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Laienfahrer wieder auf Schweizer Straßen?

von Thomas Müller
15. Juni 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Laienfahrer wieder auf Schweizer Straßen?

Die Flagge der Schweiz

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Eine Schweizer Gesetzesänderung könnte UberPOP legalisieren und dem Taxigewerbe schweren Schaden zufügen.

Die Website des Taxiverbands Zürich (Taxiverband.ch) zeigt sich nur noch in Schwarz. „R.I.P. Taxigewerbe“ steht da. Auslöser ist die Entscheidung des Berner Parlaments. Das will nun, auf Antrag der Liberalen, den sogenannten „Code 121“ kippen. Dahinter verbirgt sich die Zulassung zum „berufsmäßigen Personentransport“, vergleichbar dem deutschen P-Schein. Braucht es nicht mehr, urteilten die Parlamentarier und beauftragten den Bundesrat mit einem Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsrechts.

In der Begründung des Antrags heißt es dann auch: „Die Straßenverkehrsgesetzgebung unterscheidet zwischen dem berufsmäßigen Personentransport und der normalen Verwendung von Personenwagen. Zu Zeiten von GPS und angesichts einer Mobilität, die die Kantonsgrenzen überschreitet, ist eine solche Unterscheidung überholt.“ Den ganzen Text gibt es unter diesem Link.

Die Webseite des Taxiverband Zürich trägt Trauerflor. Screenshot: 15.06.2018 www.taxiverband.ch

Damit könnte UberPOP auf Schweizer Straßen zurückkehren. Das Gewerbe reagierte auf Nachfrage des SRF entsprechend bestürzt. Auf seiner Website pocht die ASTAG und TaxiSuisse, die Fachgruppe Taxi der ASTAG, noch auf faire Wettbewerbsbedingungen und freut sich, dass das umstrittene Fahrdienstmodell „UberPOP“ in der Schweiz gescheitert ist. Allerdings datiert die Meldung vom Dezember vergangenen Jahres. Aktuell schrieb der Verband nun SRF News nach der Entscheidung, dass eine isolierte Aufhebung des Taxiausweises „keinen Sinn“ mache. Man wolle eine „ganzheitliche Lösung betreffend dem Taxigewerbe“ erreichen.

Wie diese Lösung aussehen wird, ist derzeit noch völlig offen. Auch ist unklar, wann eine Gesetzesänderung greifen könnte. Verblüffend ist aber: In den meisten europäischen Ländern ist UberPOP bereits Geschichte. Laienfahrer werden europaweit nicht als Gewinn für die Beförderung angesehen, sondern als das, was sie sind – eine Bedrohung. Auch in der Schweiz gab es zahlreiche Verfahren gegen Uber-Fahrer, weil diese die Regeln missachteten. Und diese eidgenössischen Regeln schreiben bisher vor: Für den BPT (Berufsmäßiger Personentransport) sind Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Niveau zwingend erforderlich. Dazu ein entsprechender Sehtest und eine ärztliche Untersuchung, keine Verkehrsverstöße mindestens ein Jahr vor der Antragstellung, ferner eine Ausbildung zum Taxifahrer und eine entsprechende Zusatztheorieprüfung und oftmals (je nach Stadt) eine Ortskundeprüfung. Ob diese Regeln auch künftig Bestand haben werden, ist offen.

Rechtsexperten weisen allerdings schon länger darauf hin:  Das Taxigewerbe und vergleichbare Transportdienste werden von den Kantonen geregelt. Und die könnten bei der Zulassung das letzte Wort haben. tm

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: Code 121SchweizTaxiverband ZürichUber POP
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Thomas Müller

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Kommentare 2

  1. Michael Bommer says:
    7 Jahren her

    Mann sollte eine Petition beim Bundesrat einreichen und Unterschriften sammeln und das Volk abstimmen lassen.

    Antworten
    • Ali Özmir Übel says:
      7 Jahren her

      Am besten beim Uber-Fan und amtierenden Bundesrat JSA abgeben
      und weiterschlafen, liebes Taxigewerbe.

      Antworten

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