Update vom 16.07.2026 siehe unten.
Bislang war der Landkreis Bernkastel-Wittlich als einziger Landkreis hervorgestochen, in dem bereits ein Spritpreiszuschlag erhoben wurde. In Bayern haben jetzt auch die Stadt Amberg und der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen einen Kraftstoffzuschlag umgesetzt.
Bereits Ende März hatte der Amberger Taxiunternehmer und Taxiobmann Benjamin Vogel einen zeitweisen Tarifzuschlag als Ausgleich für die durch den Irankrieg verursachten hohen Dieselpreise beantragt.
Unterstützung fand er dabei vom Landesverband Bayrischer Taxi- und Mietwagenunternehmen (LV Bayern), der schon Mitte März ein Rundschreiben an alle Landratsämter und Verwaltungen der kreisfreien Städte in Bayern, sowie an die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden für den Taxiverkehr gesandt hat.
Darin lieferte er einen Formulierungsvorschlag für eine Eilverordnung, die zu weiten Teilen in Amberg übernommen wurde. Lediglich bei der ursprünglich geforderten Höhe des Zuschlags musste man Abstriche machen. Anstatt der geforderten 1,50 Euro Zuschlag hat die Stadt Amberg einen Zuschlag in Höhe von einem Euro übernommen. In einer öffentlichen Sitzung des Amberger Stadtrats am 27. April wurde dann dem Antrag von Herrn Vogel zugestimmt. Am Tag darauf trat diese Regelung bereits in Kraft.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Hinweis, dass der Spritzuschlag, der im Übrigen bereits vor Fahrtantritt fällig wird, nicht von Dauer ist. Vielmehr hat man in der Hoffnung, dass sich die Kraftstoffpreise wieder normalisieren werden, die Aufschlag zeitlich begrenzt. Sollte keine Verlängerung erfolgen, kann der Zuschlag bis zunächst 30. September den Fahrgästen berechnet werden.
Kurz nachdem die Entscheidung in Amberg gefallen war, ist auch ein bayerischer Landkreis nachgezogen. Neuburg-Schrobenhausen hat allerdings einen anderen Weg als die Stadt Amberg, eingeschlagen. Dort wurde der Kraftstoffzuschlag mit in den neuen Taxitarif aufgenommen. Seit dem 4. Mai kann pro Fahrt einmalig ein Treibstoffzuschlag in Höhe von 1,50 Euro berechnet werden. Diese Zuschlagslösung gilt so lange, bis die auf „de.statista.com in Wochenfolge veröffentlichte Statistik „Durchschnittlicher Preis für Diesel-Kraftstoff in Deutschland“ aufeinanderfolgend dreimal unter 1,76 € liegt.
Die Zuschlagslösung lebt wieder auf, wenn das Landratsamt feststellt, dass die auf de.statista.com in Wochenfolge veröffentlichte Statistik „Durchschnittlicher Preis für Diesel-Kraftstoff in Deutschland“ aufeinanderfolgend dreimal über 1,76 € liegt. Der Zuschlag wird ab dem Folgetag der Feststellung und Veröffentlichung im Amtsblatt erhoben. Maximal bis zum Jahresende bleibt diese Regelung in Kraft.
Beiden Regelungen gemein ist, dass dieser zeitlich begrenzte Zuschlag dem Fahrgast vor Fahrtantritt mitgeteilt werden muss. Die Überbrückungsverordnung, bzw. Eilverordnung muss im Taxi in Papierform mitgeführt und auf Nachfrage des Fahrgastes vorgezeigt werden. sg
Update vom 16.07.2026
Der LV Bayern kann auf einen weiteren Erfolg verweisen.
Bereits seit dem 24.6. hat die Stadt Weiden in der Oberpfalz per Eilverordnung einen zeitweisen Tarifzuschlag im Taxiverkehr ermöglicht. Laut Verordnung dürfen die in Weiden ansässigen Taxibetriebe jetzt pro Fahrt einen Aufschlag von einem Euro verlangen. Dieser Zuschlag ist dem Fahrgast vor Fahrtantritt mitzuteilen, auf Wunsch muss ihm zudem die Verordnung in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Die Regelung gilt bis spätestens 30. September 2026, oder bis die Stadt ihre Anordnung widerruft. sg
Beitragsfoto: Symbolbild ein Euro Quelle: pixabay







Warum geht es das unbürokratisch egal wo in Deutschland?
Es müssen keine Taxameter umprogrammiert werden und es wäre vielen Unternehmen geholfen. Leider muss in Deutschland erst eine Branche vom Markt verschwinden, bevor man wach wird. Was U…und Co. und die verflossene Republik nicht geschafft haben, scheint jetzt Wirklichkeit zu werden.