Selbst Fachleuten fällt es nicht immer leicht, die aktuellen Fakten um das Thema TSE eindeutig vorzutragen. Der TMV unter Federführung von zweien seiner Landesverbände hat eine umfassende FAQ-Liste erstellt, die das Thema für ganz Taxi- und Mietwagendeutschland zugänglich machen soll.
Die digitalen Einnahmeursprungsaufzeichnungen und die dazu gehörige Datensicherungspflicht mittels einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sind in der jüngeren Vergangenheit immer mehr zum Horrorthema für viele Unternehmen geworden. Die Umnutzung von Taxameter und Wegstreckenzähler zur ordentlichen Kasse, welche somit auch den Regeln der Kassensicherungsverordnung der Finanzbehörden unterliegen, ist eines der wichtigsten Branchenthemen der letzten Jahre. Scharfgestellt werden diese Regeln mit wenigen Ausnahmen allerspätestens in 13 Monaten, zum Jahreswechsel 2025/26. Gerade weil das Thema jedoch sehr komplex ist und weil sich die diesbezüglichen Details und Lösungen parallel erst peu à peu entwickeln, ist es für viele Betroffene derzeit sehr schwer, sich einen Überblick über ihre Verpflichtungen zu verschaffen. In der Folge ist es dann noch schwerer, sich für eine bestimmte Lösung zu entscheiden und die notwendigen Investitionen auf den Weg zu bringen.
Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e. V. (TMV) hat nun unter Federführung von Christian Linz, Geschäftsführer des TV Bayern und Mitwirkung von Sascha Waltemate vom westfälischen VSPV einen umfassenden FAQ-Katalog zum Thema TSE veröffentlicht. Die weit verbreitete Abkürzung FAQ steht für „frequently asked questions“, also häufig gestellte Fragen. Dieser Frage-und-Antwort-Katalog soll es Unternehmen aus der gewerblichen Fahrgastbeförderung im Gelegenheitsverkehr erleichtern, den notwendigen Überblick zu bekommen, um so für jeden Betrieb die unternehmerisch richtigen Entscheidungen für die Zukunft fällen zu können.
Linz schreibt dazu: „Wir haben die FAQs […] auf unserer Internetseite veröffentlicht. Wir gehen allerdings davon aus, dass die Inhalte jeden deutschen Taxi- und Mietwagenunternehmer interessieren dürften. Die Bereitstellung erfolgt ohne Bezahlschranke für Jedermann.“ Aus Branchensicht kann diese arbeitsintensive Fleißarbeit gerade zum aktuellen Zeitpunkt wohl gar nicht hoch genug gelobt werden, denn zwischenzeitlich schalteten selbst hochrangige Gewerbevertreter bundesweit oftmals auf Durchzug, wenn die wenigen Spezialisten wieder einmal das TSE-Thema diskutierten. Gleichzeitig ist es besonders erfreulich, dass der Fragenkatalog nicht nur den Mitgliedern des bayerischen Landesverbandes und des TMV verfügbar gemacht wurde, sondern nun ganz uneigennützig dem gesamten Gewerbe verbandsunabhängig zur Verfügung steht.
Linz schreibt weiter: „Frage 36 ist neu aufgetaucht. Anfrage beim Ministerium läuft. Die Frage ist nur deshalb in rot markiert, weil sie zum einem noch nicht veröffentlicht ist (es wird dann die Version 1.4) und weil noch die Rückmeldung dazu fehlt. Inzwischen werden wir die von mir erstellte Antwort verwenden. Eine weitere Frage ist während der Messe zur Sprache gekommen: Was unternehme ich, wenn bei Insika die TIM-Karte abläuft? Diese Frage/Antwort werde ich in Bälde erstellen.“ Damit wird klar, dass diese Fundgrube der TSE-Details schon jetzt ständig weiter aktualisiert wird und somit wohl auch in Zukunft DIE verlässliche Informationsquelle zum Thema bleiben wird.
Der umfangreiche FAQ-Katalog ist unter diesem Link zu finden. Er wird es vielen Taxler nun endlich wieder ermöglichen, sich kompetent den Herausforderungen der Taxi- und Mietwagenzukunft zu stellen. Und an dieser Stelle ist wohl ein großes Dankeschön aus Gewerbesicht gegenüber den Verfassern angebracht, welches Taxi Times hiermit trotz aller gebotenen Neutralität eines Branchenmagazins in vorauseilender Anerkennung aussprechen möchte. rw
Hinweis der Redaktion: Mit dem Thema TSE beschäftigt sich auch Taxi Times seit Jahren sehr intensiv. Eine Auswahl der bei Taxi Times bisher veröffentlichten Beiträge zum Thema TSE-Pflicht finden Sie hier.
Bild: Remmer Witte, basierend auf der ETM-Intax-Aktionskunst
Es ist sicherlich löblich , wenn sich ein Verband an eine FAQ zur TSE traut. Das die FAQ auch unvollständig ist, gehört dazu. Aber korrekt sollte sie dann dennoch sein.
Im Grund werden mit der FAQ die Probleme deutlich, was das Verständnis für das Thema anbelangt.
Man kann und man darf das Thema TSE nicht isoliert betrachten.
Mit der Gesetzesnovelle im Jahr 2021 hinsichtlich der Kassenverordnung und den Änderungen/Ergänzugen der GoBD 2019ff. wurde das Thema GoBD-Konforme Buchhaltung/Buchführung und als Teilgebiet davon die Kassenführung (unter anderem mit TSE, Verfahrensdokumentation und und und) auf den Prüfstand gestellt. Das sollte jedem klar sein, insbesondere größeren Unternehmen.
In der Diskussion vermisse ich das deutlich. Der steuerpflichtige Unternehmer steht hier im Feuer und in der Bringschuld, – nicht der Steuerberater, Verbände und vor allem nicht die Unternehmen mit ihren mehr oder minder tauglichen Software-Lösungen!
An dieser Stell erlaube ich mir für das Thema Kassenführung das Praxishandbuch von Herrn Gerd Achilles zu empfehlen – frisch erschienen und 800 Seiten stark. Herr Achilles ist Betriebsprüfer bei der OFD NRW und Dozent – insbesondere für die Kassenführung.
Man ist gerne bereit das tse einzurichten. Ich vermisse da nur eine praxisnahe einfache Lösung.