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Start Arbeitsrecht

Quo vadis, Mindestlohn?

von Remmer Witte
16. Januar 2023
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Quo vadis, Mindestlohn?
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In einigen Regionen kämpft die Taxibranche noch um die Umsetzung des letzten Schlucks aus der Mindestlohnpulle, da positionieren sich schon erste Strategen für kommende Runden. Was ist tatsächlich beim Thema Mindestlohn zu erwarten, wie kann es weitergehen?

Thomas Kutschaty, Chef der SPD in NRW, hat die Debatte um eine weitere Erhöhung des Mindestlohns eröffnet. In einem Gastbeitrag für die Westdeutsche Zeitung hat Kutschaty für eine rasche Anhebung auf 14 Euro plädiert. Ihm würden Menschen mit Mindestlohn sagen, dass es diesen Stundenlohn bräuchte, „um im Alltag klarzukommen.“ Auch der dortige Landesarbeitsminister Laumann, CDU, fremdelt durchaus nicht mit dem Thema: „Vor dem Hintergrund der Inflation muss der Mindestlohn schneller angepasst werden als ursprünglich geplant – nicht erst zum Jahr 2024“.

Nachdem die Ampelkoalition die Entscheidungen der eigentlich dafür zuständigen Mindestlohnkommission aus eigenem Antrieb überholt hatte und zum vergangenen Jahreswechsel den politischen Mindestlohn von 12 Euro realisiert hatte, wird die Kommission nun wieder turnusgemäß vor dem Sommer tagen und entscheiden, wie es ab Januar 2024 weitergehen wird. Es ist wohl illusionär zu glauben, dass sie dazu keine wie auch immer geartete Erhöhung vorschlagen wird.

Die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns orientiert sich eigentlich regelmäßig an der allgemeinen Tariflohndynamik. Aber spätestens mit der Erhöhung im Oktober 2022 auf 12 Euro hob sich der Indexwert des Mindestlohns deutlich über die Entwicklung des Tarifindex ab. Von Januar 2015 bis Oktober 2022 stieg der Mindestlohn um 41,2 Prozent, während der Tarifindex nur um 19,8 Prozent stieg. Dies würde eigentlich eine Mindestlohnsenkung oder aber alternativ einen neuen Nullpunkt erfordern.

Grafik: Remmer Witte, Quelle: Statistisches Bundesamt

Insofern wird es mehr als spannend, ob die Kommission nun einfach die Zwölf als neue Null interpretiert und von diesem neuen Startpunkt aus den Tarifindex unbeirrt weiter als Basis ihrer Entscheidung nimmt. Damit würde sie konsequent ihrem gesetzliche Auftrag gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) nachkommen: Die Mindestlohnkommission hat […] alle zwei Jahre über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu beschließen. Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.

Danach ist die kommende Entscheidung wohl eine absolute Wundertüte. Zusätzlich uneinschätzbar wird die Entwicklung dadurch, dass die Mindestlohnkommission eine neue Vorsitzende bekommen wird. Nach dem Rücktritt des ehemaligen Vorsitzenden Jan Zilius soll die Arbeitsmarktexpertin Christiane Schönefeld das Amt übernehmen. Auf diesen gemeinsamen Vorschlag haben sich die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einstimmig geeinigt. Die Bundesregierung muss dem Vorschlag allerdings noch zustimmen, um die neue Vorsitzende offiziell zu berufen. Christiane Schönefeld, 65, ist Juristin und hatte bisher verschiedene Führungspositionen in der Bundesagentur für Arbeit (BA) inne. Sie war zunächst Direktorin des Arbeitsamtes Duisburg, von 1999 bis 2004 Vizepräsidentin des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen und von 2004 bis 2019 Vorsitzende der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen. Von 2019 bis Ende September 2022 gehörte sie dem Vorstand der Bundesagentur an. Überdies war sie Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, auch „Kohlekommission“ genannt.

Aber egal, ob ihre Kommission dann die vergangenen neun oder die vergangenen 24 Monate als Basis nimmt, die Tarifentwicklung hat in diesen Zeiträumen definitiv nicht stagniert. Folglich würde schon allein danach eine weitere Erhöhung des Mindestlohns zum Januar 2024 naheliegen, auch wenn sich die Kommission nicht von der Politik treiben lassen darf. Der NRW-Vorstoß dürfte bundespolitisch trotzdem nicht unbemerkt bleiben, auch wenn eine solche Debatte besonders der SPD sicherlich nicht gerade gelegen kommt. Entsprechend lautete die Reaktion der Parteichefin Saskia Esken, dass man sich dazu nicht äußern werde.

Nun fragt sich die eine oder der andere natürlich trotzdem, ob denn zumindest eine vorsichtige Prognose möglich ist. Bis auf die beiden genannten Politiker herrscht dazu bisher absolutes Schweigen. Im Übrigen gilt die Mindestlohnkommission als unabhängig und hat sich bei ihrer Ent­scheidung nur an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland zu orientieren. Danach aber stünde für den Zeitraum ab Januar 2021 als Basis eine Tarifindexsteigerung von 3,3 Prozent im Raum. Für die letzten zwölf Monate läge diese nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes bei immerhin noch 2,2 Prozent. Allerdings wird von Experten für die kommenden sechs Monate mit einer weiteren Steigerung dieses Wertes in nicht unerheblichem Maße gerechnet, die die Kommission erfahrungsgemäß nicht ignorieren wird.

Übrigens: Im EU-Vergleich liegt Deutschland inzwischen beim Thema Mindestlohn relativ weit vorn. Zum Januar 2022 hatten zwar 18 EU-Länder ihre Mindestlöhne angehoben. Auf Basis dieses Datenstandes im Januar 2022 lagen die Staaten Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Irland und Belgien bezüglich der Mindestlohnhöhe noch vor Deutschland. Nun aber liegt das bevölkerungsreichste EU-Land wieder auf dem zweiten Platz.

  • Luxemburg: 13,05 Euro
  • Deutschland: 12 Euro
  • Niederlande: 11,26 Euro
  • Frankreich: 11,07 Euro
  • Irland: 10,50 Euro
  • Belgien: 10,25 Euro
  • …
  • Bulgarien: 2,00 Euro

Die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung kann die Bundesregierung übrigens nur durch Rechtsverordnung verbindlich machen. Sie kann den Vorschlag demnach nur unverändert umsetzen, nicht aber eigenständig eine andere Höhe festsetzen. Insofern sollte ein allzu starker Einfluss der politischen Debatte – eigentlich – ausgeschlossen sein. Im Ergebnis steht also jedes Prozent aktuell für zwölf Cent Mindestlohnsteigerung. Jede weitere Prognose verbietet sich aber zum jetzigen Zeitpunkt, und jedes Unternehmen muss selbst in die persönliche Glaskugel schauen, um einzuschätzen, wie es denn weitergehen könnte. rw

Beitragsbild: Remmer Witte

Tags: Agentur für ArbeitMindestlohn
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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