Am vergangenen Freitag hat die Bundesregierung das „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ auf den Weg gebracht. Jetzt beschäftigen sich die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages mit dem Gesetzentwurf. Der verbandsübergreifende Appell der Taxi-, Mietwagen- und Fahrdienstbranche ist eindeutig: In dieser Form darf das Gesetz auf gar keinen Fall beschlossen werden.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist eines der großen Reformvorhaben der Bundesregierung. Es verfolgt das Ziel, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stärken und Kostensteigerungen zu begrenzen. Ein erster Referentenentwurf war bereits Mitte April veröffentlicht worden. Schon damals hatten Taxiverbände (unter anderem der VSPV) auf die Schwachstellen und Gefahren für die Beförderungsbranche hingewiesen. Auch andere Dienstleister des Gesundheitswesens wie Krankenhäuser und Ärzte wehren sich gegen die Belastungen, die ihnen durch das geplante Gesetz auferlegt werden.
Trotzdem ist der Referentenentwurf nahezu unverändert am vergangenen Freitag im Bundestag von der Regierungsmehrheit in der Ersten Lesung verabschiedet und an den Mitglieder des Gesundheitsausschusses (GA) zur Beratung weitergestellt worden. Am 22. Juni soll der GA darüber beraten und schon vier Tage später soll das Gesetz dann in einer 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden.
Viel Zeit bleibt den Lobbyverbänden damit also nicht, auf die Schwächen und Gefahren dieses geplanten Gesetzes hinzuweisen. Erschwerend kommt aus Sicht der Personenbeförderungsbranche hinzu, dass deren Einwände keine mediale Relevanz hervorrufen. In den Tagesmedien wird im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz (bezeichnet als „GKV-Sparpaket“) immer nur von den Protesten seitens der Klinikbetreiber und der behandelnden Ärzte berichtet (Beispiel siehe hier).
Auch die Tatsache, dass sich mit dem Gesetz nun der Gesundheitsausschuss beschäftigt, ist für die Personenbeförderungsbranche nicht gerade von Vorteil. Bundestagspolitiker, die sich auf das Thema Gesundheit konzentrieren, kennen meist die Anforderungen nicht, mit denen Taxi- und Mietwagenbetriebe sowie Fahrdienste tagtäglich konfrontiert sind und sind noch weniger mit dem komplexen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vertraut.
Unter all diesen schlechten Voraussetzungen ist es umso wichtiger, dass aus der Personenbeförderungsbranche heraus jetzt eine einheitliche Positionierung entstanden ist. Sie wurde heute vom Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) veröffentlicht und enthält eine zehnseitige Stellungnahme zum Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Der BVTM betont, dass dieses Statement stellvertretend für alle in der Personen- und Krankenbeförderung relevanten Gewerbeverbände abgegeben wird. Dazu zählen die bundesweit vertretenen Verbände TMV, VSPV und VDKBF sowie alle dort angeschlossen Landesverbände des Taxi- und Mietwagengewerbes. Man vertrete damit gemeinsam bundesweit Unternehmen, die jährlich rund 50 Millionen Krankenfahrten durchführen.
Bei der Vergütung dieser Krankenfahrten will die Bundesregierung mit dem geplanten Gesetz nun entscheidend eingreifen. Die maximale Preisanpassung soll sich an der Grundlohnsummensteigerung orientieren. Diese liegt aktuell bei 5,17 Prozent und soll ab 2027 noch einmal um einen Prozentpunkt nach unten korrigiert werden.
Die Kritik seitens der Krankenfahrtdienstleister an dieser Bemessungsgrenze: Schon jetzt seien die Entgelte für Krankenfahrten teilweise unterhalb der Wirtschaftlichkeit. Würde man Entgeltsteigerungen ausschließlich über die Grundlohnsumme definieren, würde man sie von der tatsächlichen Kostenentwicklung der privatwirtschaftlich betriebenen Fahrdienstdienstler entkoppeln.
Wenn eine Branche wie das Taxi-, Mietwagen- und Krankenfahrdienstgewerbe mit Kostensteigerungen um mehr als 25 Prozent belastet ist, muss es diese auch bei seiner Preisstruktur abbilden können. Wenn nun aber ein künftiges GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine maximale Steigerung von unter fünf Prozent erlaubt, werden Krankenfahrten unwirtschaftlich. Das bedeutet, dass Betriebe keine Krankenfahrten mehr durchführen können. Für die Krankenkassen stehen dann zu wenig Anbieter für solche Fahrten zur Verfügung und sie wären gezwungen, auf deutlich teurere Krankenbeförderungen wie Kranken- oder sogar Rettungswagen zurückzugreifen. „Jeder Euro, der heute bei Taxi- und Mietwagenunternehmen vermeintlich eingespart wird, kann morgen ein Vielfaches an Kosten im Gesundheitswesen verursachen. Wer die günstigsten Leistungserbringer wirtschaftlich aus dem Markt drängt, stabilisiert keine Beiträge – er schafft neue Kostenprobleme“, warnen daher sämtliche Verbände der Taxi-Mietwagen- und Fahrdienstbranche in ihrer gemeinsamen Stellungnahme.
Sie fordern daher konkret eine Veränderung des Gesetzentwurfs in zwei Punkten: Erstens sollen die Zuzahlungen, mit denen sich Patienten an den Fahrtkosten beteiligen müssen, künftig nicht mehr mit viel bürokratischem Aufwand nicht mehr von den Fahrbetrieben, sondern direkt von der Krankenkasse eingezogen werden.
Zweitens sollen Ausgabensteigerungen infolge gestiegener Tariflöhne oder eines höheren Mindestlohns weitergegeben werden können.
Drittens sollen regionale Schiedsstellen geschaffen werden, die mögliche Härtefälle feststellen können, so dass bei den Entgeltsteigerungen dann auch die tatsächlichen Kostensteigerungen berücksichtigt werden. „Sollte der Gesetzgeber an einer Kostenbegrenzung festhalten, müssen zwingend wirksame Härtefallregelungen geschaffen werden. Wo eine wirtschaftliche Leistungserbringung aufgrund regionaler Besonderheiten, bestehender Unterdeckungen oder außergewöhnlicher Kostenentwicklungen nicht mehr möglich ist, muss eine unabhängige Schiedsstelle Abweichungen zulassen können. Versorgungssicherheit darf nicht an starren Deckelungen scheitern“ mahnt der BVTM im Namen aller Personenbeförderer und schließt sein Schreiben an alle Mitglieder des Gesundheitsausschusses mit einem eindringlichen Appell: „Die unterzeichnenden Verbände appellieren daher an Sie, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren entsprechend nachzubessern. Beitragsstabilität, Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Vernunft dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine nachhaltige Reform muss alle drei Ziele gleichzeitig erreichen.“ jh
Beitragsfoto: KI-generiert









