Erneut konnte keine Einigung über die künftige EU-Richtlinie für Plattformarbeit erzielt werden, unter anderem aufgrund des Widerstands von Uber-Freund Emmanuel Macron. Möglicherweise besteht am morgigen Donnerstag die letzte Chance.
Bei den Trilogverhandlungen am Dienstag, dem 30. Januar, zwischen dem EU-Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission konnte keine Einigung über die EU-Plattformarbeitsrichtlinie erzielt werden. Entscheidend darüber, ob es überhaupt zu einer Einigung kommt, dürfte die morgige Trilogsitzung sein, da sich der Rat am Vortag auf ein neues, überarbeitetes Mandat einigen muss.
Die aktuell belgische EU-Präsidentschaft arbeitet derzeit an einem neuen, abgespeckten Text. Verschiedene Gruppen äußerten in den Konsultationen ihre Enttäuschung über die uninspirierte und schwache belgische Präsidentschaft, die vor dem französischen Widerstand gegen eine starke EU-Plattform-Arbeitsrichtlinie einzuknicken scheint.
Sowohl einzelne EU-Politiker als auch Medien wie Euractiv und das gut informierte Gig Economy Project bezweifeln inzwischen, dass es eine EU-weite Plattformrichtlinie geben wird. Die gewichtige Lobby der Plattformunternehmen – allen voran Uber –, die keine Mühen scheut, die Entwicklung einer EU-Richtlinie zu blockieren, ist dann der lachende Dritte, weil jedes Land dann die Plattformökonomie anders regulieren wird – oder auch nicht.
Die Mitgliedstaaten hatten sich auf einer Ratssitzung am 26. Januar auf ihren eigenen abgeschwächten Vorschlag geeinigt, doch die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments (EP) sagten dennoch, dies sei inakzeptabel. Belgien verfasst derzeit einen deutlich kürzeren Text, um einen akzeptablen Kompromiss zu finden.
Der Euractiv-Journalist Théo Bourgery-Gonse berichtet, dass der neue Text lediglich „gemeinsame Grundsätze“ für eine Arbeitgebervermutung und keinen konkreten Vorschlag umreißen wird, und dass es den einzelnen Ländern in der EU überlassen bleibt, ihre eigenen spezifischen Kriterien zu entwerfen. Die EU-weit gemeinsamen Grundsätze umfassen vier Bereiche: dass es bessere Arbeitsbedingungen geben sollte, dass dies in die nationale Gesetzgebung aufgenommen werden sollte, dass die endgültige Entscheidung über die Bestimmung des Beschäftigungsstatus auf nationalen Definitionen basieren wird und dass es eine Möglichkeit für Plattformen geben muss, diesen Problemen entgegenzuwirken. Der an sich nicht unwichtige Teil der Richtlinie zur algorithmischen Verwaltung bleibt im Text erhalten.
Über den Fortgang werden wir in den nächsten Tagen berichteten. wf
Beitragsfoto: Plattformarbeiter; Foto: Axel Rühle