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Start Beförderungsrecht

PBefG-Novelle: Scheuers Ministerium muss nachsitzen

von Jürgen Hartmann
9. Oktober 2020
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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PBefG-Novelle: Scheuers Ministerium muss nachsitzen
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Der seit gut einer Woche fertige Referentenentwurf für eine Novelle des PBefG hätte eigentlich gestern veröffentlicht werden sollen und wurde den Politikern, den Lobbyverbänden und den Medien auch bereits zugespielt. Doch dann kam alles anders.

Bereits am Nachmittag kam die Information, dass der Entwurf nachbearbeitet wird und nun erst Ende Oktober vorgelegt werden soll. Zu diesem Zeitpunkt hatten sowohl einzelne Bundestagspolitiker als auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) schon einige inhaltliche Ungenauigkeiten festgestellt. „An entscheidenden Stellen ist der Entwurf nicht zuende gedacht“, monierte bereits am gestrigen Vormittag der Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V., Michael Oppermann. Als Beispiel nannte er die Plattformregulierung, die in der Form des Referentenentwurfs ein reines „Placebo“ sei.

Im Entwurf wurde gleich im §1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) eine zusätzliche Formulierung vorgeschlagen: „Eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen im Sinne des Absatz 1 liegt auch vor, wenn ein Vermittlungsdienst die Vermittlung und Durchführung der Beförderung organisatorisch und vertraglich verantwortlich kontrolliert.“

Damit sollte eine Vorgabe der Findungskommission umgesetzt werden, die in ihren Eckpunkten die Aufnahme der Fahrtenvermittler in das PBefG gefordert hatten. Allerdings war auch klar definiert, mit welchen Pflichten diese Plattformbetreiber dann auch belegt werden sollten, indem sie beispielsweise für die Einhaltung der Standards und der kommunalen Regeln durch ihre Fahrdienstleister verantwortlich sind.

Davon allerdings findet sich kein Wort im Entwurf. „Statt Uber & Co auf klare Sozialstandards zu verpflichten, wird genau dieser Bereich von entsprechenden Vorgaben ausgenommen“, monierte denn auch Oppermann. „Dieser Ansatz entspricht zwar dem Geschäftsmodell der neuen Plattformanbieter, aber er wird dem Anspruch an politisches Handeln nicht gerecht.“

Doch damit nicht genug: Wenn appbasierte Vermittlungsplattformen wie Uber, Free Now aber auch die echten Taxi-Apps wie taxi.eu, Taxi Deutschland oder Cab4me künftig unter das PBefG fallen, bedeutet das, dass sie genehmigungspflichtig werden. Diese Genehmigungspflicht bezieht sich aber jeweils auf die Fahrzeuge, mit denen die entgeltliche Beförderung durchgeführt wird. All die genannten Plattformen haben aber kein einziges Fahrzeug auf der Straße, sie vermitteln an eigenständig agierende Partner bzw. Taxis.

Somit wird verständlich, warum ein Referentenentwurf, der offenkundige Rechtslücken aufweist, nun erstmal nachbearbeitet werden muss.

Aus Sicht des Taxigewerbes kann diese Überarbeitung Fluch und Segen zugleich sein, wenn neben der Plattformdefinition auch andere fragwürdige Punkte korrigiert werden. Oder auch weitere Formulierungen geändert oder neu aufgenommen werden, bei denen bisher keine oder nur eine sehr geringe Übereinstimmungen mit dem Positionspapier der Findungskommission vorliegen.

Jene Findungskommission wurde von Minister Andreas Scheuer ins Leben gerufen, und von Bundes- wie Landespolitikern fast aller Parteien besetzt. Sie hatten sich auf elf Eckpunkte geeinigt, auf deren Basis nun der Referentenentwurf entstanden war.  

Es ist anzunehmen, dass Punkte, die völlig weggelassen wurden, nun doch noch Eingang finden. Beispielsweise die Forderung nach einem Tarifkorridor für Bestellfahrten oder die Option, dass Taxis im ländlichen Bereich auch unter die Berechtigung fallen, mit öffentlichen Mitteln gefördert zu werden. Ersteres wäre katastrophal für das Taxigewerbe, letzteres ein Gewinn.  

Auch die künftige Verpflichtung aller Personenbeförderer, ihre Mobilitätsdaten bereitzustellen, ist in der jetzigen Ausformulierung noch nicht zuende gedacht. So wird aktuell nicht zwischen einem Einzelunternehmen und einer großen Vermittlungsplattform unterschieden. Alle müssen die gleichen Maßnahmen zur Datenbereitstellung treffen, was aus Expertensicht nicht funktionieren kann.

Es wird also inhaltlich an vielen Stellen nochmal nachjustiert. Die Frage, ob sich dann die Hoffnung auf einen gesellschaftspolitisch sinnvollen und ausgewogenen Entwurf endlich erfüllt, kann erst Ende Oktober beantwortet werden. jh

 

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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Tom says:
    5 Jahren her

    . . . und es sollte vom Grundauf festgestellt werden, was eine Mittelklasselimousine im gewerblichen Betrieb monatlich kostet, mit allen Faktoren, wie Service, Bereifung, Versicherung ect.. weiters was der Faktor Mensch und Sicherheit kostet und daraus einen zu erwirtschafteten Kilometerumsatz kreieren, der nicht unterboten werden darf, weil es um den Transport von Menschen geht!

    Antworten

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