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Halle: Spritzuschlag wird durch Taxitarifordnung legitimiert

von Axel Rühle
14. April 2022
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Halle: Spritzuschlag wird durch Taxitarifordnung legitimiert
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Seit der Explosion der Spritkosten fordert das Taxigewerbe vielerorts einen Ausgleich der finanziellen Mehrkosten in Form eines Spritzuschlags. Im Saalekreis hat man eine rechtssichere Möglichkeit zur Umsetzung gefunden, auch wenn diese noch nicht ganz eindeutig sind.

Im Süden Sachsen-Anhalts zahlen Fahrgäste in Halle (Saale) seit dem 6.4. einen Euro extra pro Fahrt. Im Saalekreis, der die Großstadt umgibt, gilt dies sogar schon seit 30.3.22. Die Stadtverwaltung von Halle (Saale) und der Landrat des Saalekreises haben dies per Verordnung in die Taxitarifordnung aufgenommen. Damit ist Halle die erste Stadt, die einen Zuschlag über einen Euro zur Kompensation des Spritpreisanstiegs per Verordnung umgesetzt hat. Darüber zeigte sich auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) erfreut, der einen solchen Zuschlag vor einigen Wochen gefordert hatte.

Ein in die Taxitarifordnung aufgenommener zusätzlicher Paragraph erlaubt nun eine Kraftstoff-Pauschale von einem Euro je Taxifahrt, so lange der durchschnittliche Preis für einen Liter Diesel oder Benzin bei mindestens 1,80 Euro liegt. Laut der weitgehend gleichlautenden Verordnungen der größten Stadt Sachsen-Anhalts und des umgebenden Landkreises ist die Kraftstoffpauschale manuell zum Taxitarif hinzuzurechnen, was zu jeder Zeit gilt und „in geeigneter Form“ dokumentiert werden muss.

Das bedeutet, dass sowohl außen am Auto als auch innen Hinweise auf die Erhebung des Aufpreises anzubringen sind. Bei Bestellungen müssen die Vermittler den Kunden auf die Kostenpauschale hinweisen. Die Genehmigungsbehörden können die Aussetzung beziehungsweise Wiedereinsetzung der Pauschale jederzeit anordnen, heißt es in beiden Texten abschließend.

Die Stadt und der Landkreis haben jeweils beide Gebiete als gemeinsames Pflichtfahrgebiet sowie den gleichen Taxitarif, bei dem der Kilometerpreis nachts und an Feiertagen höher liegt als werktags zwischen 5 und 20 Uhr.

Die „Mitteldeutsche Zeitung“ zitiert einen Sprecher der Stadtverwaltung, der nicht nur die gestiegenen Kraftstoffkosten, sondern auch den Mindestlohn und sonstige Fahrzeughaltungskosten als Grund für die Notwendigkeit des Zuschlags nennt. „Die Regelung sei mit der Taxigenossenschaft, dem Bundesverband Taxi und Mietwagen, der IHK, der Gewerkschaft Verdi, dem Landesamt für Verbraucherschutz, dem Saalekreis und Leipzig abgestimmt.“

Die Taxi-Genossenschaft Halle habe die Nachricht mit Erleichterung aufgenommen. Man sei der Stadt sehr dankbar für die Unterstützung, denn es gehe um die Existenz vieler Betriebe. Der eine Euro helfe wirklich weiter, zitiert die MZ den Genossenschaftsvorsitzenden Winfried Bahr. „Es ärgere ihn, dass es in sozialen Medien auch Kritik an der neu eingeführten Pauschale gebe, die seit Samstag gelte.“ In manchen Kommentaren wurde Taxiunternehmer als Großverdiener bezeichnet, die den Hals nicht vollbekommen. Laut Bahr sei das Gegenteil die Wahrheit. Er habe weitere Gespräche mit der Stadt und anderen Beteiligten über die künftige Ausgestaltung der Taxi-Tarife gefordert.

Der letzte Absatz der MZ-Meldung thematisiert die nicht ganz eindeutigen Kriterien für den Zuschlag: Die Pauschale richte sich nach dem „durchschnittlichen Kraftstoffpreis im Konzessionsgebiet“, wobei einzelne Tankstellen nicht als Referenz gültig seien. „Interessant“ werde dieser Fakt, falls die Preise „tatsächlich um 1,80 Euro pendeln sollten“.

Für Unsicherheit sorgt offenbar die Tatsache, dass in beiden Verordnungen an keiner Stelle das Wort „Zuschlag“ vorkommt. Stattdessen heißt es: „Die Kraftstoffpauschale in Höhe von 1,00 EUR ist nach erfolgter Fahrt manuell zum Taxitarif hinzuzurechnen.“ Das wirft die Frage auf, ob der Betrag als Zuschlag im Taxameter zu drücken ist.

Ein Kommentar auf der Nachrichtenseite des Mitteldeutschen Rundfunks mdr, der ebenfalls über das Thema berichtet, thematisiert zudem mögliche Nachteile für Fahrer: Viele Fahrgäste würden den Zuschlag möglicherweise direkt vom Trinkgeld abziehen. Zudem stelle sich die Frage, wie zu ermitteln sei, ob der Zuschlag erhoben werden dürfe: Eine Formulierung wie „wenn der Preis in der Region dauerhaft über 1,80 € liegt“ werfe die Fragen auf, wie groß die „Region“ sei, ob die Preise der letzten 12 oder der letzten 24 Stunden zu berücksichtigen seien und ob man an die Preisunterschiede zwischen Marken- und freien Tankstellen sowie an die Preisschwankungen innerhalb eines Tages gedacht habe. ar

Beitragsfoto: Axel Rühle

Tags: KraftstoffpauschaleSachsen-Anhalt
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 4

  1. Daniel says:
    3 Jahren her

    Warum so kompliziert denken!? Zuschlag im Taxameter, wenn nicht, ist es unterschlagener Umsatz!

    Antworten
  2. Matthias says:
    3 Jahren her

    Seit dem 15.04.2022 gilt im Landkreis Neustadt an der Waldnaab mit Ergänzung der Taxitarifordnung eine Treibstoffkostenzuschlag von einem Euro pro 10 Euro Fahrkosten lt. Taxameter. Einsehbar im Amtsblatt des Lkr. NEW.

    Mit freundlichen Grüßen
    Matthias Renner

    Antworten
  3. kehrentaxi says:
    3 Jahren her

    Ein genehmigter Zuschlag, der nicht im Taxameter erscheint, wird pro Fahrt berechnet und kann kein „… unterschlagener Umsatz …“ sein.

    Antworten
  4. Gisela says:
    3 Jahren her

    Statt sich zu freuen das es tatsächlich eine Verwaltung geschafft hat relativ unbürokratisch mit 1,00 € je Fahrt zusätzlich wenigstens einen kleinen Zuschlag für die steigende Kosten zu ermöglichen, wird darüber diskutiert ob den der Taxiunternehmer sich die „zweite Luxusimmobilie auf den Bahamas“ (die erste oder mehr MAN ja schon)leistet, ob er möglicherweise Steuerunterschlagung betreiben könnte ( wie das ja in diesem Gewerbe grundsätzlich geschieht), ob auch genug an den Fahrer gedacht wird (dessen Arbeitsplatz dadurch ja auch eher erhalten bleibt), ob das nicht unsozial gegenüber Fahrgästen ist usw. usw.
    Es gab mal ein Sprichwort “ nur wer schlecht ist kann schlecht denken“……….

    Hörst auf hinter allem nur Gier und Betrug zu sehen. Ja, es gibt diese schwarzen Schafe, wie in allen anderen Gewerben auch. Freut euch das es hier und dort Erfolge gibt und dem Gewerbe eine Möglichkeit gegeben wird Belastungen zu tragen.

    Jeden Tag erbringen Tausende Unternehmer, Fahrer und Fahrerinnen eine gute Dienstleistung die ihren Preis WERT ist. Seid stolz auf diese Leistung statt immer alles nur schwarz oder/ und Betrug zu sehen.

    Statt jedem zu erklären durch diesen Zuschlag könnte es zu Betrug kommen, zeigt den Kunden das ihr und eure Dienstleistung JEDEN CENT WERT seid!!! Statt zu jammern, eurer Kunde hat selbst sicher genug Probleme und braucht eure nicht auch noch, zeigt ihm wie angenehm es ist mit euch zu fahren.

    Ich freue mich für die Kollegen und Kolleginnen die den tatsächlichen Wert dieses Zuschlag zu schätzen wissen. Es ist nichts was reich macht, aber eine Anerkennung eurer Wertigkeit!

    Antworten

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