sie nicht nur bei Besetztfahrten, sondern auch bei Leerfahrten die Straßen verstopfen. Das führt zu mehr Stau (was auch schon Studien belegt haben). Selbst wenn sie – illegalerweise – in Parkbuchten stehen und dort auf den nächsten Fahrgast warten, blockieren sie damit Parkplätze für Anwohner, die damit in Innenstädten suchend nach anderen Parklücken Ausschau halten. Dieser langsame Parksuchverkehr nimmt also zu und verlangsamt den fließenden Verkehr abermals. Summa summarum sind die Umweltfolgen aus dem „Nicht zurückkehren“ der Mietwagen um ein Vielfaches höher als der Co-Ausstoß einer Rückkehrpflicht.
        Ehrlich gesagt sind wir auch ein wenig ratlos, mit welchen Argumenten wir denn noch aufwarten sollen, um Ihnen als Kunde und Verbraucher klarzumachen, dass sie als Profiteur der Dumpingpreise zwar ihren eigenen Geldbeutel erfreuen, sich diese Schnäppchen aber gesellschaftspolitisch teuer erkaufen. Denn Ihr Uber-Fahrer kann sie nur deshalb so billig fahren, weil er und sein Chef auf der anderen Seite den Staat betrügen – und damit wiederum sie als Steuerzahler. Sie schreiben, dass sie das nicht glauben, obwohl genau das in genau dem Artikel steht, den Sie an dieser Stelle kommentieren. Unser große Bitte daher: Lesen Sie den Beitrag nochmal objektiv und vorbehaltlos durch – dann werden Sie sicherlich anders denken.

        Antworten
    • Wilhem Recht says:
      3 Monaten her

      Bitte nicht immer wiederkehrende Grundsatzidee des „Verbots“. Das ist rechtssicher ausdiskutiert worden und somit selbstverständlich nicht möglich. Der Zoll, die Polizei, die Gerichte, die Genehmigungsbehörden und die Politiker wissen, dass die Unternehmer der Plattformen Verbrecher sind. Auch die immer wiederkehrende Idee, man müsse nur die Kunden genau aufklären, wie Uber arbeite, ist nett. Aber, (siehe Lösungsergebnis) erbärmlich.

      Antworten
  5. jayjaytzambesi says:
    3 Monaten her

    ich habe in Regensburg Rückkehrpflicht verstoß von Mietwagen gesehen des Öfteren, wie es gegenüber vom Taxistand gehalten hat bei einem großen Einkaufsmeile, ich bin hinter ihm gefahren bin stehen geblieben, habe Foto und Video gemacht 15 min lang und dann ihm hinterher gefahren(man hat den Fahrer nicht gesehen und es war spät Abend), habe ich des weiter an das Ordnungsamt weiter gegeben und der taxizentrale. Als Antwort vom Ordnungsamt steht drinnen, „Über den weiteren Verfahrensablauf darf ich jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen.
    Wir bitten hier um Verständnis. „, aber Stadt Regensburg und Ordnungsamt sind untätig und wollen nicht arbeiten, so kommt mir das rüber

    ich habe die email schwarz auf weiß. mfg

    Antworten
  6. Stephan says:
    2 Monaten her

    In Essen wird alles teurer und zwar auf Veranlassung der Stadtverwaltung: Uber wird künstlich verteuert, obwohl man keine Beweise hat, sondern nur Mutmaßungen (soll der Zoll doch tätig werden), paradoxerweise verteuert man auch noch die Taxis, so dass der Uber Vergleichspreis noch in die Höhe getrieben wird und der sowieso schlechte ÖPNV wird auch um 5% teurer, deutlich über der Inflationsrate (soll man doch erst mal die Anzahl Vorstände und ÖPNV-Gesellschaften reduzieren)

    Ich fahre gerne Uber, weil transparent und der Taxameter läuft nicht weiter, wenn der Taxifahrer mal wieder gerne an einer roten Ampel steht, das ist viel entspannender (und preiswerter sowieso)

    Antworten

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