Immer mehr Städte greifen regulierend in den Wettbewerb zwischen Taxi und App-vermittelten Mietwagen ein. Aktuelle Beispiele aus Dortmund und Köln zeigen: Kommunen wollen mit Mindestbeförderungsentgelten und angepassten Taxitarifen auf den wachsenden Druck durch Plattformanbieter wie Uber oder Bolt reagieren. Der Taxi-Bundesverband begrüßt dies ausdrücklich.
In Dortmund soll der Stadtrat noch im März über eine entsprechende Allgemeinverfügung entscheiden. Ziel ist es, erstmals Mindestentgelte für Mietwagenfahrten festzulegen. Diese sollen verhindern, dass Fahrten dauerhaft zu Dumpingpreisen angeboten werden und dadurch der Wettbewerb verzerrt wird.
Die Stadt begründet den Schritt in einer eigens veröffentlichten Meldung mit der unterschiedlichen Regulierung: Während Taxis einer Tarifpflicht unterliegen, können Mietwagen ihre Preise frei festlegen – häufig dynamisch über Apps. Laut einer von der Stadt beauftragten Analyse ist die Zahl der Taxiunternehmen in Dortmund seit 2014 um rund 23 Prozent gesunken, während gleichzeitig die Zahl der Mietwagenunternehmen – insbesondere seit dem Markteintritt von Uber im Jahr 2023 – um etwa 72 Prozent gestiegen ist.
Neben der Einführung eines Mindestentgelts plant die Verwaltung auch eine Anpassung des Taxitarifs, der seit 2022 unverändert ist. Vorgesehen ist unter anderem eine Anpassung der Fahrpreise im Tagtarif: Der Grundpreis soll von bislang 4,50 auf 5,00 Euro steigen. Der Preis für den ersten Kilometer würde von 2,50 auf 2,80 Euro erhöht, für jeden weiteren Kilometer von 1,95 auf 2,20 Euro. Zudem soll das Wartezeitentgelt künftig einheitlich bei 36 Euro pro Stunde liegen. Bei Zustimmung des Rates könnten die Änderungen ab 1. Juni in Kraft treten.
Ähnliche Überlegungen gibt es auch in Köln. Dort hat die Stadtverwaltung dem Rat eine moderate Anpassung des Taxitarifs vorgeschlagen, um gestiegene Personal- und Betriebskosten – unter anderem durch den Mindestlohn – zu berücksichtigen.
Geplant ist eine zweistufige Anpassung des Kölner Taxitarifs. In einem ersten Schritt sollen ab dem 1. Juni dieses Jahres der Kilometerpreis von bisher 2,60 auf 2,90 Euro angehoben sowie das Wartezeitentgelt von 0,50 auf 0,60 Euro pro Minute erhöht werden. Auch der Zuschlag für Großraumtaxis soll von derzeit 6 auf 7 Euro steigen. In einem zweiten Schritt ist ab dem 1. März 2027 eine weitere Anpassung vorgesehen: Dann soll der Grundpreis von bislang 4,90 auf 5,00 Euro steigen und der Kilometerpreis auf 3,00 Euro erhöht werden. Parallel prüft auch Köln die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen, um den Wettbewerb zwischen Taxi- und Plattformverkehren stärker zu regulieren.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) bewertet die aktuellen Initiativen positiv. Geschäftsführer Michael Oppermann sieht darin ein deutliches Signal der Kommunen. „Immer mehr Städte erkennen, dass echter Wettbewerb klare und verlässliche Regeln braucht“, erklärt Oppermann. Mindestbeförderungsentgelte seien ein wirksames Instrument gegen Dumpingpreise und könnten Fahrerinnen und Fahrer vor ruinösen Geschäftsmodellen schützen. Nach Ansicht des Verbandes sichern solche Regelungen nicht nur wirtschaftlich tragfähige Preise, sondern stärken auch die Rolle des Taxis als Bestandteil des öffentlichen Verkehrs. Der BVTM fordert deshalb, Mindestbeförderungsentgelte perspektivisch in allen rund 80 deutschen Großstädten einzuführen. Kommunen, die diesen Schritt gehen, übernähmen Verantwortung für faire Arbeitsbedingungen, Verkehrssicherheit und stabile Mobilitätsangebote, so der Verband. nu
Beitragsfoto: KI-generiertes Symbolbild








‚Wieso seid ihr so gegen die Mietwagen-ihr seid einfach nur zu teuer! ‚- muss ich mir bei vielen Gesprächen anhören.
Ich bin es langsam leid, dass der unkundigen Öffentlichkeit nicht klargemacht wird, dass Mietwagen (MW) nicht dasselbe ist wie Taxi!
Die Medien in der Berichterstattung, Kommunen und die verantwortlichen Politiker müssen endlich REGELMÄßIG Klartext sprechen, damit ein gut informierter Bürger verstehen kann, dass MW kein Taxi ist und was es bedeutet, wenn sich MW als Fake-Taxis breit machen.
Solange hier aus zum Teil populistischen Motiven die kriminellen Praktiken der Dumpingpreise und die unterschiedlichen Rechte von Mietwagen und Taxi nicht ausreichend klar gemacht werden, hat UberBolt&Co schon fast gewonnen.
Diejenigen, die nicht in der Materie drinstecken, können es einfach nicht besser wissen.
Aber es bestimmt diese diffuse Stimmung gegen das Taxi. Deshalb: die Gründe für das Mindestbeförderungsentgelt (MBE) müssen besser kommuniziert werden!
Her mit dem MBE!
Mietwagen ist was völlig anderes als TAXI.
Ein anderer Punkt (siehe Tarif) ist der Preis von kurzen Fahrten und den damit verbundenen Kosten für den Kunden. Genau in diesem Marktsegment geht dem Taxi ein erheblicher Umsatz an die Fakes (die MW) verloren. Doch genau diese Fahrten sind die Urdomäne des Taxigewerbes.
Weil auch diese Fahrten verloren gehen, erhöhen sich die Wartezeiten, die Auslastung sinkt, diese Kurzfahrten werden noch unbeliebter, die Tarife müssen steigen – ein echter Teufelskreis!
Doch bei besserer Auslastung gibt es auch gute Gründe die Tarife zu senken, die Anzahl von Fahrten,Kunden und Umsatz erholt sich und wir wirtschaften effizienter.
Es gab ja schon Ideen (gescheitert) zu diesem Thema, z.B. in Berlin (Aktion Heiermann).
Wenn Kunden (die sogar in der Regel Stammkunden sind) lieber am hinteren Ende eines Taxistandes einsteigen, läuft was grundlegend falsch. Denn sie befürchten wegen einer kurzen Fahrt angepöbelt zu werden, wenn sie beim ersten eingestiegen wären.
Es ist eine absolut notwendige Maßnahme, gewerbeintern die kurzen Fahrten attraktiv zu machen. Natürlich neben der Bekämpfung der Fake-Taxis.
Mit den JETZIGEN technischen Möglichkeiten einer nach Auftragsgröße differenzierten Vermittlung lassen sich kurze Fahrten so attraktiv machen, dass es zu keinerlei Fahrtverweigerung kommen wird. Kurzfahrten können sich richtig lohnen, das ist Wissen aus eigener Erfahrung.
Da ist den Dortmunder Taxiunternehmen ein Coup gelungen, mit dem neuen Tarif die Löhne der fahrenden Angestellten drücken zu können – und die zuständige Stadtverwaltung macht sich damit – vielleicht unbeabsichtigt – zum Erfüllungsgehilfen.
Bisher gibt es in Dortmund einen Tarif, der ab 22 (!!) Uhr und an Sonn- und Feiertagen höher ist. Daraus hat sich für Dortmunds Taxiunternehmen die Verpflichtung ergeben, dem Fahrpersonal bereits ab 22 Uhr Nachtzuschläge (gesetzlich ab 23 Uhr + Zusatz) und Sonn- und Feiertagszuschläge (nicht gesetzlich vorgesehen) zu zahlen. Denn wie lassen sich höhere Fahrpreise für die Fahrgäste zu diesen Zeiten anders begründen, als durch Zuschläge für das Fahrpersonal? (Zugegeben: Es gäbe eine schmutzige Begründung dafür…zu schmutzig für jede Genehmigungsbehörde, die auch im Sinne der Bürger handeln soll.)
Jetzt wird im geplanten neuen, höheren Dortmunder Tarif zwar erneut ein Nacht- (wieder ab 22 Uhr!!), Sonn- und Feiertagstarif ausgewiesen, dieser ist bemerkenswerterweise aber komplett identisch mit dem neuen Tagtarif.
Das bedeutet, dass die Taxiunternehmen ihren fahrenden Angestellten erst ab 23 Uhr einen gesetzlich vorgesehen Nachtzuschlag und sonn- und feiertags überhaupt keine Zuschläge mehr zahlen müssen, da die Begründung (höherer Tarif als an Werktagen) wegfällt. Sowas nennt man Lohnkürzung!
Chapeau, liebe Dortmunder Unternehmen! Nice try! Aber vielleicht geht der geplante Tarif ja so nicht durch die Gremien.
Es wäre schließlich nicht das erste Mal, dass politische Entscheider in einer deutschen Großstadt einen geplanten Taxitarif zu Fall bringen….
Gleichzeitig darf auch gelobt werden:
Der zukünftige Dortmunder Tarif ist natürlich für die Fahrgäste sehr transparent. Kein Fahrender sollte Probleme dabei haben, seinen Fahrgäste Fragen zum Tarif zu beantworten.
Es sollte zudem unbedingt beworben werden, dass viele/alle Fahrten nachts günstiger sein können.
Positiv ist natürlich auch die Möglichkeit, Festpreise im Pflichtfahrgebiet anzubieten – aufgrund der gewählten Formulierungen meines Erachtens auch durch das angestellte Fahrpersonal direkt am Taxistand.
Versemmelt hat man aus meiner Sicht, die verpflichtende Akzeptanz bargeldloser Bezahlung, die bei Nichtakzeptanz eine Ordnungswidrigkeit nachsichzieht – ein Muss, wenn man gegen Uber anstinken will.
Angestellte Fahrer dürfen niemals über Festpreise entscheiden denn sie kennen sich in der wirtschaftlichen Kalkulation im Normalfall nicht aus. Abgesehen davon gibt es dann Wildwest am Halteplatz: Wer fährt am billigsten? Deswegen darf es Festpreise nur über eine App, einer Zentrale oder vom Unternehmer geben.
Ohne MBE treibt man mit Tariferhöhungen noch mehr Kunden zu den Plattformanbietern. Was bringen denn Preiserhöhungen wenn noch weniger Kunden Taxi fahren? Selbst in München hatte neulich eine Kollegin nur zwei Fahrten in einer Schicht. In Berlin ist es aktuell öfter so, zumindest in der Nacht.
B R A V O
…………………………aber in München wirds vieleicht noch was mit dem MBE, weil OB und SPD seeeeeeeeeeeehr schwach. Obwohl ich eigentlich so ein vergilbter grün-roter bin.
Mußte mal gesagt sein !!!!