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Landgericht München spricht immer noch kein Uber-Urteil

von Jürgen Hartmann
2. Dezember 2019
Lesedauer ca. 2 Minuten.
18
Landgericht München spricht immer noch kein Uber-Urteil
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Im Prozess einer Münchner Taxiunternehmerin gegen Uber vor dem Landgericht München konnten heute die Anwälte beider Seiten noch einmal Stellung beziehen. Zu einem erhofften Urteilsspruch kam es nicht.

Die zuständige Richterin blickte in der heutigen Verhandlung auf die bereits im September erfolgte Beweisaufnahme zurück. Ihrer Ansicht nach habe man dabei durchaus den Eindruck gewinnen können, dass Uber technisch die Möglichkeit schaffe, Fahrten direkt an den Fahrer zu vermitteln und ausführen zu lassen.

Aus Sicht des Klägers, der Taxiseite, sei dies durch die Zeugenaussagen belegt worden, weshalb die Taxi-Anwältin Alexandra Decker auf weitere Ausführungen zu den Zeugenaussagen verzichtete.

Rechtsanwalt Kaufmann, Vertreter der Uber-Seite, nutzte hingegen seine Redezeit und versuchte, die Zeugenaussagen auf „alte“ Einzelfälle zu reduzieren, da sich deren Beobachtungen auf das Jahr 2017 beziehen. Uber würde aber mittlerweile nachweislich anders verfahren, was wiederum die Zeugenaussagen eines aktiven Uber-Partners belegt hätten.

Kaufmann bat die Richterin um eine faire Abwägung aller Zeugenaussagen. Diese wollte heute abermals kein Urteil verkünden, bestimmte allerdings den 10. Februar als Verkündungstermin. Somit wird also zu Jahresbeginn endlich ein Prozess zu Ende gehen,  der bereits im Jahr 2016 durch die Klage einer Münchner Taxiunternehmerin begonnen hatte. Durch mehrfache Terminverschiebungen bereits anberaumter Verhandlungstage und einer geschickten Verzögerungstaktik von Uber-Seite hatte sich der Prozess zu einem Dauerverfahren entwickelt. 

Anmerkung der Redaktion: Dass es heute abermals zu keiner Urteilsverkündung gekommen ist, war keine wirkliche Überraschung. Für den Prozessbeobachter hatte sich schon mehrmals der Eindruck verfestigt, dass die Richterin diese Entscheidung ungern im Alleingang treffen will. So hatte sie bereits Ende 2017 auf das zu erwartende Urteil des EuGH gewartet (das ja dann Ende Dezember 2017 auch gesprochen wurde). Eine ähnliche Klage läuft derzeit vor dem Frankfurter Landgericht. Hier wurde für den 19. Dezember 2019 ein Verkündungstermin angesetzt. München wird nun erst nach Frankfurt entscheiden müssen.      

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: Landgericht MünchenUberXUrteil
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 18

  1. Berthold Uhl says:
    6 Jahren her

    Was gibt es denn bitte in München noch zu entscheiden, wenn in Frankfurt Uber verboten werden solle???
    Und noch einmal: Wo sind all die Beweise abgeblieben, gesammelt von Whats App Gruppen wie in München? Diese wären jünger als von 2017 und offensichtlich von essentieller Bedeutung gewesen. Schießen die Kollegen all die Bilder für eine Farce?

    Antworten
  2. SEL4397 says:
    6 Jahren her

    Uber, Freenow Rückkehrpflicht alles Blödsinn. Das größte Problem in unsere Gewerbe sind die 20 Monat’s GmbH‘s.Anscheinend soll das nicht Publik gemacht werden, da die Funkzentralen und TaxiTimes davon leben..

    Antworten
    • Redaktion says:
      6 Jahren her

      Welch ein Vorwurf: Taxi Times profitiert von 20 Monats GmbH. Ist natürlich völliger Blödsinn. Wir sind nur leider nicht in der Lage, diese GmbH´s zu verhindern. Was wir leider auch nicht verhindern können: Dass sich Leser wie hier der „SEL4397“ (ist wahrscheinlich seine Berliner Konzessionsnummer) nicht bei Taxi Times ausreichend informieren. Denn dann hätte er längst gelesen, dass wir bereits in unzähligen Regionalausgaben der Taxi Times Berlin die Praktiken der 20-Monats immer wieder erwähnen und scharf kritisieren. Nachzulesen jederzeit in unserem E-Kiosk unter diesem Link: https://www.yumpu.com/kiosk/taxitimes-berlin
      Daher unser Tipp: erstmal informieren, bevor man die große Vorwurfskeule auspackt…

      Antworten
  3. Daniel says:
    6 Jahren her

    Was soll man auch aus der Bayrischen Landeshauptstadt erwarten? Außer Entscheidungen wie z.B. das Wegfallen der Ortskundeprüfung für Mietwagen!?

    Antworten
  4. Naj Ahmed says:
    6 Jahren her

    Ach kommt… Wer braucht noch überteuerte Taxis ? UBER IST DIE ZUKUNFT … Schafft doch endlich diese schei*ß Taxis ab … Wer braucht die noch ???
    Über ist viel bequemer und besser !
    Macht Deutschland moderner !!!

    Antworten
    • SpikeBilly says:
      6 Jahren her

      Jemand der versucht ohne Gehirn und Verstand eine Meinung abzugeben…ohne auch nur irgendeine Ahnung zu haben…. Wie armselig. Sie tun mir fast leid.

      Antworten
  5. taximuc says:
    6 Jahren her

    In der Tat eine sehr sehr traurige Nachricht dass man sich nach wie vor davor drückt ein Urteil zu sprechen.

    Antworten
  6. o.g. says:
    6 Jahren her

    Hey Naj Ahmed,dein Dummer Kommentar stinkt aber richtig nach übler Uberkacke. Geh bitte auf eine andere Website! Da kannst du deinen dummen Mist loswerden

    Antworten
    • Redaktion says:
      6 Jahren her

      Lieber Leser, wir wollen auf unserer Homepage keine Beschimpfungen, erst Recht keine persönlichen Beleidigungen. Auch nicht gegenüber denjenigen, die Uber glorifizieren. Lasst uns lieber mit Fakten dagegen argumentieren.

      Antworten
  7. o.g. says:
    6 Jahren her

    Liebe Redaktion,Ihr habt Recht,aber wer so provoziert und uns Taxifahrer indirekt auslacht, verdient es nicht anders!Da gehe ich auf eine Taxlerwebsite und mache die Schlecht!Geht’s noch dreister?Da werden mir einige unserer Leser zustimmen glaube ich

    Antworten
  8. SEL4397 says:
    6 Jahren her

    Liebe Redaktion,ich möchte von Ihnen folgende Frage beantwortet haben.Was ist schlimmer?20 Monat‘s GmbH‘s?oder Uber, Freenow, nicht Einhaltung der Rückkehrpflicht bla bla..?Bin mal gespannt.

    Antworten
    • Redaktion says:
      6 Jahren her

      Was ist schlimmer? Pest oder Cholera? Wir möchten da kein Ranking initieren…

      Antworten
  9. Yorckbrueckenmonster says:
    6 Jahren her

    Das Uber in Deutschland komplett verboten wird, ist, glaube ich, ein süßer Traum des Taxigewerbes. Ein so exportorientiertes Land wie Deutschland kann es sich gar nicht leisten, ausländischen Unternehmen den Markteintritt willkürlich zu verwehren. Und schon gar nicht in Zeiten, wo viele Jahre lang Autos mit Betrugssoftware ins Ausland verkauft worden sind. Wenn das Personenbeförderungsgesetz gegen die Praktiken Ubers steht, was vor Gericht abschliessend vielleicht so in 5 bis 10 Jahren rechtskräftig erkannt wird, wird das Personenbeförderungsgesetz vom Gesetzgeber geändert. Das ist für uns Taxifahrer alles sehr unerfreulich, aber ich fürchte, das ist die Realität. Solange die Fahrgäste Uber statt Taxi wählen, wir Uber in Deutschland nicht untergehen. Für das Taxigewerbe geht es nicht um Alles oder Nichts, es geht um Marktanteile.

    Antworten
  10. thomas dieckmann says:
    6 Jahren her

    THOMAS DIECKMANN, 27 jahre im taxibuisness und zauberkünstler (!),

    …wie kann es sein, daß ein UBER-FAHRER eine sogenannte „pisstour“ annehmen kann und innerhalb von 3/4 minuten beim fahrgast ist. dies teilte mir kürzlich ein uber-fahrgast mit, der sein smart phone nicht dabei hatte. und nicht nur der,…
    (die fahrt kostete ihn 7,10 €, hingegen UBER ihn für diese fahrt nur 6,00€ berechnet hätte.)

    kurz: solche zeitspannen sind nur möglich, wenn UBER-FAHRER im stadtgebiet verweilen bzw. kreisen und/oder via e.mail oder sms dazu (in)direkt aufgefordert werden dies auch zu tun. anstatt wie bekannt nicht zum betriebssitz, der meistens im umland liegt zurückkehren.

    abschließend möchte ich noch mal an die beiden UBER-GRÜNDER oder sollte ich sagen besser „pisser“ mit folgendem zitat vom mitgründer KALANICKS erinnern:

    „(…)WIR BEFINDEN UNS IN EINER POLITISCHEN KAMPAGNE, IN DER DER KANDIDAT UBER HEIßT UND DER GEGNER EIN ARSCHLOCH NAMENS TAXI (…)“

    ferner ist offensichtlich der straftatbestand der steuerhinterziehung erfüllt, da UBER selbst nur ganze 5% steuern anstatt 20% in staatsäckel zahlt. wo bleiben denn die restlichen 15%? (20% provision vom fahrer, davon nur 5% steuer an den fiskus,…)

    nur schade, daß ich UBER samt fahrer und online-konzern nikcht wegzaubern kann. hat vielleicht jemand einen tip wie das gehen kann,…keine sorge, ich habe noch alle tassen im schrank,…noch!

    herzlich

    THOMAS DIECKMANN
    ([email protected])

    Antworten
  11. M. Lange says:
    6 Jahren her

    Der meist mit rechtlichen Details nicht vertraute Kunde sieht erst mal einen vordergründigen Kostenvorteil. Dass aber grundsätzlich illegal versucht wird ‚Geschäft‘ zu machen, ist oft nicht bekannt.
    Daher liegt es an uns als Berechtigten, diese kriminellen Handlungsweisen zu unterbinden.
    Mühsam!
    Leider.
    Und die Drohung, das PbefG abzuändern, ist leider auch real.
    Besonders ärgerlich, wenn dabei berechtigte öffentliche Interessen missachtet werden, um freibeuterischen Kolonialisten aus Übersee den Weg zu bereiten.
    Noch interessanter wird es, wenn sich andere öffentliche Verkehrsträger (die Bahn mit der Beteiligung an CS z. B.) selber kannibalisieren.

    Dass zur Zeit große Firmen mit Hauptsitz außerhalb Deutschlands ( sogar Firmen wie VW in NL) hier dann keine Steuern zahlen und sogar Annahme von rechtsgültigen Gerichtsunterlagen verweigern (Uber) – bin nur noch sprachlos!
    Also bitte :
    nicht entmutigen lassen, sinnvolle Novellierung des PbefG vorantreiben, und nicht provozieren lassen durch niveaulose Hetze deregulierungswütiger Egoisten.

    Antworten
  12. S. says:
    6 Jahren her

    also noch offensichtlicher geht’s nicht….. von mir aus alles … aber doch nicht bequemer. Ich brauch dazu nichts schreiben, alle wissen Bescheid.

    Wenn du schon als stundet von uber bezahlt wirst um in Foren zu schreiben, dann sei auch mal Kunde bei uber, dann weißt du wenigstens wovon du redest.

    Wünsche dir dein persönliches „Uber“ im Leben!

    Antworten
  13. Yorckbrueckenmonster says:
    6 Jahren her

    Ein Schlachtruf könnte sein:

    Kapitalismus oder Soziale Marktwirtschaft ? – Uber oder Taxi ?

    Antworten
  14. Pual Popper says:
    6 Jahren her

    Zum Thema Rechtsprechung an deutschen Gerichten kann man nur 2 Dinge feststellen:

    A) Des Gesetzgebers Mühlen mahlen fein, aber langsam.
    B) Vor Gericht und auf hoher See bist Du auf Gottes Gnade angewiesen.

    Was davon im Fall Uber zutreffen wird, wird uns die Zukunft erst zeigen und bis dahin gilt es, weiter zu kämpfen und darauf zu hoffen, dass unser Verkehrsminister, Herr Scheuer, seinen Vornamen auf z.B. Bernd oder Bela ändern läst, damit man bei seiner Unterschrift unter einem Dokument sofort erkennt, von wem es kommt:

    B. Scheuer
    (den Rest bitte dazudenken)

    Antworten

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