Der Arbeitnehmer ist noch krankgeschrieben, aber er fühlt sich eigentlich schon wieder fit genug für die Taxischicht. Darf er oder sie dann trotz noch gültiger Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon wieder arbeiten?
Diese Frage lässt sich leider nicht mit einem pauschalen „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Tatsächlich ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kein ausdrückliches Arbeitsverbot, sondern zunächst nur eine Prognose über den voraussichtlichen Krankheitsverlauf. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer daher auch trotz Krankschreibung arbeiten, wenn sie sich wieder ausreichend gesund und arbeitsfähig fühlen. Sofern der Arbeitnehmer subjektiv der Meinung ist, dass er seine Arbeit wieder aufnehmen kann, gibt es definitiv kein Gesetz, welches solche Arbeitnehmer verpflichtet, der Arbeit fernzubleiben, solange ihre Krankschreibung läuft.
Dennoch bleiben einige Fragen: Darf der Chef einem Angestellten das Arbeiten bei noch gültiger AU verbieten? Braucht man trotzdem eine „Gesundschreibung“ vom Arzt? Wie sieht es mit der Unfallversicherung aus, wenn man trotzdem arbeitet?

All diese Fragen beleuchtet Taxi Times in seiner aktuellen Printausgabe vom 2. Quartal 2026 und geht dabei auch auf Spezialfälle ein wie Mutterschutz bei Schwangerschaft oder auch ein mögliches Fahrverbot nach einem Herz- oder Schlaganfall.
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Beitragsfoto: Ausschnitt aus der aktuellen Printausgabe der Taxi Times







