Mit einem kürzlich vorgelegten Referentenentwurf will das Bundesfinanzministerium Taxameter und Wegstreckenzähler in die Kassensicherungsverordnung einbauen und somit die technischen Möglichkeiten für manipulationssichere Aufzeichnungen definieren. Je länger man sich allerdings mit dem Entwurf beschäftigt, desto klarer wird, dass er das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben steht.
Ein Erklärversuch von Remmer Witte
Der Wunsch der Finanzbehörden ist nachvollziehbar: Wie bei allen Aufzeichnungsgeräten, die einen Umsatz und eine damit verbundene Einnahme aufzeichnen, möchte man auch die Daten in Taxametern und Wegstreckenzählern unveränderbar erfassen lassen und für Prüfzwecke nutzen. So weit so gut, allerdings ist ein Taxameter eben keine geeichte Gemüsewaage vom Wochenmarkt, die auf Knopfdruck den Endpreis für 227 Gramm Möhren ermittelt, speichert und dafür einen Beleg ausspuckt. Ein Taxameter ist mit komplexeren Aufgaben gesegnet.
Er misst nicht nur Fahrstrecken und Wartezeiten, sondern errechnet daraus gleichzeitig nach einem behördlich vorgegebenen Tarif einen Fahrpreis, damit der Kunde für ähnliche Leistungen auch mehr oder weniger das gleiche bezahlt. Und ein Taxameter wird vielfach mit nicht eichfähigen Sitzkontakten und nicht per manuellem Knopfdruck bedient. Ein Taxameter dient also dazu, dem Vertrauensverhältnis zwischen Fahrern und Kunden, zwischen Unternehmern und Fahrern als zuletzt auch zwischen Unternehmern und Kommunen eine Basis zu geben. Daher sind die ermittelten Daten auch unveränderbar. Eine Stornofunktion ist genauso wenig vorgesehen wie eine manuelle Fahrpreiseingabe. Der Grund ist, dass Fahrer stets allein mit dem Kunden im Auto sitzen und sowohl der Chef als auch der Bürgermeister als auch das Finanzamt nicht mit an Bord sind. Welchen Herren aber soll der Taxameter nun dienen?
Taxameter und Wegstreckenzähler nun mit aller Gewalt mit Registrierungskassen gleichsetzen zu wollen, ist wie Äpfel mit Birnen vergleichen. Das mag auf dem Wochenmarkt funktionieren, denn dort kann der Gemüsehändler seine Preise selbst bestimmen, bevor sie als entsprechende Einnahmen gespeichert werden. Zudem können seine Mitarbeiter stornieren, wenn die schon gewogenen Birnen doch nicht dem Kundenwunsch entsprechen – schlimmstenfalls ein kurzer Ruf „Storno“ und der Chef kommt geeilt. Außerdem kann man für die letzte Kiste Äpfel kurz vor Marktende auch mal einen Sonderpreis aushandeln, den der Chef dann in seine Waage eingeben kann, weil diese Waage Birnen eh nicht von Äpfeln unterscheiden kann.
Mit dem Taxi aber werden Schüler-, Kranken- oder Kurierfahrten zu Festpreisen oder auf Basis anderer Algorithmen berechnet oder die Kommune hat nach dem neuen PBefG vielleicht auch Tarifkorridore erlaubt, es hat aber trotzdem nur seinen Taxameter mit fest vorgegebenen Preisen. Karl macht aber den Wecker immer an, wenn er Pauline zur Schule fährt, während Claudia bei der Dialysefahrt von Opa Harms den Taxameter immer gleich aus lässt, weil sie schon weiß, was dabei rauskommt. Im städtischen Umfeld mögen Tariffahrten dabei vielleicht die Mehrzahl der Aufträge ausmachen, auf dem Land oder in der Kleinstadt sind aber vielfach Festpreisfahrten sogar die Regel.
Im Unterschied zum Gemüsehändler fällt es vielen Unternehmen also verdammt schwer, die Datenflut im Taxameter an die Realität anzupassen, gerade dann, wenn sie dem Staate stets geben wollen, was dem Staate gehört. Und gerade diese Unternehmen haben es in den vergangenen Jahren geschafft, ein digital basiertes System für ihren Betrieb zu etablieren, welches auch für uninformierte Prüfer problemlos zugänglich ist. Es ist dabei natürlich ganz klar Aufgabe des Unternehmens, dem Finanzamt jederzeit eine schlüssige Buchführung präsentieren zu können und sich ggf. jederzeit einer Kassennachschau zu stellen. Es kann dabei aber nicht gleichzeitig seine Aufgabe sein, dafür ein Tool kaufen und nutzen zu müssen, welches definitiv ungeeignet ist.
Mit viel Mühe und Engagement haben es einige Protagonisten und Hersteller geschafft, die Bedürfnisse der Unternehmen mit den Anforderungen der Finanzbehörden in Einklang zu bringen (Beispiel Hamburg/INSIKA oder TXD70/Taxitronic). All diese Mühen werden aber mit der neuen KassenSicherungsVerordnung komplett mit Füssen getreten, einfach nur, weil eine Waage und ein Taxameter zufällig beide einen Kundenendpreis anzeigen, auch wenn sie sonst nichts gemein haben.
Das Schaubild des Bundesfinanzministeriums zeigt im Übrigen einen weiteren Fehler im System. Die neue Verordnung erfordert im Prinzip völlig neue Taxameter, alle Altgeräte, auch die INSIKA-fähigen, gehören danach 2024, spätestens aber 2026 auf den Müll. Die hier als Industrie dargestellten so genannten „Kassenhersteller“ für die Taxibranche bestehen aber nur aus fünf bis sechs mittelständischen Unternehmen, die für ca. 50.000 Taxis und ca. 30.000 Mietwagen fiskalkonforme Geräte mit Drucker entwickeln und herstellen sollen, die auch noch klein genug sind, um in modernen PKW Platz zu finden.
Hat jedes Unternehmen im Schnitt vielleicht vier Autos und es gibt fünf Anbieter, müssen 4.000 Unternehmer jeweils die Entwicklung und Produktion eines neuen Taxameters finanzieren – Stückpreise von minimal 3.000 bis 5.000 Euro werden da pro System wohl kaum unterschritten werden. Gleichzeitig müssen die Unternehmen (wo „unternehmen“ die eigentlich noch was) ihren Fuhrpark decarbonisieren, wie es neudeutsch heißt und sie müssen sich der Herausforderung schnell steigender Mindestlöhne stellen. Ob der Branche all das gleichzeitig gelingen kann, ist zumindest fraglich. Und eine nach Fiskal-Gesichtspunkten starr geregelte Taxameter-Nutzung schließt darüber hinaus die auch vom Gesetzgeber erwünschte Flexibilisierung des Gewerbes (Thema Tarifkorridor oder auch app-basierte Systeme) konsequent aus.
Aber gibt es denn die eierlegende Wollmilchsau für das Gewerbe? Vielleicht noch nicht, aber wenn das Gewerbe gemeinsam mit den Finanzbehörden Anforderungen für eine „Registrierkasse“ für Taxi UND Mietwagen entwickeln würde, die jeden nach unterschiedlichen Prinzipien ermittelten und eingegebenen Fahrpreis dann unveränderbar speichern kann, ist dies wohl durchaus möglich. INSIKA bietet da schon gute Ansätze und auch die meisten Hersteller sind den Bedürfnissen des Marktes inzwischen soweit gefolgt, dass nachträglich unveränderbare Festpreiseingaben in Echtzeit vielfach möglich sind. Im Ergebnis bestimmt dann die Kommune, was der Taxameter oder auch der Wegstreckenzähler anzeigt und die Fahrer bestimmen, welche Einnahmen gespeichert werden (was sie ohne Sitzkontaktpflicht ja auch heute schon tun). So würden dann alle Unternehmer, ob Mietwagen oder Taxi, gleichermaßen kontrollierbarer. Last but not least wäre jeder Kunde im Falle einer parallelen Belegpflicht – Drucker wären dann natürlich obligatorisch – Mittäter einer Steuerhinterziehung, wenn er akzeptiert, keinen Beleg zu bekommen. Mehr kann doch auch das Bundesfinanzministerium nicht von der Taxi-Branche verlangen, oder? rw
Bisher erschienene Beiträge zur Reform der Kassen-Sicherungs-Verordnung (in chronologischer Reihenfolge)
01.10.18: Fiskaltaxameter: Zeitpunkt für Aufnahme ins Kassengesetz weiterhin ungewiss
07.04.21: Referentenentwurf: INSIKA wird zum Auslaufmodell
12.04.21: Manipulationssichere Taxameter: die Suche nach der eierlegenden Wollmilchsau
14.04.21: Taxameter + Kasse: Expertenkritik am Referentenentwurf
17.05.21: Nachts um 4.50 Uhr: Politik entscheidet über Taxameter als Kasse
26.05.21: Bundestag beschließt neue Taxameter-Regelung
27.06.21: Bundesrat stimmt der Kassen-Sicherungs-Verordnung zu
28.06.21: Kommentar: Es bleiben viele Fragen offen
11.07.21: Der BVTM erklärt die praktischen Konsequenzen
17.09.21: Die Einschätzung des Finanzexperten Edo Diekmann
14.10.21: Gibt es Alternativen zu INSIKA?
Beitrags-Symbolfoto: Witte
Also ich bin richtig enttäuscht über diesen Bericht sehr schlecht recherchiert viele Punkte einfach weggelassen Hauptsache das Taxameter und der Wegstreckenzähler kommen nicht in die Kassensicherungsverordnung rein. Wenn Bundesweit alle mit Insika ihre Aufzeichnungen machen würden sehe das BMF dies anders. Liebe Taxi Times wieviel Taxis zeichnen ihre Geschäftsvorfälle elektronisch auf 5-10% ? Warum wird so wenig aufgezeichnet?
Ihrem Bericht nach sind Taxameter Hersteller nur in Deutschland aktiv obwohl der größte aus Österreich kommt und mit Sicherheit in mehreren Ländern seine Geräte vertreibt. Der größte Taxameterhersteller bietet die Festpreiseingabe am Taxameter an desweiteren kann an der Sei 03 auch der Festpreis angegeben werden oder bei Payco Starksoft geht es auch. Warum können andere Hersteller die TSE aus der Cloud anbieten Beispiel SumUp iZettel usw. ? Wir wollen doch alle ein Sauberes Taxi und Mietwagengewerbe oder? Ständig wird berichtet wie Plattformanbieter Sozialstandards umgehen Plattform anbieter sollen Sozialstandards aber Taxi und Mietwagen anbieter nicht?
Ich bin sehr enttäuscht von TaxiTimes keine Veränderung im Taxi und Mietwagen Taxi und Mietwagen müssen weiterhin Umsätze manipulieren damit Sie am Markt bestehen so lese ich den Bericht
Lieber Herr Lacic, Sie sind enttäuscht von Taxi Times und wir fragen uns, ob Sie den Überbringer der Botschaft hier nicht zum Schuldigen machen. Unser Beitrag bewertet die vielen sachlichen Fehler, die in diesem Referentenentwurf aufgetaucht sind. Was sie daraus schlussfolgern, ist maßlos überzogen. Haben Sie den Referentenentwurf im Original gelesen?
Der Wunsch des BMF nach lückenloser Aufzeichnung ist grundsätzlich verständlich. Die Umsetzung scheint jedoch mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, der den betroffenen Taxi- und Mietwagenunternehmen große finanzielle Lasten aufbürdet, ohne jedoch hierdurch einen spürbaren Anstieg der Steuererlöse erwarten zu lassen.
Wäre es im Zuge einer verbesserten Kontrollmöglichkeit, nicht einfacher, die GPS-Koordinaten des Fahrzeuges in Bewegung zu erfassen? So könnten Leerfahrten auffallen, die den ein oder anderen Fahrer in Erklärungszwang bringen.
FMS bietet dazu auch eine tolle Registrierkassenlösung, mit Minihub, geknoxtes Handy (kann nur Registrierkassa), Drucker,
und auf Wunsch ein PIN-Padgerät. Der Preis wird direkt und Unveränderbar vom Taxameter in die Registrierkassa geschickt. Das einzige, was man noch manuell machen kann, sind Zuschläge und Trinkgelder eingeben. Ich selber arbeite mit diesem System seit 2016 und es ist genau das, was sich das Finanzamt wünscht!
Setzt den Mietwagen endlich dem Taxi gleich wie in Östereich, schaft den Schwachsinn mit den Tarifkorridoren wieder ab, für endlich die korekte Erfassung von Fahrten zu 7% MwSt und 19% MwSt in den Taxametern ein und fertig.
Der auf dem Taxameter angezeigte Fahrpreis am Fahrziel ist qua gesetzlicher Definition der Festpreis. Das gilt auch für Fahrten, die über das Pflichtfahrgebiet hinausgehen. Der vom Taxameter angezeigte Preis am Ende der Fahrt ist die absolute Preisuntergrenze.
Das Taxigewerbe kann seit 2020 nicht mehr legal mit Fahrern arbeiten, da es (schon in 2020) einen Durchschnittsumsatz von ca. 25€/h brauchte, um die Lohnnebenkosten bei stetig steigendem Mindestlohn zu erwirtschaften und dabei noch im Plus zu bleiben. 25€ war schon vor Corona lächerlich hoch; das durchschnittliche Taxi lag bei ca. 20€/h. Was ist eigentlich mit schuldhaften Unfällen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?! Das Ding ist längst gegessen – wer Fahrer beschäftigt, der ist nur noch dann legal, wenn die Oma regelmässig was dazuschießt (dem Betrieb, nicht dem Fahrer!) oder man z. B eine Versicherungsagentur hat, deren Gewinne den Taxibetrieb mit durchalimentieren. Wo da der Sinn ist, weiß nur Derdaoben.
Eichamt München, tolles Team, das hier ist Wirklich keine Beschwerde über die Mannschafft dort!
Ich habe eine Viano als Mietwagen umgebaut, aber Ich mußte nach Duisberg Fahren um das zu machen, Ich bin Taxler in GAP, WSZ, Alarmanlage asw, extreme Teuer, das Fetzen papier der sich „Konförmitätserklärung´´nennt alleine war €7oo.00, der Einbauer müßte nach Bremerhafen fahren, endbetrag mehrer Tausende mit Nutzlösen/Überflüssige WSZ und Gerät zum Erfassung der Daten.
Ich sagte der Herr beim Abnahme, „Wem Glauben Sie bezahlt das alles?´´
„Ihrer Gäste Natürlich, durch Ihrer Umsätze!´´
„Denken Sie, das Bezahlt alles der Finanzamt zurueck auf Heller und Pfennig, auch die Spritkosten werden erstattet, das am endeffekt ist nur eine Nullnummer für uns, nur Ärger und Frustation, Vater Staat bezahlt das!„
Kapiert das auch nicht die Finanzbehörden, das wird alles mit Steuergelder gemacht, sogar diese Jahrelange hin und hier mit Ministern und Beamten wird aus Steuergelder Finanziert.
Fast jeder Cent Bezahlt am Ende der Staat, und nicht der Taxler!
Bei diese Umsätze mit Covid es gibt immer weniger „Steine Auszudrücken´´, es gibt keine Blut mehr weil UBER und anderer Parasiten saugen das reste aus uns aus!
Und mit Steuergelder Finanzierte „MOBI Dienste´´, was soll den Übrig bleiben um Steuer zu Bezahlen?
Legal zu Sein mit alle Pflichten, Rechte und Regeln zu beachten macht uns nur Schlachtreif für Geirige Beamten die nur eine Quelle Riechen um mehr Geld zu verschwendern für Brücken die ins Nirgendwo enden.
Am besten sollen Sie Steueroasen Abschaffen, Super Reichen mehr Steuer Bezahlen lassen und Taxler nicht für Dumm halten!
MfG,
Chris Edwards, GAP