Im jahrelangen Streit zwischen dem echten Taxigewerbe und dem App-Betreiber mytaxi hat ein Frankfurter Gericht diese Woche einen Schlussstrich gezogen. Der App-Betreiber, der inzwischen „Free Now“ heißt, hat sich wettbewerbswidrig verhalten.
„Das Betreiben einer Software […], die eine direkte Verbindung zwischen einem nahegelegenen Taxifahrer und einem Fahrgast herstellt und so die Beförderung von Kunden in Taxis ermöglicht, ist unlauter, wenn nicht verhindert wird, dass entgegen § 47 Abs. 2 PBefG auch ortsfremde, nicht konzessionierte Taxifahrer vermittelt werden.“
Mit diesem Satz fasst das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein Urteil zusammen, das man am gestrigen Montag gefällt hat und gegen das keine Revision zugelassen ist (Az. 6 U 64/19). Vorausgegangen war eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 20.2.2019 (AZ 3/8 O 117/18).
Geklagt hatte ein Frankfurter Taxiunternehmer gegen den App-Vermittler mytaxi. Der zu verhandelnde Fall hatte sich im März 2018 ereignet. Damals hatte sich ein Taxi mit Wiesbadener Konzession in der Frankfurter Breitenbachstraße bereitgestellt und den Modus seiner mytaxi-App auf „frei“ geschalten. Nachfolgend nahm der Fahrer von dort eine Bestellung für eine Abholung in einer nahe gelegenen Straße an. Bemerkt wurde der Vorfall wahrscheinlich deshalb, weil sich ausgerechnet in dieser Straße die Geschäftsstelle der Taxivereinigung Frankfurt befindet.
Das Verhalten des Wiesbadener Taxis war somit ein Verstoß gegen § 47 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Dort ist im Absatz 2, Satz 1 geregelt, dass Taxis nur in der Gemeinde bereitgehalten werden dürfen, in welcher der Unternehmer seinen Betriebssitz hat.
Allerdings hat man sich im besagten Fall nicht damit begnügt, den Taxifahrer bzw. dessen Unternehmen anzuzeigen, sondern klagte gleich gegen den App-Betreiber, der damals noch unter dem Namen „mytaxi“ (heute Free Now) Fahrten an Taxis vermittelte. Man war der Meinung, dass mytaxi als Täter oder jedenfalls Gehilfe für den Verstoß des Fahrers des Wiesbadener Taxis verantwortlich sei.Also forderte der Frankfurter Taxiunternehmer mytaxi auf, es künftig zu unterlassen, Taxi-Suchanfragen an Taxifahrer zu übermitteln, die nicht für die Stadt Frankfurt am Main konzessioniert sind.
Da mytaxi die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben wollte, kam es zur Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt, das der Klage im Februar 2019 stattgegeben hat. Dem schloss sich nun auch in der Berufungsverhandlung das OLG Frankfurt an. „Zwischen den Parteien bestünde ein konkretes Wettbewerbsverhältnis“ begründete das OLG die Entscheidung in einer gestern veröffentlichten Pressemeldung. „Sie seien auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen mit der Personenbeförderung in Taxis befasst. Das Bereitstellen der App in der beschriebenen Form sei unlauter, da Beförderungsaufträge auch an ortsfremde, nicht konzessionierte Taxis vermittelt würden, die sich unter Verstoß gegen § 47 Abs. 2 S. 1 PBefG bereithielten. Die Beklagte sei für den von dem Taxiunternehmen begangenen Verstoß als Teilnehmerin verantwortlich. Sie habe dem Taxifahrer durch die Übermittlung der Suchanfrage und die Zuteilung des Auftrags Beihilfe geleistet. Die Beklagte habe dabei gewusst, dass Beförderungsaufträge unmittelbar den angeschlossenen Taxiunternehmen in einem bestimmten Umkreis zugeleitet würden und, dass derjenige den Auftrag erhalte, der in zuerst annehme. Dies geschehe unabhängig von dem Betriebssitz, der der Beklagten aufgrund der Anmeldung des Taxifahrers bekannt sei. Damit habe die Beklagte „zumindest bedingt vorsätzlich entsprechende Wettbewerbsverstöße durch Taxifahrer“ gefördert. Durch vorausgegangene andere Abmahnungen sei ihr auch bekannt gewesen, dass es in anderen Städten bereits zu Verstößen angeschlossener Taxiunternehmen gegen die Vorgaben des PBefG gekommen sei. Die Beklagte „hat sich also mit möglichen Verstößen abgefunden und sie billigend in Kauf genommen“.
Das OLG ergänzte zudem, „dass es für die hier angenommene Teilnehmerhaftung unerheblich sei, mit welchen Kosten das Umprogrammieren verbunden sei, um Zuweisungen von Fahraufträgen an nicht konzessionierte Unternehmen zu vermeiden (sog. „Zoning“). Die Beklagte habe jedenfalls nicht in Abrede gestellt, dass eine solche Programmierung durch die Funktionalität der Standorterfassung (GPS) möglich sei.“ jh
Anmerkung der Redaktion: Abermals sieht ein Frankfurter Gericht das Wettbewerbsrecht ganz klar auf der Seite des Taxigewerbes. Somit muss sich nach Uber (im Dezember 2019) nun auch mytaxi juristisch zurechtweisen lassen, weil man wettbewerbsrechtlich „unlauter“ gehandelt hat.
Die Verhaltensparallelen der beiden Taxi-Konkurrenten sind nicht von der Hand zu weisen. Beide gehen bis in die letzte Instanz und schaffen sich so die nötigen Zeitfenster, um weiterhin wettbewerbswidrig agieren zu können. Beide ignorieren vorausgegangene ähnlich lautende Urteile aus anderen Städten (Uber hatte vorher bereits in Köln verloren, mytaxi in Nürnberg). Und beide schieben technisch aufwendige Umprogrammierungen vor, die dann im Falle einer Verurteilung urplötzlich ganz schnell umgesetzt werden können bzw. wie im Fall mytaxi in anderen Städten bereits funktionieren.
mytaxi hat seit seiner Metamorphose zu Free Now und dem damit verbundenen Umschwenken von Taxi- auf Mietwagenvermittlung bewiesen, dass man nicht nur bei der Wahl der Verkehrsart wie Uber agiert. Spätestens seit dem gestrigen Urteil und der Art und Weise, wie es zustande gekommen ist, müsste jedem Taxiunternehmer, der immer noch mit Free Now zusammenarbeitet, bewusst geworden sein, dass man mit dem Feind im Bett liegt.
Und weiter?? Was hat des für Konsequenzen??Da hat wieder ein Urteil über 2 jahre gedauert!!
Als Nächstes muss das unlautere Verhalten von Free-Now-Ride beendet werden.
Der Taxiunternehmer aus Frankfurt freut sich darauf.
Das mit dem Feind im Bett , trifft genau den Nagel auf den Kopf.
Leider denken 95% der Fahrer/Unternehmer nur von der Kopfstütze bis zum Lenkrad,
ergo es bleibt alles wie es ist.
Entsprechend des Gebotes, dass myTaxi Fahrtaufträge innerhalb eine Gebietes nur an Taxen vermitteln darf, die dort auch eine Beförderungskonzession besitzen, darf auch eine telefonisch erreichbare Taxizentrale dies nicht tun.
Ruft ein in Fürth weilender Nürnberger seine Taxizentrale an, um wieder nach Hause gebracht zu werden, darf die Taxizentrale diesen Auftrag nur an Taxen vermitteln, die für Fürth eine Konzession besitzen. Die Zentrale darf noch nicht mal eine Nürnberger Taxe von Nürnberg aus dorthin schicken ! weil es für dieses Gebiet eben keine Beförderungskonzession hat.
Dieser Fall wird aber gar nicht erst eintreten, weil die Nürnberger Taxifahrer ausserhalb ihrer Betriebssitzgemeinde (der Fläche der Stadt Nürnberg) sich gar nicht erst für den Empfang von Fahrtauftägen bereithalten.
Taxiunternehmen
Die mit über
Oder Free now zusammen arbeiten
Gehört die Taxi Konzession erzogen.
Sie bekommen einfach den Hals nicht voll.
Was nützen uns Urteile von Gerichten, wenn sie nicht umgestzt werden. Siehe diverse UBER – Urteile.
Was wäre die Alternative? Es Ihnen aus diesem Grund ohne Beklagen durchgehen zu lassen?
Leute das Verhalten in dem beklagten Fall war zwar rechtswidrig und darf nicht passieren, aber nur deshalb freeNow generell zu verteufeln ist Quatsch.
Zum 1. gibt es nicht überall Zentralen und zum 2. sind die im Moment zumindest deutlich zu teuer und Viele weigern sich während der Coronazeit ihre Beiträge zu senken.
Derzeit sind meine Umsätze erheblich eingebrochen, die der Kollegen ebenso, da spare ich mir gern die Zentrale und zahle bei freenow eben nur für das was ich tatsächlich fahre, also was mir tatsächlich als Leistung erbracht wird. Fahre ich gar nicht, kostet es mich auch nichts.
Bei Zentralen habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und muss meine Beiträge bezahlen, egal ob die Kiste steht oder nicht. Sprich auch im Krankheitsfall, Urlaub, oder vorübergehender Stillegung der Betriebspflicht zahle ich weiter den vollen Beitrag.
Klar verstehe ich, dass auch eine Zentrale ihre laufenden Kosten hat, aber die habe ich auch und es interessiert sich kein Schwein dafür woher ich das Geld nehme.
Bei uns stehen die Fahrzeuge die bei der Zentrale angeschlossen sind genau so lange wie Taxen ohne Funk, oder mit freenow, also warum zahlen und womit?
Da nutze ich dann lieber freenow
Hallo Herr fanderl, wir wollen aus Ihrem Beitrag auf diesen Absatz eingehen: „da spare ich mir gern die Zentrale und zahle bei freenow eben nur für das was ich tatsächlich fahre, also was mir tatsächlich als Leistung erbracht wird. Fahre ich gar nicht, kostet es mich auch nichts.“. Es ist ihr gutes Recht und auch Ihre unternehmerische Pflicht, sich nach einer zentralenalternative umzusehen. Und ja, sie zahlen bei Free Now nur für diese eine Fahrt. Aber ist Ihnen klar, dass es für die fahrgast wahrscheinlich die letzte Taxifahrt war? Weil dieser Fahragst wahrscheinlioch hinterher eine Push-Nachricht bekommt, in der ihm angeboten wird, bei der nächsten Bestellung einen Mitewagen zu rufen, weil der nochmal billiger sei? Wie gesagt, völlig okay, sich Alternativen zu suchen. Aber ausgerechnet demjenigen die Treue zu halten, der Ihnen nachweislich die Taxikunden wegnimmmt? Bitte informieren Sie sich und denken Sie darüber nochmal nach.
Wieder ein Verbotsurteil eines Gerichts in Deutschland und es wird weiter nichts passieren, genauso wie die diversen Verurteilungen gegen „Uber“.
In Köln ist es sehr genau zu beobachten wie die Uber-Autos leere Runden drehen, dort wo sich potenziellen Fahrgäste mit Uber-App häufiger aufhalten wie z.B. Kölner Hauptbahnhof-Vorplatz, Hilton, Breslauer Platz, vorm Gaffel am Dom, Neumarkt und Heumarkt. Abends noch besonders auf den Ringen, im belgischen Viertel, um die Zülpicher Straße, und zu guter Letzt um den Ehrenfeld-Bahnhof, immer dort wo die größten (Party)Menschenmengen gibt.
Wer stoppt dieses Verhalten endlich?
Polizei oder Ordnungsamt?
Wie lange müssen wir an Halteplätzen stehen und die Uber-Autos beobachten die ihre Leer-Runden drehen?
Sie haben übrigens auch Kennzeichen aus SU, BM, GL …. Es ist also Beweis genug das Uber auch an nicht Ortsansässigen Fahrzeugen übermittelt.
An dieser Stelle nur kurz zur Klarstellung: Die hier beschriebenen Sachverhalte sind Verstöße gegen die Rückkehrpflicht, mit dem Urteil gegen mytaxi hat das nichts zu tun, denn dort wurde die Fahrt an ein ortsfremdes Taxi vermittelt, während Uber ja bekanntermaßen an Mietwagen vermittelt. Unrechtmäßig ist aber beides.
Was la Kotz die Welt, oder was interessiert Free Now“ oder Uber“ auch nur irgendein Urteil das beide ja in zahlreicher Anzahl bisher hinnehmen mussten. Solange wie ein korrupter Verkehrsminister der bei genauem Hinsehen schon längst mit Schimpf und Schande sein Amt an den Nagel hängen müsste […] diesen Unternehmen jeden Rechtsverstoß zubilligt. Mutti hält die Hand schützend über Ihren bescheuerten Ziehsohn, weil er ja so gute Arbeit macht. Die ganze Republik schaut zu wie Hunderttausende vom Menschen zu Dienstboten von Sklaven Firmen gemacht werden, weil Andy der ganz nebenbei schon mal zukunftsorientierte Posten Sicherung betreibt sich noch als Wegbereiter für dieses fortwährend Sozial und Steuer Betrugs Modell versteht.
Es ist einfach nur ein himmelschreiender Skandal der kein Ende zu nehmen scheint…….
…mein betrieb hat jetzt endlich die rote karte gezeigt sprich gekündigt. ich selber habe (damals) >MY TAXI< von anfang an strickt verweigert. es lief bei meinem taxibetrieb vorher alles unter dem motto: hauptsache der umsatz stimmt. entsprechende massenkündigen bzgl my taxi/freenow gab ja bereits.
also, allle, die noch für freenow arbeiten, haltet euch ran und kündigt FREENOW, das wäre der erste schritt,…
Solche Urteile sind natürlich schon erfreulich irgendwie, und die Kollegen die sich engagieren und klagen sind auf jeden Fall extrem wichtig für die Branche.
Aber die Masche von FN und UB ist ja das ganze zu ignorieren, was sie auch können, weil keiner deren illegale Machenschaften kontrolliert oder gar bestraft.
Im Gegenteil, ob nun korrupt, oder gezwungenermaßen (Autolobby, Mercedes/BMW Anteilseigner von FN), die Politik und die Executive, schauen zu, bzw. lassen sich „überzeugen“ wie toll und zukunftorientiert diese „neuartigen“ Vermittlungsplattformen doch sind, und ändern mal so eben ein altbewährtes Gesetzesgefüge (PbfG) zu deren Gunsten.
Der Name FREENOW ist eigentlich schon Grund genug da NICHT mitzumachen. Und ihre dämliche Werbung „immer günstig“ und mit „li-ZENSIERTEN Fahrern“ zeigt wie tief das Gewerbe mittlerweile gesunken ist, sich soetwas anzutun. Das hat mit frei überhaupt nichts mehr zu tun, höchstens für den Kunden, der jetzt zwischen variablem Mietwagenpreis und festem Taxitarif wählen kann. Wer da verliert dürfte wohl klar sein.
Nur Herr Fanderl ist da wohl anderer Meinung, weil er glaubt bei denen ein paar Euros sparen zu können, vergisst aber zu erwähnen, dass diese immerhin 7% Provision/Tour kassieren. OK, bei einer 10€ Tour pro Schicht kann das schon sein… (sollten es tatsächlich viel mehr sein, dann rechnet sich das irgendwann auch nicht mehr).
Ist ja schön, das es zu diesem Ergebnis gekommen ist, aber 3 Jahre ? Das zeigt doch deutlich, das viele Beteiligte in dieser Sache überhaupt nicht begriffen haben, worum es in diesem Gewerbe geht .
Leider hat die junge Generation auch eine völlig andere Vorstellung vom Beförderungsgewerbe und hält sich in keinster Weise an bestehende Vorschriften, sondern folgt dem Trend und entwickelt irgend etwas , ohne Rücksicht aufs Gewerbe unter dem Deckmantel „Startup“ und läßt es sich von Geldgebern finanzieren und mit Ausnahmegenehmigungen zulassen und lockt irgendwelche Politiker vor die Kameras , um sie als besonders innovativ herauszustellen , was die gerne annehmen, bevor sie später abtauchen und nie etwas damit zu tun hatten. Jedes Mal wird dem Gewerbe jedoch erheblicher Schaden zugefügt, was stets ein weiterer Schritt zum Tod des Gewerbes ist, aber da sich noch nicht einmal die Verbände einig sind , haben alle ein leichtes Spiel.
Taxiunternehmer Tamimi aus Hannover
Hier in Hannover ,haben wir noch eine
zusätzliche Problem : Moia! und auch
sogenannte “Pooling “ Konkurrenz!
Aber was können wir machen wenn die
Zentralle ist nicht in der Lage , dass mehr als
2 bis 3 Aufträge am Tag verteilen und wir müssen voller Beitrag zahlen! (Egal wenn
Taxi wenige als 6 Monaten stillgelegt oder
wenn man krank ist! )