Neben dem Gesetzentwurf des GKV Beitragsstabilisierungsgesetz birgt auch der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung einen bedeutenden Einschnitt. Wird das Gesetz wie geplant umgesetzt, fehlt den Personenbeförderungsbetrieben ein wichtiges Werkzeug, um strittige Punkte bei der Vergütung von Krankenfahrten mit den Krankenkassen zu klären.
Die von der Bundesregierung geplante Reform der Notfallversorgung könnte für Unternehmen im Bereich Krankenfahrten erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Das berichten die beiden Anwälte Dr. Tim Unger und Dr. Philip Max Krüger der Kanzlei Rüping Unger Partnerschaft mbB, in einem Rundschreiben. Während der ursprüngliche Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums noch die Einführung eines Schiedsverfahrens für Vergütungsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern vorsah, fehlt diese Regelung im inzwischen vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung überraschend.
Schiedsverfahren spielen im Gesundheitswesen eine zentrale Rolle. Sie kommen insbesondere dann zum Tragen, wenn sich Krankenkassen und Leistungserbringer nicht auf Vertragsinhalte oder Vergütungen einigen können. In solchen Fällen entscheidet eine unabhängige Schiedsstelle verbindlich über die strittigen Punkte. Ziel ist es, die Finanzierung von Gesundheitsleistungen schnell zu klären, Versorgungslücken zu vermeiden und langwierige Gerichtsverfahren zu verhindern und die Versorgung zu sichern.
Gerade in Zeiten steigender Kosten, wie beispielsweise Kraftstoff, Versicherung und Mindestlohn gewinnen Schiedsverfahren an Bedeutung, weil sie die wirtschaftliche Planungssicherheit für die Krankenfahrdienste erhöhen und eine kontinuierliche Versorgung der teilweise schwerkranken Versicherten sicherstellen.
Für die meisten Bereiche des Gesundheitswesens sind solche Verfahren bereits gesetzlich verankert. Krankenfahrten stellen bislang jedoch eine Ausnahme dar. Unternehmen, die diese Leistungen erbringen, verfügen derzeit über kein vergleichbares Instrument, um Vergütungsstreitigkeiten zeitnah und verbindlich lösen zu können.
Der im November 2025 veröffentlichte Referentenentwurf zur Notfallreform sollte diese Lücke schließen. Vorgesehen war, dass bei ausbleibenden Vertragsabschlüssen zwischen Krankenkassen und Krankenfahrdiensten eine Schiedseinrichtung den Vertragsinhalt festlegt. Damit wäre nach Ansicht der betroffenen Krankenfahrdienste ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichbehandlung mit anderen Leistungserbringern erfolgt.
Im Kabinettsentwurf vom April 2026 wurde diese Regelung jedoch gestrichen. Für Krankenfahrten ist nun kein Schiedsverfahren mehr vorgesehen. Eine Begründung für diese Änderung ist dem Gesetzentwurf nicht zu entnehmen.
Aus Sicht des Taxigewerbes kommt dieser Schritt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Höhere Personalkosten durch Mindestlohnerhöhungen, allgemeine Preissteigerungen und geplante Einschränkungen bei der Refinanzierung von Kostensteigerungen erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf die Unternehmen. Gerade unter diesen Bedingungen würde ein Schiedsverfahren helfen, Vergütungsfragen schneller zu klären und ein bestehendes Machtungleichgewicht zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auszugleichen.
Da das Gesetz nun in Bundesrat und Bundestag beraten wird, rufen die Autoren des Informationsbriefs Unternehmen, Verbände und Organisationen im Bereich Krankenfahrten dazu auf, ihre politischen Einflussmöglichkeiten zu nutzen. Das Ziel sollte lauten, die Wiedereinführung eines Schiedsverfahrens im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu erreichen. Nur ein solches Verfahren könne sicherstellen, dass Vergütungsstreitigkeiten rasch gelöst werden und Krankenfahrten gegenüber anderen Gesundheitsleistungen nicht weiterhin benachteiligt bleiben. sg
Beitragsfoto: Symbolbild Quelle pixabay Collage Taxi Times






