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Start Mindestbeförderungsentgelt

Gericht kippt MBE in Essen – Stimmt das wirklich?

von Jürgen Hartmann
2. April 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Urteil: Taxiunternehmer kann Finanzierungsraten kürzen
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Seit gestern berichten Medien darüber, dass der Essener Mindestpreis für Mietwagen von einem Gericht gekippt worden sei. Heute hat nun die Stadt Essen bekanntgegeben, dass sie gegen das Urteil keine Beschwerde einlegen wird und die angemahnten Nachbesserungen bei der Allgemeinverfügung vornehmen will. Bis dahin wird das MBE außer Kraft gesetzt.

Sämtliche Berichte in zahlreichen Medien beziehen sich auf eine Pressemeldung des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen. Dort wurde am gestrigen 1. April den Klagen zweier Unternehmen stattgegeben. Diese hatten Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Essen vom 13. Oktober 2025 eingelegt, in der die Stadt Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagenfahrten geregelt und die sofortige Vollziehung dieser Regelungen angeordnet hat.

„Sofortige Vollziehung“ bedeutet, dass die Allgemeinverfügung für Mietwagenbetriebe ab dem definierten Gültigkeitstag in Kraft tritt. Das war der 1. Januar 2026. Die beiden Unternehmen haben zusätzlich zu ihrem Widerspruch in einem Eilantrag darauf gedrungen, dass sie für die Dauer ihres Widerspruchsverfahrens nicht an den Inhalt der Allgemeinverfügung gebunden sind. Diesem Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stattgegeben.

Was bedeutet das nun? Der Beschluss des VG Gelsenkirchen (Aktenzeichen 7 L 141/26) „gilt nur zugunsten der beiden Antragstellerinnen“, heißt es dazu in der Mitteilung des Gerichts. Zudem hat das Gericht bisher lediglich dem Eilantrag stattgegeben, nicht jedoch die Allgemeinverfügung gekippt. Juristisch spricht man davon, dass „die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Allgemeinverfügung wiederhergestellt worden ist.“

Recherchen von Taxi Times haben ergeben, dass es sich bei den Antragsstellern um das Unternehmen Mars Holding mit Zweigstelle in Dortmund sowie um die Bolt Servicegesellschaft handelt. Die Mars-Holding agiert als eine Art Generalunternehmer für Bolt in Deutschland. Das bedeutet: Bis zur einer endgültigen Entscheidung über den eingelegten Widerspruch sind diese beiden Bolt-Unternehmen NICHT an die Allgemeinverfügung der Stadt Essen gebunden. Alle anderen Betriebe wie auch die Plattform Uber sind das aber weiterhin.

Somit gilt der Beschluss nur für Bolt, nicht für Uber. Das betont auch die Stadt Essen in einer Stellungnahme: „Die Entscheidung des Gerichts wirkt sich zunächst nur auf die Antragsteller*innen des Eilverfahrens aus. Trotzdem werde man „die Durchsetzung des Mindestbeförderungsentgelts jedoch gegenüber allen betroffenen Unternehmen bis zur Überarbeitung der Allgemeinverfügung und ihrer erneuten Veröffentlichung im Amtsblatt vorübergehend aussetzen.“

Wie hat das VG Gelsenkirchen den Beschluss begründet? Vorweg: Die Begründung, warum in Essen ein MBE einzuführen ist, wird vom Gericht glatt durchgewunken: „Mehr verlangt das Gesetz nicht“. Das Gericht stellt aber den definierten Geltungsbereich infrage: „Nach der Allgemeinverfügung in der im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlichten Fassung […] sollen für jede Beförderungsfahrt mit Mietwagen, „deren Start- und / oder Zielpunkt innerhalb des Stadtgebiets Essen liegt, die Mindestbeförderungsentgelte gelten“, heißt es in der Veröffentlichung des Verwaltungsgerichts.

Der eindeutige Wortlaut der Allgemeinverfügung erfasse drei Fallgruppen von Fahrten: In der Stadt beginnend und außerhalb endend; außerhalb der Stadt beginnend und innerhalb endend; innerhalb der Stadt beginnend und endend, wobei diese Fahrten das Stadtgebiet zwischendurch ebenso verlassen können. Dies sei insbesondere bei den fließenden Gemeindegrenzen großer Städte sowie zur Vermeidung von Staus naheliegend.

Das Gericht meint dazu: „Für die Betroffenen der Regelungen ist die Entgeltberechnung bei den Fahrtkonstellationen unklar, die das Hoheitsgebiet der Stadt verlassen oder außerhalb beginnen. […] Für die außerhalb ihres Gemeindegebietes verlaufenden Fahrtanteile dürfte die Stadt nicht zuständig sein, Regelungen über Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagenfahrten zu treffen.“

Das Fazit des Gerichts lautet daher: „Hoheitliche Regelungen müssen bestimmt sein. Der Adressat muss eindeutig wissen, was von ihm verlangt ist und wie er den hoheitlichen Vorgaben genügen kann. Dies gilt insbesondere, wenn Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden können. So ist es hier. Die Allgemeinverfügung der Stadt Essen sieht vor, dass vorsätzlich oder fahrlässig begangene Verstöße gegen die Bestimmungen der Allgemeinverfügung als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden können. Unsicherheiten in der Normenklarheit können daher nicht hingenommen werden.“

Experten deuten diesen Beschluss daher pro MBE: Im Kern habe das Gericht das Essener Mindestentgelt durchgewunken, es enthalte aber zwischen den Zeilen die Aufforderung an die Stadt Essen, den exakten Wortlaut zur geographischen Gültigkeit des MBE noch einmal nachzuschärfen.

So interpretiert das wohl auch die Stadt Essen, indem sie in einer ersten Stellungnahme ankündigt, gegen den Beschluss keine Beschwerde einzulegen und stattdessen Nachbesserungen bei der Formulierung vorzunehmen: „Das Gericht hat in seiner Entscheidung insbesondere Hinweise zur genaueren Ausgestaltung der Regelung gegeben. Diese betreffen vor allem die Berechnung des Mindestbeförderungsentgelts sowie die Frage, für welche Strecken es gilt. Die Stadt Essen hält diese Hinweise für nachvollziehbar und wird die Allgemeinverfügung entsprechend überarbeiten.“

Christoph Hahn, Deutschland-Chef von Bolt, bezeichnete die Entscheidung in einer Mitteilung als „deutliches Signal für Städte in ganz Deutschland“. „Der Beschluss sollte Anlass sein, die aktuellen Mindestpreisdebatten grundsätzlich zu überdenken.“

Diese Interpretation sollte man als „politisch motiviert“ kritisch hinterfragen. Unternehmerisches Eigeninteresse wiegt hier anscheinend mehr als die wahre Faktenlage. jh

Beitragsfoto: Pixabay

Tags: BoltEssenGerichtsbeschlussMars Holding GmbHMindestbefVerwaltungsgericht
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Igor Isaev says:
    3 Monaten her

    Muss die Veränderung politisch abgestimmt werden?

    Antworten

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