Uber-Fahrer sind Arbeitnehmer und keine Selbständige, haben die sechs Richter des ‚Supreme Courts’, des Obersten Gerichtshofs in Großbritannien heute einstimmig entschieden. Damit hat der Oberste Gerichtshof die Revision von Uber (am 21. und 22. Juli 2020) gegen ein wegweisendes Urteil des Arbeitsgerichts zurückgewiesen, wonach seine Fahrer als Arbeitnehmer mit Zugang zum Mindestlohn und bezahlten Feiertagen eingestuft werden sollten.
Die Richter unterstützten damit das Urteil des Arbeitsgerichts vom Oktober 2016, das Millionen von Arbeitnehmern in der Gig-Wirtschaft betreffen könnte.
Alleine im Vereinigten Königreich laufen schon mehrere ähnliche Prozesse gegen Liefer- und Taxi-Unternehmen wie z.B. Addison Lee, dem grössten Minicab-Unternehmen in der Britischen Hauptstadt. Auch in den Niederlanden läuft ein ähnlicher Prozess, bei dem die niederländische Gewerkschaft Uber wegen ‚Scheinselbständigkeit’ der Fahrer verklagte. Vorgestern wurden die ‚scheinselbständigen’ Mitarbeiter der Lieferfirma Deliveroo vom Amsterdamer Gericht auch als Arbeitnehmer eingestuft.
Der Oberste Gerichtshof in London betonte in seinem heutigen Urteil, dass jeder Versuch von Organisationen, künstliche Verträge auszuarbeiten, die darauf abzielen, grundlegende Schutzmaßnahmen zu umgehen, nichtig und nicht durchsetzbar seien. Die Richter kritisierten die umstrittenen Verträge, die Uber ihren Fahrern vorlegen würde, und sagten, sie hätten „das Ziel, einen Fahrer daran zu hindern, den Arbeitnehmern durch die geltenden Rechtsvorschriften Rechte einzuräumen“.
Richter Lord Leggatt sagte in dem Urteil dass er „nicht überzeugt“ sei, dass die vertraglichen Vereinbarungen, die Uber mit Fahrern getroffen habe, mit dem von Transport for London (TfL) überwachten Regulierungssystem übereinstimmten. Der Oberste Gerichtshof bekräftigte auch das Maß an Kontrolle, das Uber über seine Fahrer hat. Das betreffe unter anderem die Festlegung von Fahrpreisen, dass Fahrer erst dann über das Ziel des Fahrgasts informiert werden, wenn sie abgeholt wurden. Zudem würde man die Bewertungen bei der Aufragsvergabe einfließen lassen, die den Fahrern von Fahrgästen gegeben wurden.
In einer ersten reaktion zeigte sich James Farrar, einer der Kläger und Generalsekretär der App Drivers and Couriers Union (ADCU), erleichtert: „Diese Entscheidung wird die Gig-Economy grundlegend neu ordnen und die weit verbreitete Ausbeutung von Arbeitnehmern durch algorithmische und vertragliche Tricks beenden. Den Uber-Fahrern werde grausam ein falscher Traum von endloser Flexibilität und unternehmerischer Freiheit verkauft.“
„Die Realität war illegal niedrige Löhne, gefährlich lange Arbeitszeiten und intensive digitale Überwachung,“ fügte Farrar hinzu. „Ich freue mich sehr über dieses Urteil, aber die Regierung muss das Gesetz dringend verschärfen, damit Gig-Arbeitnehmer auch Zugang zu Krankengeld und Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung haben.“
Frances O’Grady, der Generalsekretär des TUC, zeigte sich sehr zufrieden in der Tageszeitung The Guardian: „Kein Unternehmen steht über dem Gesetz. Uber muss sich an die Regeln halten und aufhören, seinen Fahrern die Grundrechte bei der Arbeit zu verweigern. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Gewinn für Gig-Economy-Arbeiter und für die gemeinsame Arbeitswelt. Scheinselbständigkeit nutzt Menschen aus und lässt Unternehmen ausweichen, anstatt ihren gerechten Anteil an Steuern zu zahlen.“
Der Fall begann, als zwei Uber-Fahrer, Farrar und Yaseen Aslam, Uber im Namen einer Gruppe von 19 anderen vor Gericht brachten, die behaupteten, sie seien bei der in San Francisco ansässigen Firma beschäftigt, anstatt für sich selbst zu arbeiten. Es ist einer von mehreren Fällen, die den Selbstständigkeitsstatus von Gig-Economy-Arbeitern in Frage stellen.
Der Fall wird nun an das Arbeitsgericht zurückverwiesen, das entscheidet, wie viel Entschädigung den Fahrern zusteht. Die Anwaltskanzlei Leigh Day, die mehr als 2.000 Mandanten vertritt, ist der Ansicht, dass Uber-Fahrer nun auch Anspruch auf eine durchschnittliche Entschädigung von jeweils 12.000 Pfund (13.836 Euro) haben könnten. Richter Lord Leggatt sagte auch, dass die Gerichte die Arbeitsvereinbarungen sorgfältig prüfen sollten, um sicherzustellen, dass Einzelpersonen diese Rechte nicht verweigert werden, nur weil sie als ‘Partner’ oder ‘Auftragnehmer’ bezeichnet werden. wf
da muss erst im wirtschaftliberalen england ein richter sauber erkennen was die errungenschaften er industriellen revolution sind um auch sicher vielen deutschen gerichten die augen zu öffnen. sehr schade dass jemand wie unser verkehrsminister scheuer ofensichtlich schwer taub vor schmiergeld geworden zu sein.
Die Gerichte in Deutschland haben längst die Augen offen und schon diverse Male gegen Uber in Bezug auf deren Vermittlungspraxis entschieden (siehe Berlin, Frankfurt, Köln, München etc.) Teile der Politik erweisen sich allerdings als äußerst einseitig beraten…
Werden sich UBER und die anderen an das Urteil halten?
Hier der Link zum Taxi-Times-Beitrag über das Urteil: https://taxi-times.com/niederlage-fuer-uber-gericht-in-grossbritannien-stuft-fahrer-als-arbeitnehmer-ein/
Interessant wird sein , wie sie versuchen werden, sich da raus zu winden. Einfach weiter machen, oder sofortiger Rückzug? Und einen Shitstorm der User initieren, mit vielen Werbemitteln finanziert.
GB ist raus aus der EU. Was passiert also jetzt bei uns?
Lernt die Politik endlich in letzter Sekunde dazu, bevor das PbefG eine Neufassung bekommt?
Wird endlich die Chance ergriffen, Fehlentwicklungen durch gute rechtliche Neugestaltung in die Richtung zu bringen, die Kundeninteressen auf günstige Beförderungsmöglichkeiten durch Sammelfahrten verbindet mit fairen Arbeitsbedingungen.
Das Rad braucht nicht neu erfunden zu werden, es war schon immer rund und es gibt kein runderes Rad.
U-n
B-elehrbar
E-kliger
R-üpel
Denke, das ist eine der leichten Übungen für UBER, Free Now, etc. sich hier „raus zu winden.
Zur Info: Scheinselbständigkeit nur liegt vor, wenn
a) Selbständiger beschäftigt keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter
b) selbst. Unternehmer ist dauerhaft nur für einen einzigen Auftraggeber tätig
c) und 5/6 seines Gesamt-Umsatzes für einen Auftraggeber macht.
Alle Mietwagen-Fahrdienstvermittler haben Verträge mit selbständigen Unternehmern, sofern dieser die o.g. drei Voraussetzungen nicht erfüllt, ist das dessen Herausforderung. Also trifft es nur einfallslose „Eine-Person und Selbstfahrenden“, angestellte Fahrer sind ohnehin nicht betroffen.