Bislang war der Landkreis Bernkastel-Wittlich als einziger Landkreis hervorgestochen, in dem bereits ein Spritpreiszuschlag erhoben wurde. In Bayern haben jetzt auch die Stadt Amberg und der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen einen Kraftstoffzuschlag umgesetzt.
Bereits Ende März hatte der Amberger Taxiunternehmer und Taxiobmann Benjamin Vogel einen zeitweisen Tarifzuschlag als Ausgleich für die durch den Irankrieg verursachten hohen Dieselpreise beantragt.
Unterstützung fand er dabei vom Landesverband Bayrischer Taxi- und Mietwagenunternehmen (LV Bayern), der schon Mitte März ein Rundschreiben an alle Landratsämter und Verwaltungen der kreisfreien Städte in Bayern, sowie an die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden für den Taxiverkehr gesandt hat.
Darin lieferte er einen Formulierungsvorschlag für eine Eilverordnung, die zu weiten Teilen in Amberg übernommen wurde. Lediglich bei der ursprünglich geforderten Höhe des Zuschlags musste man Abstriche machen. Anstatt der geforderten 1,50 Euro Zuschlag hat die Stadt Amberg einen Zuschlag in Höhe von einem Euro übernommen. In einer öffentlichen Sitzung des Amberger Stadtrats am 27. April wurden dann dem Antrag von Herrn Vogel zugestimmt. Am Tag darauf trat diese Regelung bereits in Kraft.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Hinweis, dass der Spritzuschlag, der im Übrigen bereits vor Fahrtanritt fällig wird, nicht von Dauer ist. Vielmehr hat man in der Hoffnung, dass sich die Kraftstoffpreise wieder normalisieren werden, die Aufschlag zeitlich begrenzt. Sollte keine Verlängerung erfolgen, kann der Zuschlag bis zunächst 30. September den Fahrgästen berechnet werden.
Kurz nachdem die Entscheidung in Amberg gefallen war, ist auch ein bayerischer Landkreis nachgezogen. Neuburg-Schrobenhausen hat allerdings einen anderen Weg als die Stadt Amberg, eingeschlagen. Dort wurde der Kraftstoffzuschlag mit in den neuen Taxitarif aufgenommen. Seit dem 4. Mai kann pro Fahrt einmalig ein Treibstoffzuschlag in Höhe von 1,50 Euro berechnet werden. Diese Zuschlagslösung gilt so lange, bis die auf „de.statista.com in Wochenfolge veröffentlichte Statistik „Durchschnittlicher Preis für Diesel-Kraftstoff in Deutschland“ aufeinanderfolgend dreimal unter 1,76 € liegt“.
Die Zuschlagslösung lebt wieder auf, wenn das Landratsamt feststellt, dass die auf de.statista.com in Wochenfolge veröffentlichte Statistik „Durchschnittlicher Preis für Diesel-Kraftstoff in Deutschland“ aufeinanderfolgend dreimal über 1,76 € liegt. Der Zuschlag wird ab dem Folgetag der Feststellung und Veröffentlichung im Amtsblatt erhoben. Maximal mit zum Jahresende bleibt diese Regelung in Kraft.
Beiden Regelungen gemein ist, dass dieser zeitlich begrenzte Zuschlag dem Fahrgast vor Fahrtantritt mitgeteilt werden muss. Die Überbrückungsverordnung, bzw. Eilverordnung muss im Taxi in Papierform mitgeführt werden und auf Nachfrage des Fahrgastes vorgezeigt werden. sg
Beitragsfoto: Symbolbild ein Euro Quelle: pixabay








