Wie können Behörden rechtssicher Mindesttarife für Mietwagen festlegen? Ein Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Zuck gibt dazu Einschätzungen ab. Viele davon stehen im Widerspruch zu einem Gutachten der international agierenden Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) haben Kommunen die Möglichkeit, Mindesttarife für Mietwagen einzuführen. Geregelt ist das im Paragraphen 51 a PBefG. Dort heißt es im Absatz 1: „Die Genehmigungsbehörde kann zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen für den Verkehr mit Mietwagen, der in ihrem Bezirk betrieben wird, tarifbezogene Regelungen, insbesondere Mindestbeförderungsentgelte, festlegen.“
Darüber, wie dieser eine Satz nun auszulegen ist, gibt es – je nach Interessenlage – unterschiedliche Meinungen. Vor allen Dingen Plattformanbieter wie Uber und Bolt versuchen, Mindestpreise zu verhindern, denn eine Marktverdrängung des Taxis durch Dumpingpreise wäre dann nicht länger möglich. Uber & Co. müssten in einem solchen Fall ihr Geschäftsmodell überdenken.
Entsprechend deutlich sind die Drohgebärden der Plattformvermittler gegenüber den Behörden. Noch bevor diese überhaupt über Mindesttarife für Mietwagen nachdenken können, kündigen Uber und andere schon an, dagegen zu klagen. Untermauert wird diese Drohung durch ein Rechtsgutachten, das man 2022 bei der Kanzlei Freshfields in Auftrag gegeben hat.
Gegen die im Gutachten sehr mietwagenfreundlich formulierten Auslegungen wehrt sich nun die Taxibranche. Die Düsseldorfer Zentrale Rhein-Taxi hat bei ihrer Kanzlei ein Gegengutachten beauftragt, an deren Kosten sich auch andere Verbände und Zentralen beteiligen, unter anderem die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein. Das Gutachten soll Ende April vorliegen.
Ein weiteres Rechtsgutachten liegt seit dieser Woche vor. Es wurde vom Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) intern an die eigenen Mitglieder übersandt. „Es soll Ihre Arbeit vor Ort mit der Genehmigungsbehörde unterstützen“, schreibt BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann. Das Gutachten ist ein Premium-Produkt für die Verbandsmitglieder und deshalb auch nicht im Internet zu finden.
Es wurde von der Anwaltskanzlei Zuck mit Sitz in Stuttgart erstellt. Autor ist der Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Zuck, ein Spezialist und Kommentator des PBefG. Zuck bestätigt die Einschätzung vieler Juristen sowohl aus der Personenbeförderungsbranche als auch in den Rechtsabteilungen diverser Genehmigungsbehörden in zwei elementaren Punkten:
1. Als öffentliche Verkehrsinteressen sind der Schutz des ÖPNV und die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes definiert.
2. Das Festlegen von Beförderungsentgelten setzt belastbare Zahlen voraus bzgl. Fahrgastverlagerung, Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes und Entwicklung der Konzessionszahlen.
Interessant an diesem Gutachten ist darüber hinaus der Ansatz, zwischen den Mietwagenbetreibern zu unterscheiden. Da gibt es zum einen jene Betriebe, die – vornehmlich im städtischen Bereich – taxiähnlichen Verkehr durchführen und ihre Fahrten von Plattformvermittlern wie Uber, Bolt oder Free Now erhalten. Es sind aber auch Mietwagen unterwegs, die sich auf Liegend-Krankenfahrten spezialisiert haben oder hochpreisige Beförderungen in Luxuslimousinen anbieten. Da solche Mietwagenverkehre nicht in unmittelbarer Konkurrenz zum ÖPNV oder dem Taxi stehen, dürfen für sie auch keine Mindesttarife gelten.
Bei der Höhe der Mindestentgelte kann der örtliche Taxitarif als Richtwert herangezogen werden. Je nach Ergebnis einer notwendigen Marktforschungsanalyse kann ein Mindestbeförderungsentgelt im Ergebnis auch ein höheres Niveau aufweisen als der örtliche Taxitarif. Damit widerspricht Prof. Zuck dem Freshfields-Gutachten. Dort war davon die Rede, dass der Mindesttarif deutlich unter dem Taxitairf angesetzt sein müsse. „Das lässt sich aus dem Gesetz nicht herleiten“, stellt Oppermann klar, „ebenso wenig wie die Interpretation, wonach erst eine Flexibilisierung des Taxitarifs erfolgen müsse, bevor Mindestentgelte für Mietwagen erlassen werden.“ jh
Beitragsbild: Jérôme Kirschkowski
In Berlin sind die zustände skandalös. Untätigkeit von den Behörden bis zu den Verbänden. 24 Std. Protest müssten die Verbände vor der Senatsverwaltung Organisieren. Nicht einmal das bekommen Sie hin.. Unglaublich was da abgeht.
Kein wunder, dass Sie so wenig Mitglieder haben.
das was die Klima Aktivisten machen , sollten wir angemeldet jeden Tag machen bis die Behörden verstoße gegen Taxi und auch Mietwagen kontrollieren und auch endlich mehr Personal einstellen, was am Flughafen täglich zu sehen ist , ist schon peinlich , den einen Tag sollten alle mit ungeraden Nummern beim Kennzeichen demonstrieren und den nächsten Tag die anderen, aber was würde passieren Taxifahrer freuen sich wenn andere Demo machen weil sie dann mehr verdienen, Taxifahrer halten nicht wirklich in Berlin zusammen, muss auch gestehen wenn Mietwagen so billig manchmal ist warum soll der Gast dann auch Taxifahren, manche und ich will jetzt echt nicht übertreiben Sehen ungepflegt aus, rauchen im Auto, haben ein benehmen was schon grenzwertig ist , lehnen Kartenzahlung ab, fahren als würden sie verfolgt werden, es gibt noch soviel mehr , wir müssen auch Taxi wirklich kontrollieren, am Hauptbahnhof ist ein Fahrer der trägt seit mehr als 4 Monate das selbe t shirt, bei seinem weißen Bart habe ich Krümel vom Essen gesehen, Funksperre 2 Wochen und dann weitere Sanktionen wenn es nicht besser wird, wer keine Karte annimmt 2 Wochen Funksperre, na ja man könnte noch vieles schreiben, aber ich wünschte ich könnte durch Anordnung der Funkzentrale kontrollieren, ich hoffe der eine oder andere den das hier betrifft überlegt mal sich ordentlich zu kleiden und vielleicht auch mal zu überlegen das viele diesen Beruf bis zur Rente machen wollten , gute Kasse euch allen
Hinweis: Der Leser, der sich hier „Taxi Berlin“ nennt, hat nichts mit der gleichnamigen Funkgesellschaft zu tun.
Interressant, dass du in Berlin noch Hoffnung hast. So lange 20 Monats GmbH‘s existieren, wird sich Qualität nicht ändern.
genau das ist das problem, diese 20 Monats GmbHs!! solange es die gibt wird sich nichts ändern!
Von diesem System, was derzeit in Berlin herrscht, profitiert die Senatsverwaltung, Eichamt, LaBo und die Funkzentrale. Die 20 Monats GmbH’s genauso. Warum sollen Sie was ändern? Zusammenhalt kann man von Zivilisieren Menschen erwarten. Aber dank der 20 Monats GmbH‘s gibt es in unsere Gewerbe keine Zivilisierten Fahrer mehr (die eventuell eine Bedrohung sein könnten). Genau das wissen die Behörden und die Funkzentrale. Das ganze System hat ein System.. Die Frage sollte heißen, wer sind die Kriminellen?????
Was wird hier gejammert ? Überlegt doch einmal was hier so vorgebracht wird . Wenn man alles wertfrei betrachtet, zeigt es doch deutlich, dieses Gewerbe ist am Ende . Doch wundert es einen ? Da die Behörden zu allem Blödsinn bereit sind und weder Uber ernsthaft bekämpfen , noch all die Startups, die bedingt durch all die Ausnahmevordnungen alles durcheinander bringen und kleine Taxiunternehmer in Bedrängnis bringen . Vergessen wir auch nicht, das die Überfremdung im Gewerbe zu einem echten Problem geworden ist, das man jedoch nicht ansprechen darf , weil jeder Angst hat mißverstanden zu werden. An manchen Taxiständen geht es zu wie auf orientalischen Kamelmärkten , Kunden werden genötigt , oder ignoriert , je nach Fahrziel , Kollegen werden bedroht , Gespräche quer über die Plätze lauthals geführt und so weiter . Auch sollten wir uns noch einmal ins Gedächtnis rufen, was die Krankenkassen mit ihrem Preis Gefeilsche anrichten . Mit anderen Worten, das Gewerbe ist kaputt , Behörden sehen zu und lassen sich immer weitere Schikanen einfallen und die Kassen treten kräftig nach , nicht weil sie müssten, sondern weil sie es können , da keine Gegenwehr zu erwarten ist. Seht doch mal selbst in den Spiegel …… könnt ihr das was ihr seht noch ernst nehmen ? ( bitte bedenken, das sind natürlich nur oberflächliche Eckdaten , welche zum nachdenken anregen sollen )