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Nach Taxidemo: Rekordbußgelder im Rems-Murr-Kreis

von Nicola Urban
18. März 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten.
7
Nach Taxidemo: Rekordbußgelder im Rems-Murr-Kreis
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Nach massiven Protesten der Taxibranche Anfang Februar gegen die bislang minimalistischen Kontrollen durch die Behörden, vor allem bei den Betreibern von Smartphone-Apps, hat das Landratsamt Waiblingen mehreren Medienberichten zur Folge jetzt entschieden durchgegriffen. 

Mehrere an Uber angeschlossene Mietwagen-Unternehmen, die sich in der Vergangenheit nicht an die Regularien gehalten haben, sind in den vergangenen Wochen im Rems-Murr-Kreis genauer unter die Lupe genommen worden. Dabei wurden insgesamt 368 Bußgelder verhängt. Laut einer Mitteilung der Aufsichtsbehörde lag die Höhe der vom Amt für den öffentlichen Nahverkehr ausgesprochenen Strafgebühren in einzelnen Fällen dabei bei bis zu 10 000 Euro. „Ein fairer Wettbewerb ist uns wichtig. Deshalb sind wir den bei uns eingereichten Beschwerden bewusst und konsequent nachgegangen“, wird Rems-Murr-Landrat Richard Sigel in einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten zitiert.

Iordanis Georgiadis vom Taxiverband Stuttgart sprach auf der Demo mit Landrat Richard Sigel. Foto: Taxiverband Stuttgart

Jeder zweite Fuhrbetrieb mit der Uber-App hat sich demnach nicht an die geltenden Bestimmungen fürs Transportgewerbe gehalten. Im Landkreis sind dem Waiblinger Landratsamt insgesamt 13 Unternehmen bekannt, die mit dem Internet-Dienstleister zusammenarbeiten, dabei haben die Betriebe insgesamt 41 Fahrzeuge in ihrer Flotte. Eine auffällige Ballung ist in Fellbach und Waiblingen in unmittelbarer Nähe zur Stuttgarter Stadtgrenze zu verzeichnen. Sieben der 13 Betriebe wurden bei der Kontrolle ertappt. Das verhängte Bußgeld beginnt bei 500 Euro und reicht bei besonders schweren Fällen mit Mehrfachverfehlungen bis in den fünfstelligen Bereich.

Seitdem die Taxibranche bei ihrer Stern-Protestfahrt im Februar diesen Jahres ihrem Ärger Luft gemacht hat, sind Bußgeldverfahren im Volumen von mehr als 33.000 Euro gegen die sieben bekannten Unternehmen eingeleitet worden. „Wir werden konsequent am Ball bleiben“, verspricht Landrat Richard Sigel in dem Zeitungsartikel weiter.

Zu häufig anzutreffen: Mietwagen aus dem Rems-Murr-Kreis in Stuttgart; Foto: TAZ Stuttgart

„Wie will ich als Behörde denn kontrollieren, ob einer nur kurz auf die Toilette geht, sich einen Fleischkäswecken holt oder vielleicht doch auf den nächsten Fahrgast wartet“, gibt der Chef der Kreisverwaltung zu Bedenken. Bei den 368 jetzt verhängten Bußgeldern gab es laut Landratsamt sozusagen Amtshilfe aus der Taxibranche. Bei der Protestfahrt im Februar hatte Iordanis Georgiadis, der Vorsitzende des Taxiverbands Stuttgart, dem Landrat einen dicken Ordner in die Hand gedrückt. Der Inhalt: von Taxifahrern gesammelte und teilweise mit Screenshots und Handyfotos dokumentierte Verstöße von Uber-Fahrern gegen die Auflagen.

Genug Beweise, um durchzugreifen. So massiv in diesen Fällen auch abgestraft wurde, es sei jedoch offen, ob im Rems-Murr-Kreis noch weitere Uber-Piloten auf den Straßen unterwegs seien, denn gemeldet werden muss eine Kooperation mit dem App-Anbieter dem Landratsamt bislang nicht. nu

Beitragsfoto: Taxiverband Stuttgart

Tags: BußgeldGeldstrafeKontrollenLandratsamtRückkehrpflichtStrafeUber
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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Kommentare 7

  1. Horst-Lucian Becker says:
    9 Monaten her

    Hallo!
    Danke für die Nachricht! Ich bin Taxifahrer in Berlin. Auch hier sind im letzten Jahr über 2.000 Mietwagen gesperrt worden.
    (Die Unternehmer weichen zum Teil aus, indem sie ihre Wagen in Umland-Gemeinden anmelden, was natürlich doppelt unsinnig ist. Die Autos sind z.B. in Teltow-Fläming = TF gemeldet, weil die „Unternehmer“ in Berlin nix mehr anmelden dürfen, fahren aber in Berlin. Sie fahren also nach jeder Tour wieder zu ihrem Standort in TF zurück!?!? Haha!)
    Ich weiß natürlich, welche Verfehlungen ihnen in Berlin zur Last gelegt werden! Aus Ihrem Artikel geht aber nicht hervor, mit welcher Begründung sie bei Ihnen gesperrt wurden!?
    Mit freundlichen Grüßen
    Horst-Lucian Becker

    Antworten
  2. Gango teli says:
    9 Monaten her

    was kommt raus die warten ein zwei Wochen und dann wieder wieder gleiches Spiel

    Antworten
  3. Klaus Knupfer says:
    9 Monaten her

    Guten Tag allerseits,
    ich betreibe einen Rollstuhlfahrdienst in Stuttgart und Filderstadt. Alle meine Fahrzeuge sind Mietwagen und unterliegen damit der Rückkehrpflicht. Das grundlegende Problem sehe ich jedoch an einer anderen Stelle. Es gibt Taxis und Mietwagen und die freigestellten Verkehre. Taxi ist Taxi ohne irgendeine Variante. Bei den Mietwagen gibt die von Sixt oder Europcar. Dann seit ca. 15 Jahren die umgebauten gewerblichen Mietwagen für Rollstuhlfahrer und zu guter Letzt Mietwagen die ein taxiähnlichen Betrieb ausführen. Aber alles ist ein Topf der Mietwagen heißt. Ganz am Schluß kommen noch die freigestellten Fahrdienste die ebenfalls Arbeiten wie Taxen oder Mietwagen machen, allerdings ohne Genehmigungsurkunde und den damit verbundenen Auflagen. Der erste Schritt wäre doch das alles zuerst zu entwirren und dann festzulegen wo und wann eine Rückkehrpflicht notwendig ist und auch Sinn macht. Wir kleinen Unternehmen, die sich für den sozialen Part, den Rollstuhlfahrer zu unterstützen, entschieden haben fahren täglich im Stadtgebiet stänkernd und nutzlos Leerkilometer. Wir reden über Feinstaub und Klimaschutz und haben zum Teil noch sinnlose Verordnungen und Gesetze aus den 60er und 70er Jahren die längst novellierte gehören. So wie im Moment die Rechtslage ist werden alle in einen Topf gesteckt, meint aber nur einen ganz bestimmten Konkurrenten. Den hätte man durch bessere Qualität, Zuverlässig und Freundlichkeit am wachsen hindern können.
    Packen wir´s an. Es gibt viel zu tun.

    Antworten
    • Redaktion says:
      9 Monaten her

      danke für diesen Leserkommentar! Sixt und Europcar haben allerdings in dieser Aufzählung nichts verloren. Das sind Verleih-Fahrzeuge, die nur umgangssprachlich Mietwagen heißen, aber keine gewerbeliche Personenbeforderung durchführen und deshalb auch nicht dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen.
      Passend zu ihren sonstigen Ausführungen möchten wir auf diesen Beitrag hinweisen: https://taxi-times.com/chauffeurdienste-mitgefangen-im-%c2%a7-49/

      Antworten
    • Igor Isaev says:
      9 Monaten her

      Du redest wie ein Uber Löwe . Überleg mal am besten andres . Denk lieber so ! Anzahl der Fahrzeuge begrenzen um die Umwelt zu retten . Z.b kein Mietwagen mehr zulassen. Bzw nur so viel wie die Nachfrage unter Beachtung von Mindestlohn und Umweltschutz zulassen . Straßen entlasten und mehr öffentliche Parkplätze und nicht überall stehende Mietwagen wie in Indien …. Also sorry ne aber so denkt man nicht an die Umwelt.

      Antworten
      • Redaktion says:
        9 Monaten her

        Lieber Taxi-Times-Leser Igor, wir fürchten, da haben Sie den leser völlig falsch verstanden. Das Problem ist in der Tat, dass der Mietwagen, der korrekt arbeitet, jetzt mit den halbkriminellen Plattformmietwagen in einen Topf geworfen wird.

        Antworten
    • Peter Pan says:
      9 Monaten her

      Ich muss mich schon sehr wundern. Die Entscheidung, welche Verkehrsform ein Unternehmer betreibt, liegt beim Unternehmer selbst. Taxis bieten auch Rollstuhlbeförderung an. Nun komme ich aber nicht auf die Idee, mich deshalb als besonders sozial darzustellen. Es ist keine Sozialleistung. Es ist ein Geschäft. Mietwagen unterliegen da halt anderen Bedinungen und das wussten sie. Davon abgesehen geht der Fokus auf taxuähnlichen Mietwagenverkehr, dem sie wohl eher nicht angehören.

      Antworten

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