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Start Mindestbeförderungsentgelte

Mindesttarif für Mietwagen: Leipzig bleibt beim „eingeschlagenen Weg“

von Jürgen Hartmann
16. Juni 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten.
1
Mindesttarif für Mietwagen: Leipzig bleibt beim „eingeschlagenen Weg“
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Mit der sofortigen Rücknahme des Mindestbeförderungsentgelts (MBE) für Mietwagen hat die Stadt Leipzig für Unruhe und Irritationen gesorgt. Jetzt hat die Stadt bestätigt: Sie will den ursprünglich eingeschlagenen Weg beibehalten. Damit dürfte es dann auch bald wieder ein MBE geben.

Dies geht aus einer Antwort der Stadt Leipzig auf Anfrage von Taxi Times hervor. Leicht verklausuliert heißt es dort: „Wie das Ordnungsamt mitteilt, bleibt die Stadt Leipzig grundsätzlich beim eingeschlagenen Weg der Prüfung und Nutzung von Instrumenten des Personenbeförderungsgesetzes.“

Jener hier angesprochene Weg hatte zur Einführung von MBE für Mietwagen bereits im Jahr 2021 geführt – damals noch als Verwaltungsrichtlinie und mit einem Mindestfahrpreis, der sich am Entgelt der Leipziger Verkehrsbetriebe orientiert hatte. Aufgrund einer Klage eines Mietwagenbetriebes gelangte die Verwaltungsrichtlinie auf den juristischen Prüfstand vor dem Verwaltungsgericht (VG) Leipzig.

Dass eine Stadt Mindestbeförderungsentgelte festlegt, sei per se nicht zu beanstanden, urteilte das VG Leipzig im November 2024. Selbst eine präventive Einführung eines MBE hält man aus juristischer Sicht für praktikabel. Dagegen beanstandete man die Festsetzung des MBE. Indem per Definition eine Fahrt mit einem Mietwagen als Grundpreis das Dreifache eines ÖPNV-Tickets kosten musste, plus zwei Euro pro Kilometer, lag der Mindestpreis gerade bei kurzen Strecken teilweise deutlich über dem Taxitarif. Diese Preisgestaltung beanstandete das Gericht in seinem Urteil und empfahl, dass man sich dabei eher am Taxitarif orientieren solle.

Dem folgte die Stadt und verkündete Anfang April 2025 ein neu definiertes MBE für Mietwagen – diesmal als Allgemeinverfügung. Seitdem mussten Fahrten mit einem Mietwagen mindestens das kosten, was auch ein Taxi pro gefahrenen Kilometer kostet. Da bei Taxifahrten zudem noch ein wartezeitbedingter Zeittarif berechnet wird, wurde beim MBE für Mietwagen ein pauschaler Aufschlag von 12 Prozent festgelegt.

Etwas überraschend hatte die Stadt dann aber am 31. Mai 2025 die Allgemeinverfügung zurückgezogen. „Das bedeutet: In Leipzig gelten nun keine Mindestpreise mehr“, bestätigte ein Sprecher der Stadt auf Anfrage von Taxi Times.

Eine offizielle Begründung hatte die Stadt damals nicht mitgeliefert (Taxi Times hatte die Gründe von Insidern erfahren) und so sich und auch anderen Städten, in denen derzeit ebenfalls die Einführung von MBE geplant ist, einen Bärendienst erwiesen.

Mit dem jetzigen Statement nimmt man allerdings all jenen den Wind aus den Segeln, die daraus ein Scheitern des MBE fehlinterpretiert hatten. jh

Beitragsfoto: Axel Rühle (verändert)

Tags: AllgemeinverfügungLeipzigMindestbeförderungsentgelteRücknahme
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Mario P e t e r says:
    1 Monat her

    Wer die Grundrechenarten beherrscht, weiss, dass die Uberfahrzeuge, um kostendeckend und legal fahren zu können, mindestens das Doppelte des Taxipreises verlangen muessen; wer einen Mindestpreis darunter fordert, will das illegale Arbeiten von Uber (teil) legalisieren und den Mindestlohn aushebeln; uns kann aber egal sein, ob Uber für 120 oder 170 % des Taxipreises fahren muss; das Ergebnis dürfte das gleiche sein; wir wünschen einen guten Heimweg in die USA; aber wir sollten zum Schluss doch noch
    einmal über den Schadensersatzanspruch gegen Uber reden. Alles verpennt?

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