Es herrscht Wahlkampf in der Republik. Da ist es sinnvoll, wenn auch das Taxi- und Mietwagengewerbe mit den Parteien seine dringendsten Anliegen diskutiert. MdB Henning Rehbaum von der CDU machte als Gast beim Dialogformat „TMV Direkt“ den Anfang der neuen Staffel.
Henning Rehbaum bewirbt sich als aktuelles Mitglied des Bundestages (MdB) für die CDU-Fraktion auch bei der kommenden Bundestagswahl am 23. Februar erneut um ein Direktmandat im westfälischen Warendorf. Rehbaum ist im elterlichen Busbetrieb aufgewachsen und hat diesen Betrieb mit 120 Bussen dann irgendwann übernommen. In dieser Zeit saß er gelegentlich auch selbst am Steuer seiner Busse. Im Jahr 2006 hat seine Familie den Betrieb dann verkauft. Rehbaum hat sich in der Folge als damaliger Geschäftsführer der westfälischen Verkehrsgesellschaft zunächst in der Landespolitik engagiert, bevor er 2021 als Abgeordneter in den Bundestag einzog.
Dort initiierte der CDU-Politiker den Parlamentskreis Busse, dessen Vorsitz er folgerichtig auch übernahm. Gleichzeitig ist Rehbaum Mitglied im Bundesverkehrsausschuss. Dortiger Berichterstatter für die CDU ist aktuell zwar Michael Donth, der am 18. Februar Gast im „TMV Direkt“ sein wird, aber auch Rehbaum ist zum einen ein ausgewiesener Experte für die gewerbliche Fahrgastbeförderung und zum anderen als solcher auch nicht zum ersten Mal Gast im Online-Dialogformat „TMV Direkt“ des Taxi- und Mietwagenverbandes (TMV).
So war es nicht verwunderlich, dass die Diskussion mit dem Bundestagsabgeordneten schon während der Vorstellungsrunde startete und der einstündige Dialog dann in eine spannende Fachdiskussion vor allem um die Themen Uber & Co. und Evaluierung der diesbezüglichen Neuregelungen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) aus dem Jahr 2021 überging. Vorweg aber stellte Rehbaum klar, dass er die ebenfalls spannende Frage nach der voraussichtlichen Parteizugehörigkeit eines zukünftigen Verkehrsministers derzeit nicht beantworten könne. Seine zentrale Frage an die Branche lautete dann, ob die Neuregelungen aus der PBefG-Novelle es denn nun geschafft hätten, Uber & Co. an die Kette zu legen, was die Teilnehmer verneinten.
Rehbaums folgendes Angebot, ansonsten im PBefG nötigenfalls nachzuschärfen, wurde aus der Runde natürlich sofort hinterfragt, ob es sich hier tatsächlich um eine echte Option handele oder ob dies nur Wahlkampfgetöse sei. Rehbaum konkretisierte jedoch, dass das PBefG mit der damaligen Novelle sehr lebensnahe Ziele verfolgt habe, indem dort Waffengleichheit zwischen dem Taxi und den internationalen Plattformanbietern geschaffen werden sollte. Wenn man dabei etwas übersehen habe, sähe er nach der entsprechenden Evaluierung des Gesetzes durchaus den Auftrag und die Möglichkeit für notwendige Nachbesserungen. Die CDU trete immerhin genau dafür an, alte Zöpfe abzuschneiden und Unternehmen wieder Investitionssicherheit zu verschaffen, und dies gelte auch für das Taxi.
Dem CDU-Mann als Fachmann der gewerblichen Fahrgastbeförderung war auch ohne einen Hinweis aus dem Gewerbe sehr wohl klar, dass beispielsweise die neuen Regelungen zum Linienbedarfsverkehr gemäß Paragraf 44 PBefG eher kontraproduktiv externe Anbieter ins Gewerbe gelockt hätten, die dann mit Hochglanzdarstellungen innerhalb kurzer Zeit riesige Summen an Zuschüssen zu den verschiedenen On-Demand-Rufbus-Projekten verbrannt hätten. Diese würden nun aufgrund der enormen Kosten nun reihenweise wieder eingestellt. Hier seien versehentlich völlig falsche Anreize durch die PBefG-Novelle gesetzt worden, legte er sich fest.
Weniger bewusst war ihm aber offensichtlich, dass auch die Projekte aus dem gebündelten Bedarfsverkehrs gemäß Paragraf 50 PBefG auch aufgrund überbordender gesetzlicher Regulierung stattdessen vielfach weiterhin auf Basis der Experimentierklausel aus dem PBefG beantragt und genehmigt würden, auch wenn das Experiment doch nun vielfach gescheitert sei. Hier bedürfe es nunmehr klarer Ausschlussregeln, damit der Wildwuchs zu Lasten der etablierten Anbieter endlich eingeschränkt werden könne, berichtete Taxiurgestein Thomas Grätz, der als aktuelles Beispiel dafür Flexy aus Düsseldorf nannte, wo erneut zwei Millionen in ein „Experiment“ gesteckt würden.
Rehbaum verwies dann erneut auf die ursprüngliche Intention der PBefG-Novelle, nach der das PBefG zugunsten eines funktionierenden öffentlichen Verkehrs weiterentwickelt werden sollte. Door-to-Door-Systeme seien so eindeutig für das Taxi prädestiniert, welches zum vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünschten Überleben eben eine gute Auslastung benötige, die dabei das A und O sei. Entsprechend sähe er auch den Ersatz großer Zwölf-Meter-Busse mit einem Stadtverbrauch von ca. 30 Litern in Schwachlastzeiten durch das Taxi als wichtiges Ziel.
Jörg Füchtenschnieder, 1. Vorstandsvorsitzender des Verbandes des Privaten Gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV), beschrieb daraufhin die weiteren aktuell dringendsten Probleme des Taxigewerbes. Er nannte dafür die fehlende Chancengleichheit der Branche gegenüber Uber & Co., unter anderem aufgrund der fehlenden ausnahmslosen Wegstreckenzählerpflicht und TSE-Pflicht (TSE = technische Sicherheitseinrichung) auch für Mietwagen. Zu diesem Thema bestätigte Rehbaum, dass auch er den starken Lobby-Arm von Uber in Berlin durchaus wahrnehme, auch wenn seine Tür hier verschlossen bleibe. Er hoffe nun, dass zumindest der positive Hype um Uber nunmehr auch in Berlin Geschichte sei, denn zeitweilig habe er das Gefühl gehabt, dass einige Bundestagskandidaten in den Metropolen der Ansicht gewesen seien, mit einer Uber-Unterstützung zumindest bei jungen Wählern durchaus punkten zu können.
In der Gastronomie werde inzwischen oft vorsichtshalber schon jeder Mitarbeiter-Kaffee dokumentiert, denn so genannte Schwundlisten hätten dort sofort Schätzungen zur Folge, empörte sich Rehbaum. Da könne es doch nicht angehen, dass mit den Mietwagen parallel eine ganze Branche unterm Radar der Finanzprüfer fliegen dürfe. Rehbaums Frage, ob es denn Schätzungen gebe, welche Summen dem Fiskus denn hier entgehen würden, konnte allerdings keiner der Teilnehmer beantworten. Dr. Michael Stehr von Fachverband Personenverkehr Nordrhein (FPN) versuchte immerhin, die Eckdaten einer solchen Schätzung auszumachen, vielleicht ergibt es hier ja tatsächlich Sinn für die Branche, eine solche Zahl einmal zu eruieren.
Einen Lichtblick gebe es dagegen bei den Mindestfahrpreisen für Mietwagen, die ein Leipziger Gericht nun ausdrücklich für rechtskonform erklärt habe, erklärte Füchtenschnieder (Taxi Times berichtete). Daneben sei aber auch die Fahrzeugbeschaffung immer schwieriger, da viele Hersteller nicht mehr auf die Konformitätsanforderungen der deutschen Eichbehörden eingehen wollten. Rehbaum ergänzte dann von sich aus, dass sich die PBefG-Autoren damals ja auch digitale Taxameter- und Wegstreckenzählerlösungen gewünscht hätten, die nicht mehr direkt mit dem Fahrzeug verbunden seien; auch an dieser Stelle gebe es ja offensichtlich keine Bewegung.
Auf die Frage des Abgeordneten, wer denn hier die Entwicklung hemmen würde, konnte die Teilnehmer natürlich nur mit dem Verweis die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig beantworten. Daraufhin schlug Rehbaum ganz salopp vor: „Da fahren wir dann einfach mal hin und reden mit denen, alternativ machen wir nen Videocall“. Diese Chance wird sich Moderator Patrick Meinhardt, Hauptgeschäftsführer des TMV, sicherlich nicht entgehen lassen. Taxi Times wird selbstverständlich berichten, was daraus wird. rw
Screenshot: TMV