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Krank, aber Bock auf die Taxischicht – geht das?

von redaktion
28. Mai 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten.
0
Krank, aber Bock auf die Taxischicht – geht das?
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Der Arbeitnehmer ist noch krankgeschrieben, aber er fühlt sich eigentlich schon wieder fit genug für die Taxischicht. Darf er oder sie dann trotz noch gültiger Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon wieder arbeiten? 

Diese Frage lässt sich leider nicht mit einem pauschalen „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Tatsächlich ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kein ausdrückliches Arbeitsverbot, sondern zunächst nur eine Prognose über den voraussichtlichen Krankheitsverlauf. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer daher auch trotz Krankschreibung arbeiten, wenn sie sich wieder ausreichend gesund und arbeitsfähig fühlen. Sofern der Arbeitnehmer subjektiv der Meinung ist, dass er seine Arbeit wieder aufnehmen kann, gibt es definitiv kein Gesetz, welches solche Arbeitnehmer verpflichtet, der Arbeit fernzubleiben, solange ihre Krankschreibung läuft.

Dennoch bleiben einige Fragen: Darf der Chef einem Angestellten das Arbeiten bei noch gültiger AU verbieten? Braucht man trotzdem eine „Gesundschreibung“ vom Arzt? Wie sieht es mit der Unfallversicherung aus, wenn man trotzdem arbeitet?

Foto Remmer Witte

All diese Fragen beleuchtet Taxi Times in seiner aktuellen Printausgabe vom 2. Quartal 2026 und geht dabei auch auf Spezialfälle ein wie Mutterschutz bei Schwangerschaft oder auch ein mögliches Fahrverbot nach einem Herz- oder Schlaganfall.

Die Ausgabe kann unter diesem Link als Einzelheft bestellt werden. Premium-Abonnenten sowie die Mitglieder und Teilnehmer all jener Taxiverbände und Taxizentralen, die Kooperationspartner des Taxi-Times-Verlags sind, erhalten die Printausgabe per Post oder können diese bei ihrem Verband oder Taxizentrale abholen. red

Hinweis der Redaktion: Als Mitglied oder Teilnehmer bei einem / einer der nachfolgend aufgeführten Taxiverbänden oder Taxizentralen erhalten Sie die jeweils aktuelle Printausgabe der Taxi Times kostenlos über Ihren Verband oder Taxizentrale. Sie liegt dort zum Mitnehmen aus oder wird Ihnen auf Ihren Wunsch hin an Ihren Betriebssitz geschickt.

In folgenden Städten sind die dortigen Taxiverbände bzw. Taxizentralen Kooperationspartner von Taxi Times

Augsburg: Taxi eG; Bamberg: Taxi eG; Bielefeld: Bieta; Berlin: Bundesverband BVTM; Berlin: Innung; Berlin: Taxi ONE; Berlin: Taxi Deutschland e.V.; Berlin: taxi.eu; Bonn: Taxi eG; Braunschweig: Taxi-Ruf; Bremen: Fachvereinigung; Bremen: Taxi-Ruf; Celle: TFR; Dortmund: Taxi eG; Dortmund: VSPV; Dresden: Taxi eG; Düsseldorf: Rhein-Taxi; Erfurt: LTV; Eschborn: best.ways; Essen: Taxi eG; München/Berlin: Taxi Deutschland; Freiburg: Taxi 55 55 55; Hamburg: Hansataxi; Hamburg: Taxen-Union; Hamburg: Taxi Alstertal; Hannover: Hallo Taxi; Heidelberg: Taxi eG; Heilbronn: Taxi Unterland; Karlsruhe: Taxi eG; Kassel: FPH; Koblenz: VDV; Köln: Taxiruf; Leipzig: 4884; Lübeck: Taxi 8 11 22; Mannheim: Taxi eG; München: IsarFunk; München: TVM; München: LVBTM; Münster: Taxi eG; Rosenheim: Edelweiß; Rostock: Taxi eG; Schweinfurt: Taxi eG; Solingen: Taxi eG; Stuttgart: TAZ; Wiesbaden: FTD; Wiesbaden: Taxi eG

Beitragsfoto: Ausschnitt aus der aktuellen Printausgabe der Taxi Times

Tags: AbonnementArbeitsrechtArbeitsunfähigkeitbescheinigungAUEinzelverkaufTaxi Times Premium
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