Das vom Bundesgerichtshof zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geleitete Verfahren gegen UberBlack ruht aktuell.
Im Mai hatte der Bundesgerichsthof (taxi times berichtete) die Klage gegen UberBlack zur endgültigen Klärung an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.
Ein Berliner Taxiunternehmer hatte in den Vorinstanzen erfolgreich gegen Uber geklagt, weil das Unternehmen von den Niederlanden aus Aufträge direkt an die ihnen angeschlossenen UberBlack-Fahrer vermittelt hatte und nicht an den Inhaber der Mietwagenkonzession. Nach Meinung des BGH-Senats sei Uber nach deutscher Rechtsauffassung nicht lediglich Vermittler, sondern in die finanzielle Abwicklung, Organisation und Werbung eingebunden.
Da sich nationales Recht aber dem europäischen Recht anpassen müsse, verwies der BGH damals eine endgültige Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der setzt das Verfahren jetzt gemäß Artikel 55 Absatz 1 aus, bis ein vor dem EuGH ist ähnlicher Fall aus Spanien abgeschlossen ist. Bis zur Urteilsverkündung im spanischen Parallelfall bleibt die Gerichtsakte nun liegen, da aus dieser Entscheidung dann voraussichtlich Schlüsse für das UberBlack-Verfahren gezogen werden können. nu
Foto: EuGH
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