Der brandenburgische Landtag hat einen gemeinsamen Antrag von SPD und CDU zur Stärkung von Kontrolle und Regulierung im Mietwagenverkehr angenommen.
Der Landtag will die Kontrolle und Genehmigung im Taxi- und Mietwagengewerbe verbessern, um faire Wettbewerbsbedingungen zum Taxigewerbe zu schaffen und die kommunalen Behörden zu entlasten. Er hat deshalb gestern die neue Landesregierung aus SPD und CDU beauftragt, einheitliche und transparente Regeln im ganzen Land zu definieren und die Voraussetzungen für eine bessere Kontrolle von Taxi- und Mietwagenunternehmen herzustellen. Das Ziel ist ein fairer Wettbewerb zwischen beiden Branchen und die Sicherung eines funktionierenden Mobilitätsangebots im Raum Berlin/Brandenburg.
Um diesem Ziel näherzukommen, soll die Landesregierung einheitliche Leitlinien entwickeln – unter anderem klare Regeln für Genehmigungen und deren Entzug sowie Prüfstandards. Sie soll zudem die Kommunen unterstützen, damit diese regelmäßig eigene und gemeinsame Schwerpunktkontrollen (z. B. mit Zoll, Polizei, Finanzbehörden) bei den Mietwagenbetrieben durchführen können.
Zur besseren Kontrollierbarkeit der Mietwagen soll zwischen den Behörden (auch mit Berlin) der Datenaustausch in Hinblick auf Konzessionen und Fahrzeugen verbessert werden.

Als letzte Maßnahme soll sich die Landesregierung von Brandenburg auf Bundesebene für eine Überarbeitung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) einsetzen, damit dort präzisere gesetzliche Regelungen und effektivere Kontrollinstrumente definiert werden.
Der gestrige Beschluss geht auf eine Initiative der SPD-Landtagsabgeordneten Martina Maxi Schmidt zurück, die den Antrag in Absprache mit der CDU-Verkehrspolitikerin Nicole Walter-Mundt eingebracht hatte.
Sowohl der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) als auch der Berliner Landesverband Taxi Deutschland e. V. haben die Absicht Brandenburgs in einer ersten Stellungnahme begrüßt. „Der heutige Beschluss des Landtags Brandenburg ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Ordnung im Markt. Entscheidend ist, dass bestehende Regeln endlich konsequent durchgesetzt werden – insbesondere bei der Rückkehrpflicht und beim landesgrenzüberschreitenden Einsatz von Mietwagen“, sagte BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann.
Der BVTM spielt mit diesem Statement darauf an, dass zahlreiche der in Brandenburgs Landkreisen angemeldeten Mietwagen überwiegend in Berlin im Einsatz sind, dort häufig im Auftrag internationaler Plattformanbieter. „Wenn hier nicht wirksam kontrolliert wird, entstehen systematische Wettbewerbsnachteile für das Taxi“, konstatiert Oppermann und freut sich, dass Brandenburg mit diesem Beschluss ein klares Zeichen setzt, „dass dieser Entwicklung nicht länger zugesehen wird.“

Erleichtert zeigte sich auch Hermann Waldner, Präsident von Taxi Deutschland e. V.: „Das Berliner Taxigewerbe begrüßt die Initiative des Brandenburger Landtags, dass die Aktivitäten von teils illegal im Land Brandenburg und Berlin tätigen Mietwagen besser reguliert und kontrolliert werden. Die lange geforderte enge Koordination der brandenburgischen Regionen mit den Berliner Behörden, die bereits bei der Reduzierung der Berliner Mietwagenkonzessionen sehr erfolgreich waren, könnte auch für das geplagte Berliner Taxigewerbe endlich eine Verbesserung bringen“.
Ginge es nach Martina Maxi Schmidt, wäre auch die Forderung nach einem Mindestbeförderungsentgelt (MBE) für Mietwagen in den Antrag aufgenommen worden. Darauf konnte man sich aber noch nicht final verständigen. Für Oppermann vom BVTM ist dies allerdings ein absolutes Muss: „Um die bestehenden Marktverwerfungen in der Hauptstadtregion wirksam zu bekämpfen, brauchen wir zusätzlich Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen – in Berlin ebenso wie perspektivisch in der gesamten Hauptstadtregion. Nur mit klaren Preisuntergrenzen lässt sich verhindern, dass Plattformanbieter den Wettbewerb über Dumpingpreise verzerren. Das ist eine zentrale Voraussetzung für ein echtes Level Playing Field im gesamten Markt.“
Oppermanns Statement ist auch ein klarer Fingerzeig in Richtung Berliner Senat, der schon seit fast einem Jahr die Einführung eines MBE prüft. Erst gestern hatte das Thema bei einer Sitzung des Verkehrsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus auf der Tagesordnung gestanden. In der dortigen Diskussion wurde aber deutlich, dass Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) entgegen dringender Forderungen vom Koalitionspartner SPD und den Oppositionsparteien AfD und Linke lieber weiter juristisch prüfen und eine für Juni erwartete Entscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten möchte, als ein aus ihrer Sicht juristisch angreifbares MBE zu verordnen.

Das Land Brandenburg wird seit dem 18. März von einer rot-schwarzen Koalition regiert. Ministerpräsident ist seit August 2013 Dietmar Woidke (SPD). Das Vorgängerkabinett Woidke IV aus SPD und BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht, einer Abspaltung der Partei Die Linke) hielt nur 15 Monate (vom 11. Dezember 2024 bis zum 17. März 2026). Infrastrukturminister Detlef Tabbert (BSW, seit Januar parteilos) war für sein schwaches Engagement beim illegalen taxigleichen Mietwagenverkehr kritisiert worden.
Das neue Kabinett Woidke V wird voraussichtlich bis zum Spätsommer 2029 amtieren – gut drei Jahre Zeit für die Verkehrspolitikerinnen Schmidt und Walter-Mundt, mit dem neuen Infrastrukturminister Robert Crumbach Maßnahmen für fairen Wettbewerb im Gelegenheitsverkehr durchzusetzen. Crumbach war im Kabinett Woidke IV als BSW-Mitglied Finanzminister und stellvertretender Ministerpräsident gewesen und hat jetzt (seit März wieder SPD-Mitglied) als Minister für Infrastruktur und Landesplanung auch das Verkehrsressort inne. jh/ar
Die Debatte kann hier nachgesehen werden:
Beitragsbild: Rede von Martina Maxi Schmidt in der Debatte um das Taxi- und Mietwagengewerbe; Screenshot: Landtag Brandenburg








Seit Gründung der BRD wurde in mehreren Wellen das System Taxi unterlaufen und das PbefG zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen angepasst.
Mit der Verabschiedung des PbefG 1961 (in Kraft getreten 1964) wurde Mietwagen als Bestandteil des Gelegenheitsverkehrs ausdrücklich in Abgrenzung zum Taxi definiert und mit klaren Vorgaben konzessioniert.
Nun ist es Zeit, den technischen Entwicklungen durch das Internet Rechnung zu tragen. Der erneute Angriff auf das System Taxi als öffentlichem Verkehrsmittel durch den Missbrauch der konzessionierten Mietwagen als Pseudo/Fake-Taxis durch die Plattformen braucht angepasste Regeln im PbefG. Die müssen so gestaltet werden, dass dieser Missbrauch gar nicht erst entstehen kann.
Die geeigneten Maßnahmen müssen viel offener diskutiert werden. Denn dieses Jahr ist die Evaluierung der letzten Novelle des PbefG fällig. Allerhöchste Zeit.
haut diese Mietwagen mit Plattformen weg, sie fahren nicht zum betriebssitz zurück, und diese Fahrer verteilen karten von ihrer eigener Nummer an die Kunden. die rufen wiederum an beim Fahrer höchstpersönlich, die umgehen sogar Uber indem sie sich komplett vom System dann abmelden und alles wird schön schwarz gemacht. soviel zum Thema Uber und Mietwagen.
Auf wiedersehen Taxi