Auf der 35. Jahreshauptversammlung der Mitglieder des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.V. am 10. Mai 2025 in Weimar-Legefeld verabschiedete der Verband eine Resolution, die sich laut LTV gegen ‘politische Planlosigkeit und Regulierungswahn’ richtet.
Mit der Resolution will der Verband direkt die Landesregierungen von Thüringen und Sachsen-Anhalt sowie die Bundesregierung ansprechen. Neben den Forderungen für eine bessere Taxi-Auslastung und dem Stopp der Kleinen Fachkunde, war ein Hintergrund bei den Forderungen, dass das Gewerbe seit der Einführung des Mindestlohns regelmäßig unter Druck gerate. Eine Kernforderung des LTV ist, dass die Einschätzung der Vergütungsentgelte in Absprache mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern getroffen werden sollten, denn nur sie seien in der Lage wirtschaftlich leistbare sowie Personalabbau verhindernde Tarifverträge zu schließen.
Eine direkte Folge des Mindestlohns sei beispielsweise die schlechte Verfügbarkeit von Taxis während der Schwachlastzeiten. Denn trotz eines zu geringen Umsatzes muss der Mindestlohn natürlich weiterhin gezahlt werden. Im schlimmsten Fall zahlt der Taxiunternehmer also für seine Dienstleistung und die Bereitstellung drauf.
Aus diesem Grund fordert der LTV konkret: Keine Einmischung der Bundesregierung beim Mindestlohn und klare Regelungen für Bereitschaftszeiten, die diese in Schwachlastenzeiten wieder wirtschaftlich möglich machen.
Die Forderungen gehen aber noch weiter. Der Verband sieht auch Handlungsbedarf bei den Entgeltfortzahlungen, denn die Krankheitstage seien bei den angeschlossenen Unternehmen derzeit auf einem hohen Niveau. Problematisch ist dabei für die Unternehmen, dass die Entgeltfortzahlung neben dem Lohn auch die Einberechnung von Anwesenheitsprämien oder Nachtzuschlägen der letzten 13 Wochen vorsieht, was für den Zeitraum der Krankheit eigentlich nicht relevant sei.
Mit den Worten des LTV lesen sich die Forderungen wie folgt:
- Wir fordern, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wieder auf 80 Prozent zurückzusetzen.
- Wir fordern, die Entgeltfortzahlung auf den Grundlohn, also ohne Einberechnung von Zuschlägen und Prämien, zu beschränken.
Die Resolution übergab LTV-Geschäftsführer Martin Kammer am 10. Mai 2025 Christian Hirte (CSU), dem Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr. sg
Hinweis der Redaktion: Taxi Times berichtet regelmäßig zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Beiträge dazu finden Sie unter diesem Link oder unter der Eingabe „Mindestlohn“ in unserer Suchmaske.
Beitragfoto: LTV
Der Lohn ist eh niedrig. Und jetzt soll auch noch beim Krankengeld gespart werden.
Wo ist die Dankbarkeit des Arbeitgebers, dass Fahrpersonal überhaupt noch da ist?