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Prop 22: Fauler Kompromiss nun auch höchstrichterlich bestätigt

von Wim Faber
7. August 2024
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Prop 22: Fauler Kompromiss nun auch höchstrichterlich bestätigt
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Uber und Lyft ist es in Kalifornien gelungen, die umstrittene „Proposition 22“ vom obersten Gericht des Staates bestätigen zu lassen. Das bedeutet, dass Fahrer dieser Plattformen als ‚Selbständige‘ mit einem ‚Mindestlohn‘ arbeiten können.

Der Oberste Gerichtshof Kaliforniens hat am 25. Juli 2024 entschieden, dass die Proposition 22 (Prop 22) bestehen bleibt. Damit wird ein im November 2020 hart umkämpfter und gesellschaftspolitisch fragwürdiger Kompromiss manifestiert. Prop 22 (wörtlich übersetzt „Der Vorschlag 22“) stuft app-basierte Gig-Arbeiter als unabhängige Auftragnehmer und nicht als Angestellte ein.

Die Entscheidung in Kalifornien ist ein Sieg für app-basierte Unternehmen wie Uber, Lyft, DoorDash und Instacart. Sie hatten dafür hart und mit einem Werbe-Etat von 200 Millionen US Dollar (185 Millionen Euro) gekämpft, um ihre Geschäftsmodelle beizubehalten, Fahrgäste auf Abruf zu fahren und Essen und andere Waren auszuliefern. Während Gegner von Prop 22 technisch gesehen immer noch eine Petition an das Gericht richten können, um die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu überprüfen, beendet dieses Urteil ein langes Hin und Her in den Gerichten rund um die Einstufung von Gig-Arbeitern in Kalifornien.

Prop 22 war die Antwort von Uber, Lyft, DoorDash und Instacart auf „Assembly Bill 5“, ein Landesgesetz, das die Unternehmen verpflichtet hätte, diese Arbeiter als Angestellte einzustufen, was ihnen Anspruch auf einen Mindestlohn, Arbeiterunfallentschädigung und andere Leistungen eingeräumt hätte. Dies ist aber nicht mit den Geschäftsmodellen der app-basierten Unternehmen in Einklang zu bringen, die auf der Annahme aufbauen, dass sie nur (schein-)Selbständige Fahrer beschäftigen, für die sie keine Krankenversicherung, Krankengeld und andere Sozialleistungen zahlen müssen.

Darüber hinaus verfolgen diese Gig-Unternehmen auch noch die „Asset-Light-Modelle“, die darauf beruhen, dass Gig-Worker ihre eigenen Fahrzeuge nutzen, um Passagiere zu befördern. Mit diesem Modell können die Unternehmen die Investitionsausgaben niedrig halten.

Mit der Prop 22 sollte eine Art Mittelweg gefunden werden, um Arbeitnehmern Beschäftigung zu geben und sie als unbezahlte Vertragsarbeiter zu behalten. Laut Prop 22 haben Arbeitnehmer Anspruch auf 120 Prozent des staatlichen Mindestlohns für geleistete Arbeitsstunden plus 30 Cent pro gefahrener Meile, inflationsbereinigt nach 2021 (Uber, Lyft und DoorDash haben es tatsächlich versäumt, die Inflation zu berücksichtigen, und mussten im letzten Jahr Gig-Arbeitern Millionen für unbezahlte Fahrzeugkosten erstatten).

Dieser sogenannte Mindestlohn gilt jedoch nur, wenn ein arbeitnehmer-ähnlicher Unternehmer “aktiv” für die Plattform unterwegs ist und erstattet den Fahrern nicht die Bereitstellungszeit, die sie (angemeldet) in der App verbringen. Die Unternehmen verlassen sich darauf, dass die Arbeitnehmer da anwesend und bereit sind, einen Auftrag anzunehmen, damit sie ihren Ruf als Anbieter von On-Demand-Diensten mit schneller Bedienzeit aufrechterhalten können. Kritiker haben argumentiert, dass die von Uber & Co. versprochenen Verdienstgarantien nicht ausreichen, um den Fahrern tatsächlich den Mindestlohn zu zahlen. Erst recht nicht, wenn arbeitsbezogene Ausgaben wie Autowartung, Benzin und Versicherung berücksichtigt werden. wf

Hinweis: Alle Beiträge zur „Prop 22“ können Sie hier nachlesen.

Lesen Sie dazu auch: Anders als in Kalifornien hat die Regierung in New York eine Regelung definiert, bei der Uber & Co. auch für die Bereitstellungszeiten bezahlen müssen. Doch auch hier haben die Plattformen einen Weg gefunden, diese Vorschrift zu umgehen.

Erläuterung zum Beitragsfoto: Trotz Proteste gegen Prop 22 konnte sich dieser Vorschlag durchsetzen. Abgestimmt wurde darüber von der kalifornischen Bevölkerung. Uber, Lyft & Co. haben für eine entsprechende Werbekampagne 185 Millionne Euro ausgegeben. Foto: X

Tags: GerichtsurteilKalifornienProposition 22scheinselbständigkeit
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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Kommentare 1

  1. Igor Isaev says:
    1 Jahr her

    Und wie ist das jetzt in Deutschland? Gib es hier Neuerungen ? Veränderungen?

    Antworten

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