In einem Impulspapier hat der in Thüringen und Sachsen-Anhalt aktive Verband von beiden Verkehrsministerien Gesetzesänderungen zur staatlichen Förderung des Taxitarifes gefordert.
Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e. V. (LTV) hat Vorschläge zur Sicherung der Daseinsvorsorge in Thüringen und Sachsen-Anhalt unterbreitet. Die Fachvereinigungen Personenverkehr von Thüringen und Sachsen-Anhalt haben eine staatliche Förderung des Taxitarifes initiiert und den Verkehrsministerinnen Suzanna Karawanskij (Linke, Thüringen) und Lydia Hüskens (FDP, Sachsen-Anhalt) jeweils in einem Impulspapier mitgeteilt, dass sie die Notwendigkeit dieses Schrittes sehen. In dem Papier werden die dafür erforderlichen Gesetzesänderungen erklärt und verschiedene Modelle zur Förderung des Taxitarifes vorgeschlagen.
Wie der Verband argumentiert, besteht die dringende Notwendigkeit, das Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) wie auch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt zu aktualisieren. „Nur so lässt sich die Daseinsvorsorge der Mobilität in den beiden ländlich strukturierten Ländern zukünftig sichern.“ Um dies zu ermöglichen, sei 2021 das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch Bundestag und Bundesrat reformiert worden, das der LTV als „Grundgesetz der Mobilität“ bezeichnet. „Die Einbindung des Taxis in den ÖPNV wurde gestärkt. Zusätzlich wurden zwei neue Verkehrsformen eingeführt: der Linienbedarfsverkehr und der gebündelte Bedarfsverkehr.“
In seinen Anschreiben beklagt der LTV, dass die neuen Verkehrsformen des Bedarfsverkehrs im aktuellen Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr lediglich in Form alternativer Bedienformen vorkommen und in Sachsen-Anhalt ganz fehlen. „Die Landesgesetze über den öffentlichen Personennahverkehr müssen jetzt entsprechend aktualisiert werden und die neuen Verkehrsformen ausdrücklich aufnehmen, denn: Das Taxi gilt in Deutschland seit jeher als Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Von besonderer Bedeutung ist der Taxiverkehr für die Mobilität in ländlich strukturierenden Gebieten.“ Beide Bundesländer sind vergleichsweise ländlich geprägt und haben nur jeweils zwei Großstädte.
In ihrem Schreiben weisen die Fachvereinigungen darauf hin, dass der ÖPNV bislang regelmäßig mit öffentlichen Mitteln bezuschusst wurde – „mit einer Ausnahme: Dem Taxi war der Zugang zu öffentlichen Mitteln weitestgehend verwehrt.“
Indem der Gesetzgeber das Taxi ausdrücklich in das Regionalisierungsgesetz aufgenommen hat, habe der Bund die Voraussetzung geschaffen, Taxiverkehr finanziell zu unterstützen. „Demzufolge müssen nun die Landesgesetze über den öffentlichen Personennahverkehr angepasst und die Förderung eines angemessenen Angebots mit Taxen tatsächlich sichergestellt werden.“ Nur so lasse sich die Daseinsvorsorge Mobilität zukünftig sichern.
Anmerkung der Redaktion: Damit das Taxi aus den Regionaliserungsmitteln bezuschusst werden kann, müssen nicht nur in Sachsen-Anhalt und in Thüringen die entsprechenden Landesgesetze geändert werden. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen, dem auch der LTV angehört, hatte bereits im Mai 2022 ein Konzept vorgelegt, in dem sehr umfangreich und nach Bundesländern differenziert Anpassungen der Nahverkehrsgesetze vorgeschlagen werden. Taxi Times hatte damals berichtet. Passiert ist seitdem nichts. daher ist es gut, dass der LTV nun auf Landesebene nachlegt. Auch die anderen Taxi-Landesverbände sollten sich das auf Ihre To-Do-Liste schreiben.
Beitragsbild: Symbolfoto Axel Rühle